Hier ein interessantes Urteil für Überholer von links abbiegenden Fahrzeugen.

Das Oberlandesgericht Jena fällte am 26.03.2015 (Adajur-Doc.Nr: 106712) ein Urteil zu folgendem Sachverhalt:

Biegt ein Kfz-Fahrer außerorts auf einer Landstraße nach links in einen Feldweg ab und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Motorradfahrer, der den Kfz-Fahrer links überholt, haftet der Kfz-Fahrer allein. Das Verschulden des Abbiegers wiegt so schwer, dass die Betriebsgefahr des Motorrades dahinter zurücktritt.

Der Abbieger war gem. § 9 I S.3 StVO verpflichtet, vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Er wollte auf freier Strecke mit geringer Geschwindigkeit nach links in einen Feldweg abbiegen. Damit blockierte er für die Zeitdauer des Abbiegevorgangs die Fahrbahn. Da auf der Landstraße höhere Geschwindigkeiten als innerorts gefahren werden und der nachfolgende Verkehr an der Unfallstelle nicht mit einem Linksabbiegen in einen Waldweg rechnet, war das Abbiegen hier gefährlich und trafen den Autofahrer besondere Sorgfaltspflichten.

In diesem Fall gilt die doppelte Rückschaupflicht. Wenn diese eingehalten worden wäre, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.

DBX: RECHT, HAFTUNG