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Thema: Rahmentausch

  1. #11

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    AW: Rahmentausch

    Zitat Zitat von mfro Beitrag anzeigen
    Da gibt die StVZO klare Regeln vor (auch wenn manche Zulassungsbehörden die nicht zu kennen scheinen):



    Wer letztendlich bestimmt, ob ein Umbau ein Rahmentausch ist oder - andersrum - ein Austausch aller Anbauteile, steht da allerdings nicht

    Eins ist allerdings sicher: bekommt der "neue" Rahmen die Nummer des "alten", muß der zerstört werden. Der Prüfer will da normalerweise einen abgesägten Lenkkopf sehen...

    Altes Thema, nocheinmal.

    Es ist tatsächlich alles ganz klar geregelt.

    Ganz am Anfang stehen zwei Wege.

    1.) Alle Teile auf den Neuen Rahmen bauen. Die Rahmennummer bleibt am Rahmen unverändert. Dann ist das eine Vollabnahme.
    2.) Alle Teile auf den Neuen Rahmen bauen. Die Rahmennummer wird ausgeixt und die alte kommt daneben. Vorgehensweise nach § 59 Straßenverkehrszulassungsordnung.

    Du selbst, bestimmst den Weg, welchen du gehen willst.

    Weg 1: Ist allseits bekannt.
    Weg 2: Zunächst das Umfeld. Der Rahmen dient zunächst der Technik des Motorrad. Daneben erfüllt er auch noch eine Behördliche Augabe. Er trägt die Fahrzeugidentifizierungsnummer. Aber aufgepasst und noch mal lesen. Erst kommt die Technik und dann die Verwaltung. Andersrum würde es bedeuten, dass wir die Verwaltung wegen der Verwaltung erschaffen haben. Bei meinen Recherchen, mit amtlichen Presseausweis, bin ich immer wieder darauf gestossen, dass das mit der Verwaltungsreihenfolge bei der Behörde zu einer extrem schwierigen Erkenntnissituation geführt hat.
    Also der Rahmen eines Motorrad ist also primär ein technisches Bauteil. Dieses Bauteil, kann wie jedes andere Bauteil ersetzt werden. Ein baugleiches Bauteil (Bestätigung des Herstellers) braucht auch nicht zu irgendeiner Abnahme. Zum Beispiel. Die Motorhaube oder der Spiegel eines Autos wird durch das Ersatzteil ersetzt. Eine Technische Überwachung eines Rahmenumbau im Sinne einer Veränderung ist somit gar nicht möglich. Es findet ja keine technische Veränderung statt. § 59 der Strassenverkehrszulassungsordnung schreibt lediglich vor, dass diese Veränderung der Nummer der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden muss.
    Wie und in welcher Form, ist jedoch nicht geregelt. Der Verweis auf Prüfinstitutionen durch die Zulassungsbehörde kann somit ausscheiden, da es nichts zu prüfen gibt.
    In Gesprächen mit Zulassungsbehörden, hat sich herausgestellt, dass zur Übermittlung der durchgeixten Nummer sich eine Erklärung durch den Fahrzeuginhaber als den besten Wege empfiehlt. Er wird letztendlich das größte Interesse daran haben, dass alle Nummern der Zulasungsbehörde korrekt übermittelt werden. Eigentumsfrage des Tauschrahmen muss natürlich auch noch geklärt werden.
    Im Klartext: Wer also einen Rahmentausch durchführen will, soll sich nicht in Richtung Prüfstelle abdrängen lassen. Bei den Behörden, sprich Zulassungstelle besteht zur Unterstreichung der Aussage, also die Übermittlung der durchgeixten Nummer auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung.

    Abschliessend noch mal. Du selbst bestimmst ob du Weg eins oder Weg zwei gehst.

  2. #12
    Avatar von er90es
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    AW: Rahmentausch

    Hallo, ich nehme den Thread von 2015 ausgegebenem Anlaß wieder auf:

    Ich wollte einen Unfall /6er Rahmen durch einen /7er Gebrauchtrahmen ersetzen, wie er von BMW als Originalersatz ohne Nummer angeboten wird.

    Das Straßenverkehrsamt will nicht: Entweder Vollabnahme mit der Identität des Tauschrahmens oder Zulassung mit einem nummernlosem Original-Rahmen!

    Hat sich die Verwaltungspraxis in dem Punkt in den letzten Jahren geändert?
    Habt Ihr erfolgreich oder erfolglos einen Rahmentausch probiert?

    Gruß
    Gerd

  3. #13

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    AW: Rahmentausch

    Zitat Zitat von er90es Beitrag anzeigen
    Hallo, ich nehme den Thread von 2015 ausgegebenem Anlaß wieder auf:

    Ich wollte einen Unfall /6er Rahmen durch einen /7er Gebrauchtrahmen ersetzen, wie er von BMW als Originalersatz ohne Nummer angeboten wird.

    Das Straßenverkehrsamt will nicht: Entweder Vollabnahme mit der Identität des Tauschrahmens oder Zulassung mit einem nummernlosem Original-Rahmen!

    Hat sich die Verwaltungspraxis in dem Punkt in den letzten Jahren geändert?
    Habt Ihr erfolgreich oder erfolglos einen Rahmentausch probiert?

    Gruß
    Gerd
    Hallo.
    Ja, die lieben Beamten. Eigentlich sind sie dazu verpflichtet Amtshilfe zu leisten, aber machmal muss der Bürger auch die noch selbst leisten.
    Also:
    Hol dir erst mal ein Schreiben vom Hersteller, in dem drinnensteht dass das von dir eingebaute Ersatzteil (/7) das gleiche ist was drinnen (/6) ist.

    We

  4. #14
    Avatar von 3 Radkuhfahrer
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    AW: Rahmentausch

    Ich habe im Frühjahr einen GS 100 Unfallrahmen gegen einen R 80R Rahmen getauscht. Der alte Rahmen brauchte nicht zerstört werden. Die Nummer am neuen Rahmen wurde ausgext und die Nummer vom Unfallrahmen am Lenkkopf neu eingeschlagen.
    So wurde das auch in den Papieren eingetragen. Habe den TÜV vorher beide Rahmen und die dazugehörigen Papiere gezeigt.
    Gruß Hubert

  5. #15

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    AW: Rahmentausch

    Guten Abend,
    ich habe die gleiche Erfahrung wie 3 Radkuhfahrer mit einem MZ-Rahmen gemacht: den defekten Rahmen und den "neuen gebrauchten" mit zum TÜV genommen, in diesen hatte ich die Nummer des defekten Rahmens eingeschlagen unterhalb der ursprünglichen Nummer. Die ursprüngliche Nummer hatte ich mit einem Meissel durchgext.
    Das wurde dann als "Rahmenwechsel" eingetragen in den Papieren des "neuen gebrauchten" Rahmens. Fertig. Das ist schon ein paar Jahre her und die Zulassungsstelle hat das ohne Wenn und Aber durchgewunken (eingetragen).
    Grüße aus NordOstHessen
    Ferdi

  6. #16
    Avatar von er90es
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    AW: Rahmentausch

    Auslöser meiner Frage: TÜV und STVA haben miteinander gesprochen. Ergebnis:

    Gebrauchten Rahmen nehmen und die Identnr. umschlagen geht garnicht.
    Wenn die Identnr. des Original-Rahmens genutzt werden soll, soll ich einen neuen Rahmen ohne Nr. nehmen.

    Kostenmässig sind das ca. 1500€ Unterschied.

  7. #17
    Avatar von er90es
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    AW: Rahmentausch

    Zitat Zitat von Werner Paul Beitrag anzeigen
    Also:
    Hol dir erst mal ein Schreiben vom Hersteller, in dem drinnensteht dass das von dir eingebaute Ersatzteil (/7) das gleiche ist was drinnen (/6) ist.

    We
    Hallo, Werner, Du kennst Dich besser aus!
    Wie soll ich die STVA damit überzeugen? Die wollen nix mit der "Technik" zu tun haben.
    Der TÜV würde es machen.

  8. #18

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    AW: Rahmentausch

    Und warum kann man nicht die Rahmen-nr. des "neuen" Rahmens lassen?


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  9. #19
    Avatar von ABT
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    AW: Rahmentausch

    Zitat Zitat von der niederrheiner Beitrag anzeigen
    Und warum kann man nicht die Rahmen-nr. des "neuen" Rahmens lassen?


    Stephan
    Weil es dann eine komplett neue Zulassung ist und alles vom alten Rahmen neu eingetragen werden muss!


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  10. #20
    Fournales&Dellorto Dealer Avatar von h2ovolli
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    AW: Rahmentausch

    Zitat Zitat von der niederrheiner Beitrag anzeigen
    Und warum kann man nicht die Rahmen-nr. des "neuen" Rahmens lassen?


    Stephan
    Nehmen wir mal an, in den Papieren für den alten Rahmen sind viele Einträge drin, vllt. sogar Einträge die heute gar nicht mehr gemacht werden, dann macht das umschlagen der Rahmennummer durchaus Sinn.
    Oder der krumme Rahmen ist von einem selten gebauten Krad, wie 90S, oder R100CS und Du willst keinen Rahmen von einer R100 irgendwas.
    Hast Du allerdings ein Gebrauchsmotorrad ohne besondere Eintragungen auf die Seite gepackt und der Rahmen ist krumm, dann würde ich stumpf hergehen mir einen guten gebrauchten Rahmen besorgen, alles gute vom alten Krad an den neuen Rahmen schrauben, defekte Teile gegen heile ersetzten, mit dem Geraffel zur nächstbesten HU-mach-Stelle fahren, mir entsprechende Absolution für die nächsten zwei Jahre holen, zum StVA fahren und zulassen, und den krummen Rahmen abmelden, Punkt!
    Geändert von h2ovolli (29.04.2019 um 22:40 Uhr)
    Gruß Volker



    Eigene Fehler beurteilen wir wie Rechtsanwälte, fremde dagegen wie Staatsanwälte!

    www.q-stall-minden.de

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