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Thema: Rahmentausch

  1. #1

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    Rahmentausch

    Guten Tag allerseits,

    meine Frage bezieht sich auf einen Rahmentausch. Wäre es grundsätzlich möglich, aus welchem Grund auch immer, einen Rahmen GS oder R mit EZ nach 1988 zulässigerweise zu verbauen und weiterhin mit den Papieren der 88er GS unterwegs zu sein, oder gilt hierbei dann das EZ Datum des Spenderfahrzeugs, bzw. muß ganze zusätzlich eingetragen bzw. im Rahmen eingeschlagen werden? Muß der Originalrahmen unter TÜV Aufsicht zerstört werden?

    Gruß

    Walter
    Geändert von Walter (04.12.2012 um 14:33 Uhr)

  2. #2
    Admin Avatar von motornomad
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    AW: Rahmentausch

    Zitat Zitat von Walter Beitrag anzeigen
    Guten Tag allerseits,

    meine Frage bezieht sich auf einen Rahmentausch. Wäre es grundsätzlich möglich, aus welchem Grund auch immer, einen Rahmen GS oder R mit EZ nach 1988 zulässigerweise zu verbauen und weiterhin mit den Papieren der 88er GS unterwegs zu sein, oder gilt hierbei dann das EZ Datum des Spenderfahrezeugs, bzw. muß ganze zusätzlich eingetragen bzw. im Rahmen eingeschlagen werden? Muß der Originalrahmen unter TÜV Aufsicht zerstört werden?

    Gruß

    Walter
    Hi Walter,

    der Rahmen ist massgeblich, dh. alle Eintragungen des neuen Rahmens sind interessant. Der alte Rahmen muss nicht zerstoert werden.

    Gruss
    Rick

  3. #3
    Avatar von Jogi
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    AW: Rahmentausch

    Moin Moin,

    m. W. gibt es nur eine Möglichkeit und die heißt Austauschrahmen. Wenn z. B. dein alter Rahmen defekt ist kann dieser durch einen anderen (neueren) ersetzt werden. Hierbei wird m. W. ein Eintrag in die Papiere vorgenommen in der Art "mit Austauschrahmen, Rahmennummer xxxxx". Wenn man einen Rahmen ohne Nummer bekommt, so wird dort die alte oder ggf. eine neue Nummer eingeschlagen. Manchmal wird hierzu ein Nachweis verlangt, dass der alte Rahmen zerstört ist. Wie es dein örtlicher TÜV handhaben würde musst du da erfragen.

    Gruß

    Jogi

  4. #4
    Vorsicht garstige OranGSe Avatar von mfro
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    AW: Rahmentausch

    Da gibt die StVZO klare Regeln vor (auch wenn manche Zulassungsbehörden die nicht zu kennen scheinen):

    Zitat Zitat von StVZO, §59
    Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

    1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

    2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

    3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

    Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeugidentifizierungsnummer trägt.

    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.
    Wer letztendlich bestimmt, ob ein Umbau ein Rahmentausch ist oder - andersrum - ein Austausch aller Anbauteile, steht da allerdings nicht

    Eins ist allerdings sicher: bekommt der "neue" Rahmen die Nummer des "alten", muß der zerstört werden. Der Prüfer will da normalerweise einen abgesägten Lenkkopf sehen...
    Gruß,
    Markus

    --- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.

  5. #5
    alsterboxer
    Gast

    AW: Rahmentausch

    Eins ist allerdings sicher: bekommt der "neue" Rahmen die Nummer des "alten", muß der zerstört werden. Der Prüfer will da normalerweise einen abgesägten Lenkkopf sehen...
    Watt nu??? Sicher oder normalerweise???

    Muss nicht zerstört werden, durchixxen reicht. Das geixxte mußt Du vorzeigen.

    Absägen verlangt nur Harley, sonst bekommst Du keinen neuen Rahmen

    gruß

  6. #6
    Vorsicht garstige OranGSe Avatar von mfro
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    AW: Rahmentausch

    Zitat Zitat von alsterboxer Beitrag anzeigen
    Muss nicht zerstört werden, durchixxen reicht. Das geixxte mußt Du vorzeigen.
    Drum schrob ich ja oben jenes:

    (auch wenn manche Zulassungsbehörden die nicht zu kennen scheinen):
    Im Zuge des Austauschs eines unfallbeschädigten Rahmens gegen einen neuen wollte mein Sachverständiger den alten (Honda, nicht BMW, aber auch nicht Harley) unbedingt zersägt sehen. War mir damals egal, was anderes hätte man damit sowieso nicht anfangen können.
    Gruß,
    Markus

    --- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.

  7. #7
    Avatar von /5 Martin
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    AW: Rahmentausch

    Hallo Gemeinde,
    habe einen R 80/7 Rahmen in einer 75/5. Rahmentausch war kein Problem, wurde mir in der Form sogar vom TÜV vorgeschlagen, weil das billiger wäre, als alle Eintragungen vom /5-Rahmen auf den /7-Rahmen zu übertragen. Fahre nun weiter mit 71er EZ und darf jetzt in der /5 trotz der Kurzschwinge den 1000er Motor mit 70PS fahren.
    Den alten Rahmen wollte der TÜV nicht sehen, musste ich auch nicht vernichten. Er steht also noch auf dem Dachboden.

    Viele Grüße
    Martin

  8. #8
    alsterboxer
    Gast

    AW: Rahmentausch

    wollte mein Sachverständiger den alten (Honda, nicht BMW, aber auch nicht Harley) unbedingt zersägt sehen.
    Der standesgemäße Jäger und Sammler bewahrt sowas in durchgeixxter Form auf und wehrt sich gegen die eigenmächtige Auslegung des Gesetzestextes.

    Es kommt die Zeit (teilweise ist sie schon angebrochen) wo Teile des XX-Rahmens zum fachgerechten Restaurieren eines anderen gebraucht werden.

    Ich denke da z.B. an die Gussteile, hier z.B. die stark belasteten Hauptständerhalter. Die gibts zwar für die 50/60/69S schon als Nachfertigung, aber Original ist Original.

    Ansonsten wie immer und überall: Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!!

  9. #9
    Avatar von Flensburger
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    AW: Rahmentausch

    Hier mal die Vorschrift, § 59 StVZO, so geht das:

    Gruß
    Lars
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  10. #10

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