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  1. #11
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Natürlich gibt es auch für dieses Modell eine Reifenbindung!

    http://www.bmw-motorrad.de/de/de/ser...473_print.html
    Öh, die müsste doch im Schein stehen, oder? Der ist doch für mich bindend.

    Hans

    ps.: Ist das eine Bindung oder eine Freigabe seitens des Herstellers?
    pps: Der Link steht unter "Bereifungsmöglichkeit", seltsamer Begriff, wenn es für eine Reifenbindug wäre.
    Geändert von hg_filder (24.04.2013 um 16:21 Uhr)
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  2. #12
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    Zitat Zitat von Kälbchentreiber Beitrag anzeigen
    ............Im Fahrzeugschein steht drin Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.
    ..............
    Zitat Zitat von hg_filder Beitrag anzeigen
    Öh, die müsste doch im Schein stehen, oder? ..............
    Steht quasi drin.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  3. #13
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Steht quasi drin.
    Wo??
    R100GS:
    20: vorn 90/90-21 54T
    21: hinten 130/80-17 65T

    alternativ
    22: vorn 90/90-21 54H
    23: hinten 130/80-17 65H

    Im Text:
    Ziff 22 und 23: NUR: MICHELIN T66TJ BZW. T66XTL M. ABE AUSN.GEN.:WW. VORDERER DIAGONALREIF.IN VERBIND.M.HINTEREN RADIAL-REIF.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  4. #14
    Avatar von Kälbchentreiber
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    im Schein oder im Brief?

    Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II hab ich nicht da, im Fahrzeugschein steht eben:

    wahlweise vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinteren Radialreifen

    und dann eben noch:

    Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

    Ist dann diese Betriebserlaubnis quasi die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)?

    Gruß
    Erfried

  5. #15
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    Zitat Zitat von Kälbchentreiber Beitrag anzeigen
    im Schein oder im Brief?

    Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II hab ich nicht da, im Fahrzeugschein steht eben:

    wahlweise vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinteren Radialreifen

    und dann eben noch:

    Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

    Ist dann diese Betriebserlaubnis quasi die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)?

    Gruß
    Erfried
    Bei mir im Schein und im Brief we oben beschrieben.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  6. #16
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    Da habe ich auch mal beim Strassenverkehrsamt auf den Tisch hauen müssen das die mir einen neuen Fahrzeugschein ohne Schwachsinnssatz "Reifenbindung blablabla" drucken durften !
    Weil das wüsste ich wegen einer simplen Eintragung plötzlich diesen Spruch reingepint zu kriegen !

  7. #17
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    Ob der Hinweis im Schein steht oder nicht spielt keine Rolle. Wenn der Hersteller seine ABE für das Fahrzeug mit bestimmten Reifenmarken und Typen einschränkt darf man nur diese fahren.

    Wenn die Reifenhersteller dann Freigaben erteilen wird die Auswahl größer.



    Man kann aber auch im Internetz schauen: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorrad...83KB_29840.pdf
    Geändert von Luggi (24.04.2013 um 19:24 Uhr)
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  8. #18
    Vorsicht garstige OranGSe Avatar von mfro
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    [Doppelpost, war ein Versehen]
    Geändert von mfro (24.04.2013 um 19:38 Uhr)
    Gruß,
    Markus

    --- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.

  9. #19
    Vorsicht garstige OranGSe Avatar von mfro
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    Zitat Zitat von hg_filder Beitrag anzeigen
    Wo??
    R100GS:
    20: vorn 90/90-21 54T
    21: hinten 130/80-17 65T

    alternativ
    22: vorn 90/90-21 54H
    23: hinten 130/80-17 65H

    Im Text:
    Ziff 22 und 23: NUR: MICHELIN T66TJ BZW. T66XTL M. ABE AUSN.GEN.:WW. VORDERER DIAGONALREIF.IN VERBIND.M.HINTEREN RADIAL-REIF.

    Hans
    Genauso steht's bei mir auch drin (abgesehen von zusätzlichen, nachträglichen Eintragungen von 140er Hinterreifen).

    Und so wie's da steht, bezieht sich das auschließlich auf die Freigabe der gemischten Verwendung von Diagonal- und Radialreifen, die normalerweise nicht erlaubt ist. Ziffer 20 und 21 ist schließlich in keinster Weise eingeschränkt.

    Das muß gelegentlich auch mal dem TÜV-Prüfer erklärt werden...
    Gruß,
    Markus

    --- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.

  10. #20
    Avatar von eddiek
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    AW: Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

    Namds,

    wenn in den Papieren halt drinsteht Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten, dann ist das halt so.

    Man sollte dann das Amt fragen wie man als User die Fahrzeug ABE bekommt.

    De facto fährt man halt eine vom Reifenhersteller freigegebnene Refenkombination und führt die Freigabe mit.

    Die Michelin Freigabe für T66 war afaik damals eine Abnahme nach §19.2 in Verbindung mit §21 und eine der wenigen Freigaben zur Mischbereifung von Diagonal und Gürtelreifen.

    Andreas

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