Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 21 bis 28 von 28

Thema: Rahmentausch

  1. #21
    Avatar von er90es
    Registriert seit
    23.09.2016
    Ort
    Köln
    Beiträge
    2.213

    AW: Rahmentausch

    Zitat Zitat von der niederrheiner Beitrag anzeigen
    Und warum kann man nicht die Rahmen-nr. des "neuen" Rahmens lassen?
    Stephan
    Z.B., weil es die Historie der Maschine beendet. Vor 41 Jahren gekauft, 23 Jahre lang nicht verkauft, vor dem Unfall nur vier Tage angemeldet. Und sie wird 5 Jahre jünger.
    Oder unsentimentaler, weil ich meine Verkleidung als Eigenbau nicht auf eine (zulassungstechnisch) andere Maschine einzutragen ist.

    Ich denke, es ist Willkür der STVA, die Einen machen es, die Anderen blocken.

  2. #22

    Registriert seit
    18.08.2010
    Beiträge
    7.685

    AW: Rahmentausch

    Naja, die Historie ist durch einen solchen Tausch eh beendet. Aber klar, wenn du alles wieder neu eintragen müsstest, könnte es so einfacher werden. Wenn du den richtigen TÜVi findest. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  3. #23

    Registriert seit
    25.05.2015
    Beiträge
    176

    AW: Rahmentausch

    Also.
    Zunächst einmal, hat dem TÜV der Ersatzteiltausch -militärisch gesagt scheißegal zu sein. Er soll sich um Arbeiten kümmern für die er bestimmt ist.
    Das ist zum Beispiel, dass feststellen das eine Rahmennummer eingraviert wurde statt eingeschlagen. Dann hat er dir die Teilnahme am Straßenverkehr zu entziehen.
    Zum zweiten darf ein Beamter nichts anders tun wie es das Gesetz vorsieht. Andernfalls darf er sich warm anziehen.
    Nachdem die Behörden in der Zulassungstelle ihren -militärisch gesagt Arsch nicht mehr bewegen wollen oder dürfen, müssen sie sich mit der Eidesstattlichen Erklärung von dir zufrieden geben.

    Die Methode die ein Grüner "H2irgendwas" hier im Beitrag beschrieben hat ist die, welche von TÜV und Zulassungsbehörde gewünscht wird.

    Da der Staat in diesem Fall du bist, kannst du die Methode wählen die du möchtest.

    Auch wenn dies eine Wiederholung darstellt möchte ich nur noch mal wiederholen. Dem TÜV geht das ganze gar nichts an. Du tauschst ein Bauteil gegen ein identisches Bauteil aus.

    We

  4. #24
    Gewerbetreibender
    Registriert seit
    27.02.2007
    Ort
    53859 Niederkassel
    Beiträge
    7.802

    AW: Rahmentausch

    Dummerweise wohnen wir hier im "Rheinland" und Gerd auch noch in der Heimatstadt des "TÜV´s" Rheinland.

    Hier gehen die Uhren anders, steigerung nur noch durch das StVA-Siegburg möglich.


    Hier und anscheinend auch in Köln, wird der Tüv, bzw. deren Mitarbeiter erst aktiv, wenn er einen Auftrag des Straßenverkehrsamt bekommt.

    Wenn die schon nicht mitspielen, macht der Tüv nix......




    Zitat Zitat von Ferdi Beitrag anzeigen
    Guten Abend,
    ich habe die gleiche Erfahrung wie 3 Radkuhfahrer mit einem MZ-Rahmen gemacht: den defekten Rahmen und den "neuen gebrauchten" mit zum TÜV genommen, in diesen hatte ich die Nummer des defekten Rahmens eingeschlagen unterhalb der ursprünglichen Nummer. Die ursprüngliche Nummer hatte ich mit einem Meissel durchgext.
    Das wurde dann als "Rahmenwechsel" eingetragen in den Papieren des "neuen gebrauchten" Rahmens. Fertig. Das ist schon ein paar Jahre her und die Zulassungsstelle hat das ohne Wenn und Aber durchgewunken (eingetragen).
    Grüße aus NordOstHessen
    Ferdi
    Mit besten Grüßen

    Patrick

    Die Werkstatt rund um klassische 2-Rad-Technik

    www.krad-kultur.de

  5. #25

    Registriert seit
    25.05.2015
    Beiträge
    176

    AW: Rahmentausch


    § 59
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

    kann die Rechtsgrundlage für einen Rahmentausch ohne TÜV sein.
    Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz.

    PS.
    Der Rahmentausch kann auch aus rein weltlichen Gründen erfolgen, wenn zum Beispiel ein Geistlicher Würdenträger das Ersatzteil zuvor bei einer Motorradmesse gesegnet hat.
    Geändert von Werner Paul (30.04.2019 um 08:04 Uhr)

  6. #26
    Avatar von er90es
    Registriert seit
    23.09.2016
    Ort
    Köln
    Beiträge
    2.213

    AW: Rahmentausch

    Nochmal sortiert:

    Der TÜV würde die notwendigen Schritte zum Rahmentausch machen und für das STVA begutachten.
    Er will aber einen Auftrag des STVA, damit geklärt ist, was Aufgabe des STVA ist (z.B. Eigentumsverhältnisse, Gültigkeit der Papiere etc.).
    Das STVA "will" keinen Rahmentausch mit einem gebrauchten Rahmen. Wenn dann nur mit einem unnummerierten BMW-Ersatzteil-Rahmen.

    §59 beschreibt eine Vorgehensweise, wenn getauscht wird. Er sagt aber nichts zur Rolle des STVA.

    Für mich ist die Frage: Gibt es etwas, auf das sich das STVA berufen kann, wenn es den Gebrauchtrahmentausch ablehnt?

  7. #27

    Registriert seit
    25.05.2015
    Beiträge
    176

    AW: Rahmentausch

    Das Straßenverkehrsamt vollzieht die Straßenverkehrszulassungsordnung.
    Wenn sie dir nicht Glauben das der Rahmen mit der Nummer wie im 59er jetzt dasteht, dann müssen sie entweder raus oder es dir mit der Eidesstaatlichen Versicherung glauben. Ist ja in deinem Interesse, dass die Nummer wieder wie im 59er beschrieben stimmt.

    Der TÜV hat nichts zu sagen, kann aber auch dein Helfer sein.

    -Nächster Schritt ist jetzt der Dienststellenleiter. Kann mir nicht vorstellen, dass er sich weigert, dass seine Behörde ein für ihn bindendes Gesetz umsetzt.
    Denn das Ende bedeutet für ihn ein verlorener Prozess vor dem Verwaltungsgericht.

  8. #28
    Avatar von er90es
    Registriert seit
    23.09.2016
    Ort
    Köln
    Beiträge
    2.213

    AW: Rahmentausch

    Es kam alles anders....

    Ich bin nochmal zum STVA, innerlich auf Krawall vorbereitet und es kam anders: Ich bin ein Zimmer weiter in ein ruhiges Gespräch gekommen und nachdem der Mitarbeiter sich telefonisch zurückversichert hatte, gab er mir die Aufgabe, den Nummerübertrag bei meiner Werkstatt machen zulassen und eine Bestätigung der Werkstatt vorzulegen. Dann könnte er mir den Auftrag zur Begutachtung für den TÜV geben. Dieser beauftragt den TÜV, die Umnummerierug nach $59 Absatz 2 technisch zu begutachten.
    So habe ich es gemacht.
    Meine Honda-Werkstatt ist auch BMW-Händler, kennt mich und hat mir bereitwillig geholfen! Der TÜV ist mit der Ausführung der Umnummerierung einverstanden (Knotenblech ausgetrennt).
    Wenn ich die Maschine wieder komplett habe, kann ich sie dem TÜV vorführen. Beim STZA wird dann ganz normal eingetragen.

    Mein Tipp: Den Rahmentausch in der Werkstatt beginnen. Wenn die Werkstatt einen Rahmentausch z.B. als Folge eines Unfalls durchführt, dann steht das STVA praktisch unter Zugzwang. Die fachliche Begründung der Werkstatt kann sie nicht in Frage stellen und muß den Vorgang nach §59 Absatz 2 abwickeln.
    Letztlich steht damit der Austausch eines technischen Bauteils im Vordergrund, wie es @Werner Paul betont hat.

    Nachtrag: BMW liefert wegen Missbrauchs keine nummernlosen Rahmen mehr aus!
    Geändert von er90es (17.05.2019 um 21:22 Uhr)

Seite 3 von 3 ErsteErste 123

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier