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  1. #61

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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Hallo Miteinander,

    bin ich jetzt auf einem Kongress von Volljuristen?
    Oder haben wir die Geschichte "des Kaisers Bart" als Neuauflage?

    Ich bin froh, daß ich in den nächsten Tagen endlich Mopped fahren darf.
    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
    Charles Bukowski
    Ich sollte mehr Selbstvertrauen haben....

    Viele Grüsse,
    Bernhard

  2. #62
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Nö, ist es nicht.

    § 49a StVZO Abs. 5

    Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

    Parkleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung), Arbeitsscheinwerfer an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    Das heißt das TFL kann mit Schlußlicht geschaltet sein, muß aber nicht.
    das magst du so interpretieren, allerdings ist das ifz hier anderer Meinung:
    http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-tfl_anbau.htm

    auch in der ECE Nr. 53 (amend 4 v. 23.6.2011):

    Zitat

    6.13.7.1. The daytime running lamp shall switch OFF automatically when the
    headlamps are switched ON, except when the latter are used to give
    intermittent luminous warnings at short intervals.
    The rear position lamp shall be switched ON when the daytime running
    lamp(s) is/are switched ON. The front position lamp(s) and the rearregistration-
    plate illuminating device may be switched ON individually or
    together, when the daytime running lamp(s) is/are switched ON."

    jetzt könntest du sagen "shall" bedeutet "kann"
    allerdings wird im englischen "shall" bei Gesetzen und technischen Anforderungen normalerweise im Sinne von "must" oder "have to" genutzt.
    ( s. z.B. hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Shall_and_will#Legal_use )

    also denke ich BMW hat die Nutzung von tfl an ihren Motorrädern gesetzesentsprechend geschaltet mit Rücklicht immer eingeschaltet.

    im übrigen würde ich als Motorradfahrer grundsätzlich nicht auf eine eingeschaltete Rückleuchte verzichten wollen!

    lg klaus

  3. #63
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Hier die Aussage vom TÜV Nord.
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  4. #64
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Zitat Zitat von detlev Beitrag anzeigen
    Hier die Aussage vom TÜV Nord.
    also bleibt die Funktion/Schaltung der Rückleuchte von den neuen regelungen unberührt :-))

    danke

    lg klaus

  5. #65
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Nö, der TÜV sagt ja nur aus, dass das Abblendlicht nicht zusammen mit dem TFL leuchten soll, keine Aussage über Standlicht oder Rücklicht. Ich würde schon wegen der besseren Bremslichtsichtbarkeit lieber ohne Rücklicht fahren wollen. Das Rücklicht dürfte auch die Erkennbarkeit eines Motorrades von achtern bei Tage kaum verbessern.
    Grüße,
    Detlev

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  6. #66
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Zitat Zitat von detlev Beitrag anzeigen
    Nö, der TÜV sagt ja nur aus, dass das Abblendlicht nicht zusammen mit dem TFL leuchten soll, keine Aussage über Standlicht oder Rücklicht. Ich würde schon wegen der besseren Bremslichtsichtbarkeit lieber ohne Rücklicht fahren wollen. Das Rücklicht dürfte auch die Erkennbarkeit eines Motorrades von achtern bei Tage kaum verbessern.


    Das IFZ liegt ja nicht das erste Mal daneben.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  7. #67

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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013



    Ich sach ja Volljuristen
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    Viele Grüsse,
    Bernhard

  8. #68
    Avatar von Hartmut03
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Schrieb ich doch schon von Anfang an: Keiner weiß was Genaues in diesem Wirrwar.
    Der Text des IfZ scheint mir nicht maßgebend zu sein. Ich möchte das Gesetz lesen, das ab dem 1.4.2013 gilt.
    Oder sind die da oben noch nicht so weit. Ist das Gesetz eventuell noch nicht geschrieben ? --- Dann haben sie ja noch `ne Chance, alle Möglichkeiten zu Ende zu denken und endlich alle Unklarheiten zu beseitigen.
    Ich bin morgen beim TÜV. Ich wette fast. die wissen auch nocht mehr.
    Ich werde berichten.

    Hallo Uwe, der von mir gepostete Text vom Bundes Verkehrs Min. bezog sich auf die damalige Situation ab 2009. Vor dem 1.4.2013 durfte das TFL schon genutzt werden, aber das Abblendlicht mußte auch leuchten. Aktuell ist das nicht mehr so. LEIDER !!
    Zum Rücklicht: Natürlich wäre es besser, es könnte aus bleiben. Dann würde das Bremslicht besser auffallen, wie auch Detlev schrieb.
    Ich fürchte aber, das es mitleuchten muß. Und nach allen gängigen Schaltungen ist damit auch das Standlicht an, welches wiederum mit dem TFL nicht zusammen an sein darf.
    Also nochmal an die, die es besser wissen sollten: Wie lautet der Gesetzestext ??
    Gruß, Hartmut, R80RT von 1983

  9. #69

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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Hallo liebe Volljuristen hier,
    zu jeder Verordnung / Gesetz gibt es eine Durchführungsverordnung, dazu noch Ausführungsbestimmungen.

    Also ruhig Blut,
    und bitte nicht im Kaffeesatz lesen,
    das gefährdet die Gesundheit.


    Trotzdem ist am Sonntag Moppedwetter,
    wer es nicht nutzt und über TFL nachdenkt,
    wird mit Ignoranz über mindestens zwei Wochen bestraft.
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    Viele Grüsse,
    Bernhard

  10. #70
    Avatar von JIMCAT
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Bernhard,Du sprichst mir aus der Seele.



    Wünsche ein schönes Wochenende
    Viele Grüße Fritz

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