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  1. #971
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Heute beim TÜV

    Zitat Zitat von OXY Beitrag anzeigen
    Das würde mich auch interessieren. Nach meiner Kenntnis gibt es überhaupt nur bei Anhängern bis 100km/h eine StVo-Regelung bzgl. Alter des Reifens.
    Die dürfen max. 6Jahre alt sein.

    Hat sich das schon wieder geändert?
    Hi,
    für die Nuzung der 100 km/h beim Hänger sind vorgeschrieben
    Zulassung durch den Hersteller
    Stossdämper (gebremster Hänger)
    ABS beim Zugfahrzeug
    Mindestgewicht des Zugfahrzeuges

    Entspricht ein Fakt nicht, so darf das Gespann nicht mit mehr als 80 km/h fahren. Die Plakette darf deshalb nicht verweigert werden.

    Schlechte Reifen, Bremsen oder ähnliches schon ...

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  2. #972
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: Heute beim TÜV

    Zitat Zitat von OXY Beitrag anzeigen
    Das würde mich auch interessieren. Nach meiner Kenntnis gibt es überhaupt nur bei Anhängern bis 100km/h eine StVo-Regelung bzgl. Alter des Reifens.
    Die dürfen max. 6Jahre alt sein.
    Richtig. Und wenn sie älter sind darf man eben nur noch 80 fahren.
    Grüße,
    Detlev

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  3. #973
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Heute beim TÜV

    Zitat Zitat von Qchn Beitrag anzeigen
    Passiert nix. Darfst nur nicht 100 auf Autobahnen oder Autobahn ähnlichen Straßen fahren. Das mit den Reifen ist Haftpflicht.

    Aber die meisten Halter fahren auch die 100 auf der Landstraße und denken Sie dürften das.
    ... und die Freigabe gilt nur in "D", andere Länder, andere Sitten.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  4. #974
    Avatar von Mauli
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    AW: Heute beim TÜV

    Zitat Zitat von hg_filder Beitrag anzeigen
    Hi,
    für die Nuzung der 100 km/h beim Hänger sind vorgeschrieben
    Zulassung durch den Hersteller
    Stossdämper (gebremster Hänger)
    ABS beim Zugfahrzeug
    Mindestgewicht des Zugfahrzeuges

    Entspricht ein Fakt nicht, so darf das Gespann nicht mit mehr als 80 km/h fahren. Die Plakette darf deshalb nicht verweigert werden.

    Schlechte Reifen, Bremsen oder ähnliches schon ...

    Hans
    Das braucht es nicht, aber: Bei ungebremsten Hängern darf das Gesamtgewicht des Hängers den Wert Leergewicht(!) des Zugfahrzeuges x 0,3 nicht überschreiten, d.h. der Hänger muss dann im Zweifel von z.B. 750 kg zulGG auf 515 kg zulGG (ist bei mir so) abgelastet werden ($$).
    Dieser Wert ändert sich evtl. mit Wechsel des Zugfahrzeuges...
    GrußStefan

    In ungezählten Mühen wächst das Schöne
    (Euripides)


    IMES

  5. #975
    Avatar von Wolfe B
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    AW: Heute beim TÜV

    ...

    Dankeschön Euch allen.

    Ich dachte schon es gäbe eine neue Regelung.

    Soweit ist mir das schon alles bekannt.

    Gruß Wolfe

  6. #976
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Heute beim TÜV

    Zitat Zitat von Mauli Beitrag anzeigen
    Das braucht es nicht, aber: Bei ungebremsten Hängern darf das Gesamtgewicht des Hängers den Wert Leergewicht(!) des Zugfahrzeuges x 0,3 nicht überschreiten, d.h. der Hänger muss dann im Zweifel von z.B. 750 kg zulGG auf 515 kg zulGG (ist bei mir so) abgelastet werden ($$).
    Dieser Wert ändert sich evtl. mit Wechsel des Zugfahrzeuges...
    Da bist Du im Irrtum. Im Verhältnis des zul. Gesamtgewichtes des Anhängers gibt es auch ein Mindestleergewicht für das Zugfahrzeug. Das wird auch seit einigen Jahren eingetragen und ist Bestandteil der 100er Zulassung.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  7. #977
    Avatar von Mauli
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    AW: Heute beim TÜV

    ...und was sicher auch die meisten Hängernutzer wissen und bei der 100 km/h Zulassung eine wichtige Rolle spielt:
    Bei Verstößen mit Hänger verschieben sich die Bußgeldsätze um eine Stufe zu Ungunsten des ordnungswidrig Handelnden.
    Bedeutet im Klartext: Geschwindigkeitsberschreitung 21-25 km/h außerorts = 70 € + 1 Punkt.
    Wird man also mit Anhänger auf der A"x" gemessen und ist 101 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) mit einem wegen Wegfall einer Voraussetzung für 100 km/h-Zulassung nur noch nur für 80 km/h zugelassenen Hänger gefahren, gibt's einen Punkt.
    GrußStefan

    In ungezählten Mühen wächst das Schöne
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  8. #978
    Avatar von Mauli
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    AW: Heute beim TÜV

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Da bist Du im Irrtum. Im Verhältnis des zul. Gesamtgewichtes des Anhängers gibt es auch ein Mindestleergewicht für das Zugfahrzeug. Das wird auch seit einigen Jahren eingetragen und ist Bestandteil der 100er Zulassung.
    ..hast Du da eine Fundstelle (gesetzliche Regelung) für mich?
    GrußStefan

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  9. #979
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Heute beim TÜV

    Zitat Zitat von Mauli Beitrag anzeigen
    ..hast Du da eine Fundstelle (gesetzliche Regelung) für mich?

    https://www.ahrens-ullmann.de/INFOS-...-Voraussetzung

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    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  10. #980

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    AW: Heute beim TÜV

    Zitat Zitat von Mauli Beitrag anzeigen
    .... Bei Verstößen mit Hänger verschieben sich die Bußgeldsätze um eine Stufe zu Ungunsten des ordnungswidrig Handelnden.
    Bedeutet im Klartext: Geschwindigkeitsberschreitung 21-25 km/h außerorts = 70 € + 1 Punkt. ...
    ... und selbst das ist noch viel zu billig - wenn man sieht wie Hinz und Kunz mit abgerockten 08/15 Anhängern hinterm fetten SUV über die Autobahn bläst. Erst gestern fuhr wieder einer ohne 100er Zulassung ganz entspannt auf der Mittelspur mit 130 die A7 hoch. Vielleicht sollte man noch Stummelflügel als Extra anbieten - schont die Räder.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

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