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Thema: Heute beim TÜV
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30.12.2018, 18:55 #841
AW: Heute beim TÜV
Du kannst dir sicher sein, dass das nicht der Fall ist!
Grüße
Marcus
Unabhängig von der Regelungen entsprechend Punkt 3. und 4. haben einzelne Überwachungsorganisationen in jüngster Zeit immer wieder die Ansicht vertreten, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges grundsätzlich erlischt, wenn eine abweichende Reifendimension montiert wird. Dies gelte auch, so die Ansicht, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers für die Fahrzeug-Reifen-Kombination vorliegt und alle in dieser Unbedenklichkeitserklärung genannten Auflagen (z.B. Fahrzeug befindet sich im serienmäßigen Zustand entsprechend der ursprünglichen Typgenehmigung) erfüllt sind. In einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums von Ende 2016 wurde neuerlich bestätigt, dass die Betriebserlaubnis in diesem Falle entgegen der Ansicht der genannten Prüforganisationen nicht erlischt. Verwiesen wird dabei auf § 19 Abs. 3 Nr. 2StVZO (§ 19 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“). Eine neuerliche Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Allerdings sollte die Unbedenklichkeitserklärung zu dieser Fahrzeug-Reifen-Kombination-mitgeführt werden. Sollte die beschriebene zulässige Umrüstung im Rahmen einer Hauptuntersuchung beanstandet und in der Folge durch den Prüfer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt werden, erscheint es durchaus sinnvoll und erfolgsversprechend, der Löschung der Betriebserlaubnis schriftlich zu widersprechen.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenf...94KB_29840.pdf
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30.12.2018, 19:16 #842
AW: Heute beim TÜV
Hab in deinem obigen Text mal diverse fehlende Leerzeichen ergänzt, damit das besser lesbar ist.
Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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30.12.2018, 20:54 #843
AW: Heute beim TÜV
Ich will dir nicht auf die Füße treten. Ganz sicher nicht.
Ich weiß nur, dass mehrere technische Leiter (und pro ÜO gibt es nur einen) die Prüfer angewiesen haben Reifendiemsionen, die nur in einer Reifenfreigabe freigegeben wurden, nicht zu akzeptieren.
Ob man das nun mag oder nicht ist leider zweitrangig. Der Prüfer hat aber somit eine Anweisung von oben und wenn er seinen Job mag, dann sollte er das auch befolgen.
Glaube mir, die Prüfer haben auch ihr Mühe und Not das 15 mal im Monat den Leuten zu erklären. Die bekommen es nämlich ab.
Und was beim ADAC steht ist auch nicht immer das gelbe vom Ei (Achtung... Wortwitz. ). Ich erinnere nur an die Einführung von E10...Geändert von Qchn (30.12.2018 um 20:56 Uhr)
Grüße
Qchn
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30.12.2018, 23:35 #844
AW: Heute beim TÜV
Anbei ein Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, in welchem klar ausgesagt wird, dass der TÜV NORD Ihnen die Erteilung der TÜV-Plakette (bei sonst mängelfreien Fahrzeug) nicht verwehren darf.
Gesendet: Dienstag, 13. Dezember 2016 11:55
Betreff: Motorradbereifung
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
grundsätzlich liegt bei einer Änderung der Reifengröße (z.B. Umrüstung auf breitere Reifen als vom Hersteller vorgesehen) eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde. Jedoch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht, wenn bei einer Änderung für das Teil (Reifen) eine EU- oder UNECE-Typgenehmigung erteilt wurde und eventuelle Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet worden sind (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
Soweit aus dem Ihrer E-Mail beigefügten Schriftverkehr ersichtlich, liegt für den von Ihnen verwendeten Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vor. Der verwendete Reifen ist typgenehmigt. Sofern eventuelle Einschränkungen und Einbauhinweise beachtet wurden und Ihr Fahrzeug ansonsten nicht von dem ursprünglich genehmigten Typ abweicht, also ansonsten nicht baulich verändert wurde, erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs in diesem Fall nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volker Mattern
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 BerlinEs grüßt aus Stormarn
Matthias
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16.02.2019, 12:03 #845
AW: Heute beim TÜV
Heute beim TÜV ...
morgen dann zum Technischen Dienst seiner Wahl.
Das Monopol bei Vollgutachen und Einzelgenehmigung von TÜV bzw. DEKRA fällt:
https://www.gtue.de/Presse/Pressemit...html?nav=55959Gruß Ralf
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16.02.2019, 12:50 #846
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16.02.2019, 12:51 #847
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16.02.2019, 20:45 #848
- Registriert seit
- 30.12.2014
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AW: Heute beim TÜV
Na und? Das Schornsteinfegermonopol ist schon vor vielen Jahren gefallen. Hat sich dadurch bei Euch was geändert?
Bedauerlicherweise stützt das Bundeskartellamt jedwedes Kartell zum Nachteil des Endverbrauchers durch Unterlassung. Schließlich ist der oberste Dienstherr mit 19% beteiligt. Da sage noch einer, deutsche Behörden seien nicht käuflich._______________________
Grüße, Frank
R80GS, 3/88
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17.02.2019, 08:08 #849
AW: Heute beim TÜV
Moin Frank,
der Vergleich hinkt... wer von uns hat ausser der normalen "Brandstättenbeschauung" schon mehr mit dem schwarzen Mann zu tun?
Die Tätigkeit ist fast immer die gleiche und die Preisunterschiede sind marginal - mein Schornsteinfeger kommt schon seit zig Jahren und warum soll ich etwas ändern, wenn ich zufrieden bin.
Anders verhält sich das beim TÜV - um "Besonderheiten" eintragen lassen oder ein importiertes Fz. hier zuzulassen nahm man bisher schon einiges auf sich. Mein GTÜler wartet schon lange darauf und freut sich schon auf etwas Abwechslung und auch dafür, dass man sein Wissen auch mal richtig anwenden kann - wozu hätte er sonst jahrelang studiert? Und ich habe einen kompetenten Prüfer vor der Haustür dem ich vertraue...
Gruß - Thomasrechts? ...nicht einen Millimeter!!
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08.03.2019, 17:41 #850
AW: Heute beim TÜV
Heute bei der GTÜ :
NSU SuperMax Bj. 1960 in sehr gutem Zustand.
5 Minuten Begeisterung beim Prüfer und natürlich auch bei mir, aber andauernd !
Befund :keine Mängel
Montag gehts zur Zulassunsstelle.
Jährliche Versicherungsprämie bei der HUK : 29 Euro
Abgemeldet 1978 !!!!!!
Danach nur noch vereinzelte Fahrten mit roter Nummer und Fahrtenbuch-Eintragung.
Kleine Nummer ist Pflicht, während ich das normale Kuchenblech an der Q gut finde. Die Max wäre dahinter nicht mehr zu sehen
Früüüüüühling -
sgrüße
SuperMaxtinaus 'nem Tabaksbeutel :.... "The good traveller does not know where he is going to. The perfect traveller does not know where he is coming from".....
Felgenwahl 1. Serie /5
25.04.2024, 21:40 in Mechanik