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  1. #1
    Lipperländer Avatar von BMW-Hans
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    Ochsenaugen + TÜV

    Sind "Lenkerendblinker" mit rundem E1 Zeichen eintragungspflichtig?

    Hintere Blinker sind vorhanden...
    Viele Grüße - Hans

  2. #2
    Avatar von Jogi
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    AW: Ochsenaugen + TÜV

    Nein!

    E1 ist geprüft als vorderer FRA und damit eintragungsfrei solange hinten Blinker verbaut sind.

    Gruß

    Jogi
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

  3. #3
    Lipperländer Avatar von BMW-Hans
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    AW: Ochsenaugen + TÜV

    Danke....
    Viele Grüße - Hans

  4. #4
    Avatar von Jenzi
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    AW: Ochsenaugen + TÜV

    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Nein!

    E1 ist geprüft als vorderer FRA und damit eintragungsfrei solange hinten Blinker verbaut sind.

    Gruß

    Jogi

    Und wenn hinten keine Blinker verbaut sind?
    Ich meine, vor Bj. 1983 sind die hinten nicht zwingend vorgeschrieben.
    Als ich meinen Bobber ( 100/7, Bj. 78) mit div. Umbauten Tüven ließ, hab ich die Hella-Ochsenaugen gleich mit eintragen gelassen. Aber ob das nöti war

    Jürgen

  5. #5
    Avatar von Jogi
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    AW: Ochsenaugen + TÜV

    Zitat Zitat von Jenzi Beitrag anzeigen
    Und wenn hinten keine Blinker verbaut sind?
    Ich meine, vor Bj. 1983 sind die hinten nicht zwingend vorgeschrieben.
    Als ich meinen Bobber ( 100/7, Bj. 78) mit div. Umbauten Tüven ließ, hab ich die Hella-Ochsenaugen gleich mit eintragen gelassen. Aber ob das nöti war

    Jürgen

    Moin Jürgen,

    Ochsenaugen ohne hintere Blinker geht, wenn erstens die Ochsenaugen auch als hintere Blinker geprüft sind (die alten mit dem K~ Prüfzeichen und ein paar andere sind das) und die Sichtwinkel eingehalten werden. Dann geht es grundsätzlich nur bei Fahrzeugen die nach StVZO zugelassen sind. Bei EG-Zulassung werden explizit 4 Blinker gefordert, da geht es ohne hintere Blinker gar nicht mehr.

    Vor EZ 1.1.1987 sind nur Lenkerendenblinker bei Einhaltung der geforderten Sichtwinkel und mit passendem Prüfzeichen in der Regel problemlos eintragbar (bis auf ein paar wenige Prüfer, die das als Verschlechterung gegenüber 4 Blinkern ansehnen und den Eintrag verweigern). Nach EZ 1987 machen es manche Prüfstellen auch, hierzu gab es vom TÜV Rheinland auch mal eine Stellungnahme. Dabei würde ich aber immer drauf achten, dass in den Papieren die hinteren Blinker explizit ausgetragen werden (ohne FRA hinten), dann gibt es auch bei der Rennleitung und bei anderen HU-Terminen keine Diskussionen.


    Nach meinem Verständnis müssen nur Lenkerendenblinker immer eingetragen werden. Aber einige sehen das anders. Mit dem Eintrag ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.



    Gruß

    Jogi
    Geändert von Jogi (30.11.2014 um 09:26 Uhr)
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

  6. #6
    Avatar von Schmitti
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    AW: Ochsenaugen + TÜV

    http://i58.tinypic.com/2dkbxmp.jpg
    http://i61.tinypic.com/ehww1j.jpg

    Servus zusammen
    Die alten orginalen Ochsenaugen gab es früher nie mit einem E Zeichen.
    Damals gabs ein K mit Wellenzeichen und einem großen A, ein paar Nummern.
    Man mußte sie auch, siehe dem Beipackzettel, vom TÜV prüfen lassen, weil die dann den Anstellwinkel und die anderen Maße in Augenschein nahmen.
    Die neuen aus fern Ost das billige Glumpp, haben sicherlich ein E Zeichen, man will sie ja auch an neuere Fzg. verbauen.
    In meinem Fundus, siehe Bild, hatten die alten Gläser nie ein E Zeichen, immer nur das K und das A im Kreis. Selbst die Gläser unserer 2-Ventiler haben nur ein großes A im Kreis.
    Aber bei den neuen Gläsern gibts dann auch wieder Unterschiede, E 11 , E 3 , was weiß ich noch alles

    Schönen Tag noch Schmitti
    ich lass mich gerne noch eines besseren Belehren.

  7. #7
    Avatar von Jenzi
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    AW: Ochsenaugen + TÜV

    Vielen Dank Jogi für die fachmännische Erklärung!

    Also, ich hab die orig. Alu-Ochsenaugen von Hella verbaut. Haben die Beschriftung, wie Schmitti sie benennt.

    @Schmitti: Niggese Bild!

    Jürgen

  8. #8
    Avatar von wiggerl
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    AW: Ochsenaugen + TÜV

    Hallo Jürgen,
    Und wenn hinten keine Blinker verbaut sind?
    ..geht das auch wenn, wie Jogi schon schrieb, die Sichtwinkel eingehalten werden.

    Da ich auch Tommaselli Stummel hab, hat er mir eben wegen diesem Sichtwinkel den zweiten Sitzplatz ausgetragen und dann die Ochsenaugen eingetragen.

    Grüße

    Klaus

  9. #9
    Admin Avatar von MM
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    AW: Ochsenaugen + TÜV

    Zitat Zitat von Schmitti Beitrag anzeigen
    ...
    Aber bei den neuen Gläsern gibts dann auch wieder Unterschiede, E 11 , E 3 , was weiß ich noch alles

    Schönen Tag noch Schmitti
    ich lass mich gerne noch eines besseren Belehren.
    Seit dem 01.04.1957 sind Blinkleuchten in D bauartgenehmigungspflichtig, sprich: seitdem brauchen sie ein Genehmigungszeichen.
    So z. B. die guten alten Hella ~~K12749.

    Etwa mit Beginn der 90er Jahre wurden die nationalen Bauartgenehmigungen von den europäischen verdrängt.
    Bei den europäischen Genehmigungen steht in einem Kreis "E" mit der Ziffer für das Herstellerland.
    E1 = Deutschland
    E2 = Frankreich
    E3 = Italien
    ....
    E11 = Großbritannien
    ...
    E43 = Japan
    ...
    E48 = Neuseeland.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  10. #10
    Avatar von jan der böse
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    AW: Ochsenaugen + TÜV

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Seit dem 01.04.1957 sind Blinkleuchten in D bauartgenehmigungspflichtig, sprich: seitdem brauchen sie ein Genehmigungszeichen.
    So z. B. die guten alten Hella ~~K12749.

    Etwa mit Beginn der 90er Jahre wurden die nationalen Bauartgenehmigungen von den europäischen verdrängt.
    Bei den europäischen Genehmigungen steht in einem Kreis "E" mit der Ziffer für das Herstellerland.
    E1 = Deutschland
    E2 = Frankreich
    E3 = Italien
    ....
    E11 = Großbritannien
    ...
    E43 = Japan
    ...
    E48 = Neuseeland.
    Welche nr. haben eigentlich die osterinseln?

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