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  1. #11
    Avatar von Hobbel
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    Original von Ulf
    Außerdem bin ich zur Nachbesserung und gebührenfrei nach Hause gefahren (andererseits: 55 € nach fünf Minuten hätte ich auch als eine Herausforderung aufgefasst ).

    Beste Grüße! Ulf
    Okay.....das ist dann soweit auch in Ordnung. Auf Eskalationen bin ich auch nicht aus. Ich versteh mit meinem Prüfer auch sehr gut, obwohl er nicht alles blind abnimmt. Nur, wenn ich das Gefühl habe, abgezockt zu werden, dann....

    Also...good Luck für die näxte Prüfung
    Grüße aus der Südheide
    Hobbel


  2. #12

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    Original von kasinoteam
    Original von manzkem
    Ob HM auch mit Teleskop-Kochlöffel arbeitet?
    nöh, meine kochlöffel sind ca. 1,5m lang und dann kommen noch meine rührarme dazu
    das reicht auch für die größten kochkessel.

    @ulf ;-JJJ

    HM
    Du trägst aber keinen Knochen quer durch die Nase und hast schon mal Touristen aus Süddeutschland im Kessel, oder !!??


    Verunsicherte Grüße,

    Fritz.
    (zertifizierter Gedankenverbrecher)

  3. #13
    Avatar von Q-treiber
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    Hallo Ulf,

    mein Mitgefühl für Dein Pech, einem lehrplanmäßig vorgehenden Prüfer in die Hände gefallen zu sein.

    Alleine die Kostenfreie Entlassung aus dem heiligen Hallen scheint mir auf das Vorhandensein von Rest-Gewissen hinzudeuten.

    Nimm´s sportlich und bau Dir korrrrrrekte Blinkerarme.
    Aber dann auch richtig.
    Also nicht gerade so weit genug auseinander sondern so weit wie möglich.
    Da würde ich erst mal die STVZO wälzen und dann - wenn rechtlich einwandfrei - die Blinkerarme z.B. bis auf 80 cm Abstand zueinander montieren.

    Bei der danach fälligen Abnahme darfst Du sicherlich ein paar schöne Photos machen, solange Du den Prüfer nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und sein (dummes) Gesicht zeigst.

    Danach kannst Du das Photo dann mit dem Prüfbericht an die Motorradzeitschriften schicken zur spaßigen Veröffentlichung.

    Ansonsten ist der Prüfer an und für sich auch nur ein Mensch - und hält sich halt an die ihm vor Augen gehaltenen Vorschriften. Ein Mangel an Eigenverantwortung darf man so einem armen Mann nicht vorwerfen.
    Q-Treiber-Grüße
    Stephan

  4. #14
    Avatar von WolfgangK
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    Moin Ulf.
    Du hast doch 2 mystic Hecks.
    Bau das mystic Heck der GS für den Tüv ran ,und nach dem Erhalt der Plakette
    das schlanke wieder ran.
    Kontrolliert nachher kein Mensch mehr,und vielleicht hast Du beim nächsten
    Termin mehr Glück.


    Wolfgang
    Gruß
    Wolfgang

  5. #15
    Avatar von Ulf
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    Moin Stephan,

    Ich denke, HM und ich werden Deine gute Idee in die Teleskopkonstruktion einfließen lassen (irgendwo liegt doch noch eine TV-Zimmerantenne rum ).


    Moin Wolfgang,

    psssssst !


    Und Tschüß . Ulf


  6. #16
    Avatar von WolfgangK
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    Büschen aufwändig ?

    Wolfgang
    Gruß
    Wolfgang

  7. #17
    Avatar von cepulon
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    Original von manzkem
    Hallo Ulf,

    Du hättest dem Kasper nur klar machen müssen, dass du einen
    Sitzkarren nach
    § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fährst.
    Die brauchen keine Fahrtrichtungsanzeiger.


    Hallo Michael,

    klär mich bitte mal auf - was sagt dieser genannte § 3 aus?

    Grüße

    Dieter
    Viele Grüße

    Dieter

  8. #18

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    Böh,

    so einen Prüfer hatte ich letztens auch. Meine Maschine ist einwandfrei so wie sie ist vom Band gelaufen. Windschild hatten die Dussel vom Verkehrsamt bei der Neupapierung nicht eingetragen - im alten Brief war es aber drin. Folge: Prüfer wollte keine Plakette geben - oder eben nur, wenn ich das Teil abbaue.

    Sag ich zu ihm: Es reicht. Lassen Sie das mal alles sein, ich fahre zur DEKRA. Das ist mir zu albern hier. Kurz gegenüber zur DEKRA, Sachlage erklärt, Plakette bekommen und fertig.

  9. #19
    Avatar von sirwrieden
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    RE: The Girls Day After …

    Original von Ulf
    oder: das wirklich wahre Leben.

    Richtig wären satte 24 cm Abstand der Blinker untereinander gewesen.

    Beste Grüße ! Ulf 8)
    Hallo Ulf,

    satte 24 cm Abstand, von wo gemessen?

    Blinkerinnenkante zu Blinkerinnenkante

    oder

    Blinkeraussenkante zu Blinkeraussenkante

    oder

    Blinkermitte zu Blinkermitte
    Beste Grüße aus Fishtown - Heiko

    PS: Erfahrung verhält sich proportional zur Masse des zerstörten Materials.


  10. #20
    Avatar von Ulf
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    Hallo Heiko,

    es ging um das Maß Innenkante zu Innenkante, und zwar am Heck. Vorne müssen es sogar dreißig cm sein (nationale Betriebserlaubnis, EU: 24 cm), zudem mindestens jeweils zehn cm seitlichen Abstand vom Scheinwerferrand.

    Beste Grüße! Ulf


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