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Thema: Auspuff

  1. #21

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    JA, ich weiß, aber probieren kann man es ja mal, oder?!
    Ich habe die Möglichkeit noch zu einer anderen TÜV-Prüfstelle zu fahren.
    Vielleicht wirds ja doch noch was?! Sind im übrigen die klassischen Hella Ochsenaugen und mit mit meinem breiten Stummellenker, dachte ich mir,
    hätte ich vielleicht gute Chancen? Mal sehen, ich gebe euch Bescheid!
    Vielleicht ist der TÜV in Bayern etwas strenger als bei euch.

  2. #22
    Avatar von wildmoose
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    "Nach hinten wirksame Fahrtrichtungsanzeiger" an beweglichen Fahrzeugteilen anzubauen ist ab EZ '87 tatsächlich nicht mehr erlaubt.
    Was spricht gegen folgende Lösungen für den Prüf termin:

    Dreh sie um (nach vorn)

    Dreh das Lenkkopflager so fest, das der Lenker nicht mehr als bewegliches Fahrzeugteil...

    Nach erfolgreicher Abnahme eine große Packung Oliven (soll die Nerven beruhigen) an den Ober prüfer schicken.
    Viele Grüße

    Marcus

  3. #23
    Avatar von Jogi
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    Moin Moin,

    StVZO sagt "nicht an beweglichen Fahrzeugteilen wenn EZ nach 1.1.1987..:"

    Es gab (gibt?) aber mal eine Dienstanweisung beim TÜV Rheinland der auch nur Ochsenaugen nach EZ 1987 zuließ, sofern die Lenkerbreite und die Lenkerkröpfung passen. Dies ging bis zur EG-Zulassung die explizit vier Blinker forderte. Die Argumentation war m. W., dass der Lenker eine Normlage aufweist und deshalb eben nicht als bewegliches Fahrzeugteil zu sehen ist. Was ist überhaupt beweglich? Dies beadrf erstmal einer Definition von "fest". Bedeutet "fest" z. B. der Rahmen und alles was gegenüber dem Rahmen beweglich ist wäre "beweglich"? Dann dürften hintere Blinker z. B. nicht an der Schwinge montiert werden.

    Wenn "fest" aber bzgl. des Untergrundes zu sehen ist, so wäre z. B. die Räder "fest" und alles demgegenüber beweglich....

    Bei meiner 90er Suzi hab ich extra drauf geachtet das die seperaten hinteren Blinker explizit ausgetragen wurden.

    Dies macht aber nicht jede Prüfstelle!

    Gruß

    Jogi

  4. #24
    Q-rossitäten Sammler Avatar von Caferacer
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    Zitat Zitat von rolladrio Beitrag anzeigen
    Seine Kritik an meinem Bike: - Kennzeichen zu flach angebracht
    - Ochsenaugenblinker nur vorne geht überhaut
    nicht, also muss ich hinten welche anbringen.
    (Baujahr 1987) ???!!!
    Mir hätte der TÜV die Hella-Ochsenaugenblinker an Bj. 91 eingetragen, wenn die Lenkerbreite >1000mm gewesen wäre.
    Das war mir aber dann doch zuviel Segelstange.
    Klaus der Franggnsagg

  5. #25

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    Tja, mein Stummellenker ist ziemlich breit und mit Ochsenaugen habe ich ca. 80 cm. Laut Telefon, teilte mir ein Sachverstäniger mit, wenn man darauf sitzt und die Blinker nicht verdeckt evtl. eingetragen bekommt. Da soll sich noch einer auskennen. Wirrwarr!

  6. #26

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    Eicon16 ...

    :]...war heute beim TÜV und... alles eingetragen!!!:cool:

  7. #27
    Verschleißästhet Avatar von Luse
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    sei also froh über das WIRRWARR!
    Wäre alles geregelt, dann sicher auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner:
    "Das is aber nicht ookinool!"
    Mahlzeit
    Thomas

    Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
    Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.

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