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31.12.2011, 19:09 #1
RICHTLINIE 2000-53-EG_Altfahrzeuge (Blei-Speichengewichte KRAD)
die o.g. Richtlinie gilt für die Fahrzeugklassen M und N
siehe Seite 3 im pdf
Motorräder sind Klasse L
also sind Blei-Speichengewichte kein Problem...
kann man nachlesen unter
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?v...ox&visu=#texte
Danke für den fortwährenden Fleiß. <MM>
DBX: REIFEN, FELGE, RAD, WUCHTEN, BAUGRUPPE-36
Baubericht - mother of pearl R100...
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