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  1. #21
    Avatar von karlchen
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    AW: Standlicht vorne

    Hallo Claus,
    hast Du mal Deine Spannung überprüft? Glühbirnen mögen Überspannung nicht besonders. Sie sind dann zwar heller aber wesentlich weniger lange. Unterspannung führt dagegen zu längerer Lebensdauer. Das ist auch der Grund, warum die ECO 3 Brenner kürzere Lebensdauern haben als die nicht ECO 3 Brenner. Um ECO 3 zu erreichen müssen die heißer brennen und es gibt nicht viel, was man machen kann, um das auszugleichen.
    Gel Batterien mögen das übrigens auch nicht. Aber die brauchen zum Laden trotzdem mehr als 12 V.

    Gruß
    Christoph

  2. #22
    Avatar von powerlufti
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    AW: Standlicht vorne

    Jeder Fahrzeughersteller giebt ein Musterobjekt zum Prüfen an den TÜV.
    Im Osten auch Dekra.
    Wenn wie hier ein Standlicht Verbaut wurde, müssen alle nach diesem Baumuster gefertigten Fahrzeuge ein Standlicht haben.
    Wenn nicht. Neue Musterabnahme.
    Hat dein Fahrzeug jetzt ein Standlicht, dann muß es auch Funken.
    Ein stilllegen oder abbauen gild nicht.
    Es wird bei den Graukitteln Durchfallen, weil nicht mehr Identisch mit dem Baumuster.
    Oder Einzelabnahme austragung Standlicht.

    Moin moin, klaus

  3. #23
    Avatar von ck1
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    AW: Standlicht vorne

    Zitat Zitat von detlev Beitrag anzeigen
    Ich frage deswegen, weil ich an verschiedenen Maschinen die Beobachtung gemacht habe, dass der dickwandige GS bzw R Rahmen in Verbindung mit der steifen Showagabel der R100R die Motorvibrationen besonders stark an den Lenker weiterleitet. Das könnte ja auch Leuchtobst mordend sein...
    so in der richtung denke ich auch. nur habe ich jetzt so ein sockelbirnchen, wie ab serie zur instrumentenbeleuchtung und die noch in einer gummifassung im reflektor. also gänzlich anders ausfgeführt, als bei der lampe, die zuvor montiert war. ist in der lampe erst die erste birne - vielleicht zufall.

    gruß
    claus

  4. #24
    Avatar von Jogi
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    AW: Standlicht vorne

    Zitat Zitat von powerlufti Beitrag anzeigen
    Jeder Fahrzeughersteller giebt ein Musterobjekt zum Prüfen an den TÜV.
    Im Osten auch Dekra.
    Wenn wie hier ein Standlicht Verbaut wurde, müssen alle nach diesem Baumuster gefertigten Fahrzeuge ein Standlicht haben.
    Wenn nicht. Neue Musterabnahme.
    Hat dein Fahrzeug jetzt ein Standlicht, dann muß es auch Funken.
    Ein stilllegen oder abbauen gild nicht.
    Es wird bei den Graukitteln Durchfallen, weil nicht mehr Identisch mit dem Baumuster.
    Oder Einzelabnahme austragung Standlicht.

    Moin moin, klaus
    Moin Moin,

    hierzu hätte ich mal gerne die Gesetzesgrundlage. Dann müsste man ja auch beim Abbau des rechten Spiegels einen Eintrag machen lassen, oder beim Wechsel des Sitzbezuges oder beim Entfernen des Lichthupenschalters. Wenn ich alles eintragen lass was ich abbau, dann steht mehr im Schein was nicht mehr dran ist als das was ich anbau. Kann ich mir nicht vorstellen.

    Gruß

    Jogi
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

  5. #25
    Boxerfahrer_ESW
    Gast

    AW: Standlicht vorne

    Moin!

    Habe an meiner CS die RS Verkleidung, die Brenzungsleuchte steht im Fahrzeugschein drin...

  6. #26

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    AW: Standlicht vorne

    Zitat Zitat von Boxerfahrer_ESW Beitrag anzeigen
    Moin!

    Ich denke schon das es ein Sicherheitsgewinn ist, die 5W Brenzungsleuchte im SW fällt auch auf.
    Habe glaube die 2te oder 3te drin, die erste wurde irgendwann schwarz, und die Leuchtkraft lag wahrscheinlich nur noch bei 1W.
    Hallo Christian,
    da musst du aber genau schauen. Mir war mal bei Dunkelheit morgens ein Gespann entgegen gekommen. Das hab ich zuerst als Solo Maschine wahrgenommen. Deshalb hab ich eine 10W Birne da drin, und zusätzlich morgens den Nebelscheinwerfer an. Du siehst sehr schlecht, ob dir ein Gespann entgegenkommt.
    Gruß
    Pit

  7. #27
    Boxerfahrer_ESW
    Gast

    AW: Standlicht vorne

    Moin!

    Mh...wie gesagt ich finde es nicht verkehrt.
    Dazu kommt natürlich noch, wie alt ist die Lampe ggf. ist der Glaskolben schon schwarz, was macht der Reflektor bzw. die Streuscheibe.
    Wenn das alles auch schon alt, verwittert, verblaßt ist, dann kommt von den 5w nicht mehr viel an.
    Bei Vaters Gespann war die Begrenzungsleuchte auch nicht mehr toll, neue Lampe rein, war mindestens doppelt so hell, da auch hier der Glaskolben schon schwarz war.
    Aber 5W ist eben auch kein Abblendlicht mit 55w.
    Geändert von Boxerfahrer_ESW (24.04.2013 um 21:22 Uhr)

  8. #28

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    AW: Standlicht vorne

    Verkehrt ist es auf keinen Fall. Und vorgeschrieben ist es auch. Aber die 5W Funzeln sollten schon auf 10W erhöht werden. (Dürfen aber nur 5W sein)
    Gruß
    Pit

  9. #29
    Admin Avatar von MM
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    AW: Standlicht vorne

    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Moin Moin,

    hierzu hätte ich mal gerne die Gesetzesgrundlage...
    Geb ich dir.

    Beispiel R80G/S:
    In der Fahrzeug-ABE steht u. a.
    "Begrenzungsleuchte Prüfzeichen A E5 729 oder andere bauartgeprüfte Begrenzungsleuchte in gleicher Anbaulage
    Anzahl: 1
    Ort der Anbringung: im Scheinwerfer".

    oder

    "Rückspiegel ...
    Anzahl: 2 ..."

    Unzulässige Veränderungen dieser beschriebenen Ausrüstung bedeuten Erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  10. #30
    Avatar von daniel78
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    AW: Standlicht vorne

    Hi Claus,

    wie schlägt sich denn die Birne vom Abblendlicht?
    Fällt die auch so häufig aus?

    Viele Grüße,
    Daniel

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