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  1. #1

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    Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    Tach die Damen und Herren :)


    Mal zu meinem Motorrad, es ist ne R45 mit 20KW die mich gut durch Europa gebracht hat, ich bin 21 Jahre alt und habe mir folgende Frage gestellt:

    Habe ich eine Leistungsbeschränkung ? es steht jedenfalls so im Brief, ist es vielleicht eine Venturidüse die an den Ventilen montiert ist oder ist das nur eine Formalität in den Papieren?


    Ich freu mich auf eure Antworten

    Gruß Wieland :)

  2. #2
    Avatar von Albert Hille
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    AW: Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    Hey Wieland
    Soweit mir bekannt, sind Nockenwelle und Köpfe anders bei der stärkeren Version. Eventuell auch der Krümmerdurchmesser, was auch noch eine andere Auspuffanlage nach sich ziehen würde. Unterm Strich ist so ein Umbau recht teuer und ob er dir so viel Euronen wert ist, muß du selbst bestimmen. Aber es werden sich bestimmt noch einige Spezies melden.
    Allerdings gibt es da noch einen 820er Umbausatz .

    Beste Grüße,

    Und dann noch ein herzliches Willkommen. Lass doch mal etwas mehr von dir wissen.
    Albert
    (Ignisquisvir)

  3. #3

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    AW: Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    Ich hab das nur mal so gelesen, und mir da meine Gedanken gemacht.
    Meine R80rt hatte ne Venturi zur Leistungsreduzierung, ich dachte da wäre auch eine drin die man einfach Rausnehmen kann.

    Wenn ich schon Kurbelwelle höre dann schlacker ich mit den Ohren

  4. #4
    Leben und leben lassen Avatar von boxerhans
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    AW: Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    Nicht Kurbelwelle - Nockenwelle war zu hören!
    Beste Grüße
    Hans

    R 80 Bj. 04/86 mit Siebenrock-Power-Kit für heiße Tage
    R 100 RT Classic BJ. 11/95 für Frühling und Herbst



  5. #5

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    AW: Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    Natürlich Nockenwelle :) Pardon

  6. #6
    Avatar von axels
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    AW: Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    Hallo Wieland,

    die Angabe "Leistungsbeschränkung" in den Papieren bezieht sich darauf, dass Deine Maschine für den Stufenführerschein nach den älteren Vorschriften, die vor Kurzem überarbeitet wurden, geeignet ist.

    Die 20kW (27PS) im Brief entsprechen genau der Leistung, mit der in der BRD die meisten R45 ausgliefert wurden. Die "offene" Version mit 35PS wurde fast nur ins Ausland verkauft, da sie hier versicherungsmäßig in die 50PS Klasse gekommen wäre. Für diese damals relativ teure Klasse bot sich dann jedoch die R65 als das geeignetere Motorrad an.

    Gruß,

    Axel
    Geändert von axels (24.05.2013 um 17:29 Uhr)

  7. #7

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    AW: Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    naja vor kurzem, ^^ ist relativ ich glaube 1990 gabs 20KW selbst als ich Bestanden habe durfte ich 35PS fahren :) Nun sind wir bei 48PS



    Aber das hat sich ja schon erledigt, da wohl größeres von Nöten wäre um da was zu reißen ^^

  8. #8
    Avatar von axels
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    AW: Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    Die Änderung auf 48PS, und die meinte ich, wurde durchaus erst "vor Kurzem" eingeführt.

    Ich nahm an, Du wolltest eine Erklärung zur Angabe "Leistungsbeschränkung" haben und nicht über meine Formulierungen meckern.
    Geändert von axels (24.05.2013 um 17:34 Uhr)

  9. #9
    Avatar von Wolfgang_M
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    AW: Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    Tröste Dich der Eintrag hat nicht die Bedeutung, dass die Mühle nachträglich kastriert wurde, Axel hat völlig Recht. Steht im übrigen auch im Brief des Heinkel-Rollers, der mit 9 PS auch nicht gedrosselt war. Das heißt nichts weiter, als dass ein Stufenführerscheininhaber damit fahren dürfte.
    Gruß,
    Wolfgang

  10. #10

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    AW: Leistungsbeschränkung in ner R45?!

    Danke für eure schnellen Antworten :)

    Tschuldigung mein Post ist wohl etwas falsch Rübergekommen

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