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  1. #1
    Avatar von riedrider
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    130er Hinterreifen für R100R

    Bei mir steht dieses Jahr ein Reifenneukauf an. Dabei bin ich auf folgendes gestoßen:
    wie kann es denn sein, dass Michelin für den Pilot Active eine Freigabe ohne Auflagen für den 130er in 80er und 90er Querschnitt anbietet? Nicht mal die Federwegsbegrenzung wird gefordert.
    Alle anderen Hersteller geben nur den 80er frei. Der 90er hat ja einen größeren Abrollumfang als der Serienreifen und damit geht der Tacho nach, was ja eigentlich nicht zulässig ist. Oder liege ich das falsch?
    http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/447

    Gruß
    Günter

  2. #2
    Avatar von JIMCAT
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    AW: 130er Hinterreifen für R100R

    Hallo Günter
    Hier die Reifenumfänge aus dem Technischen Handbuch von Metzeler:
    140/80-17: 1981 mm
    130/80-17: 1933 mm
    130/90-17: 2011 mm

    Die Reifenumfänge sind für Felge 3.00 und 3.50 Zoll angegeben.
    Für die schmale 2.50 Zoll Felge der BMW ergeben sich hiermit wohl leichte Maßabweichungen.

    Somit weicht der 130/90 im Umfang weniger vom 140/80 ab,als der meist freigegebene 130/80.
    Geändert von JIMCAT (13.03.2013 um 21:08 Uhr)
    Viele Grüße Fritz

  3. #3
    Avatar von riedrider
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    AW: 130er Hinterreifen für R100R

    Er weicht zwar weniger ab, aber in die falsche Richtung.
    Mit dem 80er Reifen zeigt der Tacho mehr an als beim Serienreifen, aber beim 90er weniger. Und da stellt sich eben die Frage, ob dass zulässig ist. Von der in der Freigabe nicht geforderten Scheibe zur Federwegsbegrenzung mal ganz abgesehen (die bei einem größeren Durchmesser ja vielleicht sogar einen Sinn machen würde).
    Bei einem Mopped mit Tachoantrieb am Vorderrad (solls geben, habe sogar 2 Stück davon ) wäre der Abrollumfang vom Hinterrad ja egal.

    Gruß
    Günter

  4. #4
    Avatar von JIMCAT
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    AW: 130er Hinterreifen für R100R

    Das liegt locker im Toleranzbereich,30mm mehr Umfang als Serie,sind ca.1,5 %.
    Viele Grüße Fritz

  5. #5
    Avatar von riedrider
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    AW: 130er Hinterreifen für R100R

    Aber von Dosen kenne ich es so, dass bei einer Reifenumrüstung der Tacho nicht weniger als bei der Serienbereifung anzeigen darf. Mehr schon, aber natürlich auch nur in dem Bereich, den die StVZO erlaubt. Andernfalls ist ein Tachoangleich erforderlich. Das steht dann auch immer so in den entsprechenden Felgengutachten.
    Warum soll das bei einem Motorrad anders sein?

    Gruß
    Günter

  6. #6
    Avatar von JIMCAT
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    AW: 130er Hinterreifen für R100R

    Hallo Günter

    Da würde ich mir keinen Kopf machen.

    Die Tachos unserer Qe haben sowieso eine Voreilung von fast 10%.
    Viele Grüße Fritz

  7. #7
    Vorsicht garstige OranGSe Avatar von mfro
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    AW: 130er Hinterreifen für R100R

    Zitat Zitat von riedrider Beitrag anzeigen
    Aber von Dosen kenne ich es so, dass bei einer Reifenumrüstung der Tacho nicht weniger als bei der Serienbereifung anzeigen darf. Mehr schon, aber natürlich auch nur in dem Bereich, den die StVZO erlaubt. Andernfalls ist ein Tachoangleich erforderlich. Das steht dann auch immer so in den entsprechenden Felgengutachten.
    Warum soll das bei einem Motorrad anders sein?

    Gruß
    Günter

    Ich kenn' das so, daß der Tacho bis zu 10% zu viel anzeigen darf, aber nie zu wenig.
    Weil das so ist (und weil's besser aussieht) zeigen die meisten Originaltachos eben bis zu 10% zu viel an (ich jedenfalls habe noch keinen gesehen, der genau anzeigen würde).

    -1,5% liegt zwar nicht "in der Toleranz", aber 1,5% weniger als 5% zu viel jedenfalls . Ein penibler Prüfer wird sich beim Eintragen mit einem GPS draufsetzen und ein Stückchen fahren.
    Gruß,
    Markus

    --- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.

  8. #8
    Avatar von riedrider
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    AW: 130er Hinterreifen für R100R

    Ich kenn' das so, daß der Tacho bis zu 10% zu viel anzeigen darf, aber nie zu wenig.
    Genau genommen gilt folgendes:

    § 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler


    Übergangsvorschriften (§ 72 Abs 2)

    § 57 Abs 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmeßgerät nach der Richtlinie 75/443/
    EWG) ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1.Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem
    1. August 1990 geltenden Fassung*) anzuwenden.
    *) § 57 hatte vor dem 1. August 1990 folgenden Wortlaut:
    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im Blickfeld des Führers liegenden Geschwindigkeitsmesser, der mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein kann, ausgerüstet sein; ausgenommen sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mit Fahrtschreibern ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsskala des Fahrtschreibers im Blickfeld des Führers liegt. Der Anzeigebereich muß mindestens die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten.
    (2) Die Anzeige der in Absatz 1 genannten Geräte darf vom Sollwert abweichen
    1. bei Geschwindigkeitsmessern in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereichs – jedoch mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichs oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen – 0 bis plus 7 vom Hundert des Skalenendwerts; bei Geschwindigkeiten von
    20 km/h und darüber darf die Anzeige den Sollwert nicht unterschreiten,
    2. bei Wegstreckenzählern ± 4 vom Hundert.


    Anh. II 75/443/EWG


    4.3.5 Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft:
    40 km/h, 80 km/h sowie 120 km/h oder 80% der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150 km/h beträgt.

    4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit v1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit v2 folgende Beziehung bestehen:

    0 <=(v1) – (v2) <= (v2)/10 + 4 km/h

    Ich hatte übrigens mal einen W201 190D. Der hat mit Serienbereifung in allen Geschwindigkeitsbereichen exakt die GPS-Geschwindigkeiten angezeigt und auch die Geschwindigkeitsanziegen, die es bei machen Ortseingängen gibt, haben immer gestimmt.
    Das hatte ich vorher und nachher bei keinem anderen Fahrzeug. Auch mein aktueller W124 kann da nicht mithalten. Da geht der Tacho deutlich vor.

    Gruß
    Günter

  9. #9
    Avatar von JIMCAT
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    AW: 130er Hinterreifen für R100R

    Nun wird es mir zu Akademisch und Kompliziert.

    Das Leben ist zu kurz,um sich über solche Kleinigkeiten den Kopf zu zerbrechen.

    Den 130/80 drauf,und gut ist.
    Viele Grüße Fritz

  10. #10
    Avatar von riedrider
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    AW: 130er Hinterreifen für R100R

    Den 130/80 drauf,und gut ist.
    So sieht mein Plan derzeit auch aus

    Gruß
    Günter

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