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  1. #1
    Avatar von Hartmut03
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    Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Hallo, Gruß in die Runde,
    welche elektrische Schaltung ist Gesetz ?
    Trotz längerer Suche fand ich keinen Gesetzestext, der erklärt, wie die TFL am Motorrad elektrisch geschaltet werden müssen.
    Der Text vom Verband für Zweiradsicherheit scheint mir nicht maßgebend zu sein, denn nach deren "Vorschrift" soll sich das TFL automatisch einschalten, sobald der Motor läuft (Restwelligkeit der Lima über ein Steuergerät). Wird das Abblendlich eingeschaltet, muß das TFL aus gehen.
    Watt für`n Quatsch !! Bei den Motorrädern, die noch einen Lichtschalter haben, geht das ja. Aber wie soll das funzen bei neueren Maschinen, die keinen Lichtschalter haben.
    Bei § 49a wird nur auf einen Anhang und eine existierende Neufassung hingewiese, die ab dem 1.4.2013 gelten soll. --- Gefunden habe ich nichts dergleichen.

    Vielleicht ist jemand von Euch erfolgreicher und kann das hier posten, bitte.
    Gruß, Hartmut, R80RT von 1983

  2. #2
    Boxerfahrer_ESW
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Moin!

    Wenn du keinen Lichtschalter hast, mußt du dir einen einbauen, oder damit leben...
    Davon mal ab, wird es sich dahingehend ändern, das neuere Motorräder werksmäßig TFL bekommen.

    Zitat:

    § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“

    Für mich gibt es dazu keine Fragen mehr...
    Warum ist es qatsch das die TFLs bei einschalten des Abblendlichtes ausgehen?
    Was meinst du was Nachts ist mit den TFLs?
    Die richtig hellen blenden wie sau!


    Hier noch was:

    http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-tfl_anbau.htm
    Geändert von Boxerfahrer_ESW (10.04.2013 um 18:47 Uhr)

  3. #3
    Admin Avatar von MM
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    In Ebay habe ich aktuell genau ein Angebot gefunden, dass offensichtlich die Kriterien erfüllt: Geprüft nach ECE-R87 und sogar mit integrierter Abschaltung bei Abblendlichtbetrieb.
    Die anderen Anbieter schreiben zwar irgend ein Wischiwaschi von e-geprüft, aber ohne klare Aussage "ECE-R87" gilt: Finger weg!
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  4. #4
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  5. #5
    Avatar von Hartmut03
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Habe ich mich so falsch ausgedrückt, Christian ?
    Natürlich ist es ok, das TFL bei Dämmerung, Tunnel und Nachts ausgeht, wenn das Abblendlich angeht.
    Ich meinte mit "Quatsch", das die Motorräder, bei denen sich das Abblendlicht mit dem Motorlauf einschaltet, die also keinen Lichtschalter haben, keine TFL anbauen brauchen, weil sie eh nicht angehen dürfen.
    Was macht nun ein Motorradfahrer, der keinen Lichtschalter hat, aber auf TFL nachrüsten will ?
    Das LED TFL sehr blendet im Dunkeln, weiß ich sehr wohl. Meine drei Motorräder haben seit 3 Jahren LED TFL. Sehr zu Freude der Rennleitung, die es gelobt haben, wie gut ich als "schmaler" Motorradfahrer zu sehen bin. Autofahrer akzeptieren oft keine Einzelscheinwerfer, aber bei Zweien, oder gar Dreien, werden sie wach !
    Im Tunnel habe ich sie mittels Schalter ausgeschaltet. Das Abblendlich war immer an. -- Das wurde seit Oktober 2009 so geduldet !
    Wo steht was, genau ?
    Der Text des IfZ reicht mir nicht aus.
    Das stimmt, Michael, ECE- R87 ist sehr wichtig, sonst gibt es Ärger. Aber die in der Bucht angebotene Schaltung ist nicht neu. Sie gibt es schon immer, seit PKWs TFL haben.
    Die LED-Leuchten werden an Klemme 30 und an Masse angschlossen, leuchten aber noch nicht. Erst wenn der Motor läuft, sorgt die Restwelligkeit der Lima und die Schalteinheit dafür, das das TFL an geht. Ein weiterer Anschluß geht an die Klemme Abblendlicht. Wenn es dann eingeschaltet wird, Gehen die TFL aus.
    Aber, ...wie soll man das machen, wenn das Abblendlicht am Motorrad eh immer an ist.
    Natürlich ist das auch kein Schaltungsproblem, ich möchte nur wissen, WAS ist erlaubt !!
    Geändert von Hartmut03 (10.04.2013 um 19:51 Uhr)
    Gruß, Hartmut, R80RT von 1983

  6. #6
    Avatar von Ferdi9
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Ich hab das hier dran.


    Gruß Ferdi
    "Früher war alles schlechter!"
    Opadeldok von den Opodeldoks, Augsburger Puppenkiste

  7. #7
    Avatar von Hartmut03
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Sehr schön und gut, Ferdi. Du hast auch sicher einen Lichtschalter.:]
    Gruß, Hartmut, R80RT von 1983

  8. #8
    Avatar von Ferdi9
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Upps, Tschuldigung.

    Habe überlesen, dass die Frage sooo allgemein gehalten ist; ich dachte, es ginge ausschließlich um 2-Ventiler.

    Ja, meine Q hat einen Lichtschalter.

    Gruß Ferdi
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  9. #9
    Avatar von Hartmut03
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    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Meine R80RT, sowie die Qühe der Kollegen, haben alle Lichtschalter. Mit der vorgeschriebenen PKW-Schaltung läßt sich da auch prima ein TFL verbauen und nutzen. Ganz nach Vorschrift.
    Aber, meine Guzzi T5 ist elektrisch modernisiert worden, also ohne Lichtschalter. Meine Cali-Vintage hat schon ab Werk keinen mitbekommen.
    Was tue ich also ?
    Seit 3 Jahren fahr ich, zusätzlich zum Abblendlicht, zwei TFL LEDs. Das wurde so seit Oktober 2009 geduldet. Welch ein Gewinn an Sicherheit. Siehe weiter oben.

    Und nun darf ich das nicht mehr ?

    Ich weiß, was ich tue. Ich fahre weiter so, wie bisher und lasse es drauf ankommen. Mal sehen, ob ein denkender Bürger auch was Wert ist.
    Gruß, Hartmut, R80RT von 1983

  10. #10
    Boxerfahrer_ESW
    Gast

    AW: Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

    Moin!

    Hartmut ich verstehe nicht ganz was du möchtest...
    Kannst du dein Ablendlicht nicht abschalten, was willst du dann mit TFL?
    TFL und Ablendlicht ist nicht erlaubt, also....?
    Entweder du ferkelst dir einen Schalter dazwischen, das du das Ablendlicht ausschalten kannst, dann kannst du die TFL normal anschließen oder du lebst mit Abblendlicht.
    Meine R100CS hatte auch Zwangslicht, also Schalter dazwischen und gut, so schalte ich das Licht erst dann ein, wenn ich losfahre, im Fall von TFL erst dann, wenn es dunkel wird.
    Und du darfst es erst jetzt nicht mehr, du durftest die ganze Jahre vorher überhaupt kein TFL am Motorrad haben.
    Beim TFL gehts um "auffallen" also was willst du dann noch mit Abblendlicht?
    Denn von der Hellligkeit her ist TFL heller.
    Geändert von Boxerfahrer_ESW (10.04.2013 um 20:46 Uhr)

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