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  1. #21
    Avatar von Flensburger
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    AW: Hella Ochsenaugen

    "Blinker" (=Fahrtrichtungsanzeiger) nur am Lenker nur bis Erstzulassung vor 1986 möglich.
    Weitere Voraussetzungen: Anbaulage, Abstand vom Hauptscheinwerfer (und damit minimale Lenkerbreite) Höhe über Fahrbahn (wohl eher kein Problem) sind vorgegeben.
    Näheres auf meiner HP: http://www.lll.privat.t-online.de/html/blinker.html

    Entsprechend Anbauskizze liegt den HELLA Teilen auch immer bei.

    Eintragung NICHT erforderlich, da Allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.

    Gruß
    Lars

  2. #22
    Avatar von Jogi
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    AW: Hella Ochsenaugen

    Zitat Zitat von Flensburger Beitrag anzeigen
    "Blinker" (=Fahrtrichtungsanzeiger) nur am Lenker nur bis Erstzulassung vor 1986 möglich.
    Weitere Voraussetzungen: Anbaulage, Abstand vom Hauptscheinwerfer (und damit minimale Lenkerbreite) Höhe über Fahrbahn (wohl eher kein Problem) sind vorgegeben.
    Näheres auf meiner HP: http://www.lll.privat.t-online.de/html/blinker.html

    Entsprechend Anbauskizze liegt den HELLA Teilen auch immer bei.

    Eintragung NICHT erforderlich, da Allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.

    Gruß
    Lars
    FALSCH!! EZ vor 1987 nicht vor 1986.

    Bzgl. der Eintragung, ja, die Dinger haben eine Zulassung (KBA), m. W. muss aber der Anbau begutachtet und damit eingetragen werden. Woraus ergibt sich die Nichteintragungserfordernis?

    Gruß

    Jogi
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

  3. #23
    Avatar von Flensburger
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    AW: Hella Ochsenaugen

    Stimmt 1986.
    Eintragungserfordernis nicht gegeben, da eine Allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt, in der die Maße usw. angegeben sind. Bei Austausch z.B. eines Scheinwerfers / -einsatz, eines Rücklichtes usw. (der natürlich auch eine ABG bzw. ECE-Genehmigung hat) ist auch keine Eintragungspflicht vorhanden.

    Gruß
    Lars

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