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  1. #1

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    Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    Hallo,

    nach vier Jahren "NUR LESEN" habe ich endlich einmal Fragen.

    Habe mit der Suchfunktion hierzu noch nichts gefunden.

    Meine Kuh ist nach vier Jahren mit mehreren großen OP´s und mehreren Schönheitsperationen kurz davor die Veterinärklink zu verlassen.
    Der begutachtende Amtsarzt ( Dekra) hat sein O.K. gegeben.
    Nun habe ich im Rahmen des Ganges zum Veterinäramt ( Strassenverkehrsamt) zwei Fragen die sich aus Gesprächen in den letzten Wochen und bisherigen eigenen Erfahrungen ergeben.

    Bei den Gesprächen war leider das Ergebnis: " Nicht genaues weiß ich nicht - aber Du musst aufpassen "

    1. Wie sieht es mit der Übernahme der Daten ( z. b. Reifengrössen ) in die neuen Papiere ( alter Brief wird ja ersetzt) nach einer Stillegung aus. Bei uns im Kreis Viersen wird immer nur die erstgenannte in die neuen Papiere übertragen ( bei meinem vierrädigen Oldie stehen jetzt Reifen / Räder im Schein die noch nie auf dem Auto waren und auch nie sein werden ).

    Antwort des Strassenverkehrsamtes : Ist bei einer Kontrolle kein Problem, da die Polizei auf die Daten in Flensburg Zugriff hat. Außerdem könnte ich ja den alten Brief mitführen und dann vorlegen ( ja, nee, ist klar, steht ja auch dick ungültig drauf und ich schleppe die alten Brife jetzt auch nich mit).

    Bei der genannten Vorgehensweise würden bei mir 3.25 und 4.00 auftauchen, 100er und 120er sowie 130er fielen weg.

    2. Müssen alle alten Eintragungen von techn. Änderungen durch das Strassenverkehrsamt übernommen werden?

    Fallen hierfür erneut zusätzliche Gebühren an - ist ja schon einmal dafür bezahlt worden- oder nicht?
    Wenn ja in welcher Höhe?

    Es wäre schön vielleicht ein paar Erfahrungen aus anderen Kreisen oder vielleicht sogar Paragraphen o.Ä. als Info zu bekommen.

    Wollte mich entsprechend vorbereiten um nicht zweimal dorthin zu müssen.

    Im Voraus vielen Dank .

    Bernd
    Geändert von bene85 (06.05.2014 um 13:29 Uhr)

  2. #2
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    Hi,

    die Tage habe ich die BMW auf mich umgemeldet, da gabs diesen neuen Brief der ja nicht mehr Brief heisst. Es steht weniger darin aber alles was im alten Brief stand, steht jetzt in dem Zettel, der Früher KFZ-Schein hieß.

    Mein Auto habe ich nach Winterpause auch wieder zugelassen, da steht der ganze Aufsatz im "KFZ-Schein" der im alten Brief stand, dieser neue große Zettel ist recht sparsam bedruckt.
    (Da habe ich nu schon 3 "Briefe" für)

    Also, mit dem KFZ-Schein hast du unterwegs alle Daten, die du auch vorher hattest.

    Gruß
    Willy

  3. #3

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    AW: Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    Danke für die Info .

    Aber genau der Punkt ist, daß bei uns nicht alle Daten übernommen werden mit dieser komischen Begründung " Zugriffsmöglichkeit der Polizei auf Flensburg ".

    Beispiele:

    Alfa Spider: Reifengröße die als Alternative angegeben ist und ab Werk bei meinem Modell immer montiert wurde taucht nicht mehr auf.

    ZRX 1100 dito die zweite Reifengröße fehlt.

    Das Strassenverkehrsamt sagt wie geschrieben - "machen wir immer so".

    Jetzt stellt sich für mich die Frage: Ist "immer so" auch "überall so" ?

    Dies scheint bei Euch zumindest nicht der Fall zu sein.

    Auch zu den Kosten gibt es vom Verkehrsamt auf den I-Seiten keine Info und sie scheinen sehr unterschiedlich zu sein was man so hört.

    Gruß Bernd

  4. #4
    Fournales&Dellorto Dealer Avatar von h2ovolli
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    AW: Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    Also bei uns in Minden verfahren die genauso wie von Willy beschrieben.
    An allen meinen Krädern mit mehreren Eintragungen hängt noch ein zusätzlicher Zettel weil das nicht alles auf das eine Blatt passt.
    Ich habe mal eine Dame im Strassenverkehrsamt darauf angesprochen, da ich auch davon gehört hatte, das andere Strassenverkersämter das so handhaben, wie bei euch, die Dame in Minden hat mir dann gesagt, das das bei uns ein freiwilliger Service ist, weil es damit alle Beteiligten einfacher hätten.
    Gruß Volker



    Eigene Fehler beurteilen wir wie Rechtsanwälte, fremde dagegen wie Staatsanwälte!

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  5. #5

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    AW: Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    Hallo
    Auch ich hab aufgrund diverser Umbauten neue Papiere bekommen. Dank unkooperativer ZulassungStelle aber freundlichen Polizisten und Tüvler hab ich jetzt immer die Kopie vom alten Brief mit dabei. Ist zwar nicht die schönste aber die einfachste Lösung

  6. #6

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    AW: Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    Vielen Dank für die Infos.

    Auf die Nummer mit der Briefkopie lasse ich mich nicht ein.

    Die Fahrzeugänderungen sind legal, die Eintragungen sind beim TÜV und Straßenverkehrsamt bezahlt worden und ich setze mich nicht "dem Wohlwollen" anderer unnötig aus.

    Mal sehen was daraus wird - werde berichten.

    Bei uns liegt es wohl daran zu welcher Zweigstelle man geht.

    Das kann zwar ( sollte zumindest ) nicht wahr sein aber .....wenn es so ist .

    Suche ich mir die Passende, wenn man schon die Wahl hat.

    Gruß

    Bernd

  7. #7

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    AW: Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    Hallo Bernd
    Da hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückte:
    Alle Eintragungen die ich im alten oder einem neuen Brief machen ließ sind auch weiterhin im Brief oder im beiblatt eingetragen. Nur die originalen ZusatzEintragungen wie zb eine 2. Reifengröße ist nicht mehr drin und für sowas hab ich die Kopie

    Gruß
    Jochen

  8. #8

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    AW: Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    ....extra Eintragungen müssen übernommen werden! Dinge die vom Fahrzeughersteller freigegeben wurden (z.B. 2. Reifengröße) müssen in Flensburg in der ABG des Fahrzeugs hinterlegt sein und somit sind sie nachweisbar. Falls es bei einer Kontrolle ein Problem gibt und die Grünen Buben das nicht überprüfen können, langt diesen wenn du ihnen den alten KFZ Brief später auf der Wache vorbei bringst. Ist zwar nicht so toll, klappt aber i.a. gut. Ich würde trotzdem raten, einen Briefkopie des alten Briefes ins Werkzeugfach zu packen - die grünen Jungs kennen das Problem ja auch und i.a. wollen einem die nichts böses, wenn du nicht mit ohne Auspuff und Totalumbau ohne irgendwas in den Papieren aufgehalten wirst. Ich mach seit 25 Jahren Vespa Umbauten (teilweise schon recht Wildes dabei gewesen) und habe mit der Vorgehensweise bis dato keine Probleme gehabt.

    Gruß
    Jan

  9. #9
    Admin Avatar von MM
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    AW: Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    Gerade bei Reifen ist es bei Zweirädern heute üblich, dass eine Größe in den Papieren steht und man für alternative Dimensionen und/oder Fabrikate eine Freigabe des Reifenherstellers mitführt. Man muss bei Reifenänderungen halt drauf achten, immer das aktuelle Papier dabei zu haben.
    Das finde ich praktikabel; immerhin ist das nur ein DIN A4-Zettel, der gefaltet überall hinpasst.
    Man kann sich das auch per Gutachten eines Sachverständigen in die Papiere übertragen lassen. Da der Reifenmarkt aber immer in Bewegung ist, können solche Eintragungen schnell wertlos werden.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  10. #10

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    AW: Übernahme Daten aus altem Brief in neue Dokumente beim Strassenverkehrsamt

    Gerade bei Reifen ist es bei Zweirädern heute üblich, dass eine Größe in den Papieren steht und man für alternative Dimensionen und/oder Fabrikate eine Freigabe des Reifenherstellers mitführt. Man muss bei Reifenänderungen halt drauf achten, immer das aktuelle Papier dabei zu haben.
    Genau diese " Zettelwirtschaft hasse ich "

    Außerdem: "Isch abe keine Reifenfabrikatsbindung bei meiner".

    Man kann sich das auch per Gutachten eines Sachverständigen in die Papiere übertragen lassen. Da der Reifenmarkt aber immer in Bewegung ist, können solche Eintragungen schnell wertlos werden.
    Kenne ich aus Ende der Neunziger noch sehr gut - Gelddruckmaschine für TÜV und STV - Amt. Fast jedes Jahr der selbe Quatsch - Reifen abglöst durch ... . Freigabe - nicht für dieses Motorrad erhältlich.
    Also Tüv § 19 U ( mit Hochgeschwindigkeitsprüfung und dem ganzen Pipapo ) hieß wenn ich mich recht erinnere.

    Falls es bei einer Kontrolle ein Problem gibt und die Grünen Buben das nicht überprüfen können, langt diesen wenn du ihnen den alten KFZ Brief später auf der Wache vorbei bringst.
    Das werden dann aber ggf. nette Zweittouren.

    Meine Bedenken bezgl. Kontrollen gehen eher in Richtung unserer westlichen Nachbarn in orange, die ab und an schon einmal komische Anwandlungen haben.


    Bin gleich beim " Amt " und werde berichten.

    Gruß Bernd

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