Beim Marken - und Patentamt in München haben wir deshalb den Namen „Michel“ als Wort – und Bildmarke schützen lassen.
U.a. die Farbgebung gelb/rot. Den „Michel“ Schriftzug, Verkleidung, Sitzbank, Rahmen, Motorteile, TüV-Gutachten usw.


Fallen die K1 Modelle auch unter den geschützten Bereich?