Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1

    Registriert seit
    18.02.2015
    Beiträge
    15

    Vollabnahme nach 43 Jahren ?

    Hallo,
    nun läuft meine BMW R25 von 1950 wieder. Sie hat einen BRD-Ersatzbrief von 1963. Das letzte mal war sie 1973 angemeldet.
    Meine Zulassungsstelle verlangt eine Vollabnahme nach Paragraph 21, da das Fahrzeug länger als 10 Jahre abgemeldet war.
    Danach war ich bei GTÜ und habe dort den normalen TÜV machen lassen, da der GTÜ-Prüfer mir sagte: Das mit der Vollabnahme ist Quatsch, die BMW hat einen Westbrief.
    Was soll ich jetzt machen ?
    Kommende Woche mit neuem Tüv zur Zulassungsstelle ?
    Wie ist die Rechtslage wirklich ?
    Vielen Dank schonmal vorab und sonnige Grüße aus dem hohen Norden
    Achim

  2. #2
    Avatar von eddiek
    Registriert seit
    15.09.2007
    Beiträge
    1.749

    AW: Vollabnahme nach 43 Jahren ?

    Gesetzestext ist afaik 7 Jahre bis zur Vollabnahme.

    Einige Zulassungsstellen akzeptieren allerdings auch längere Stillegungszeiten wenn der Fahrzeugbrief vorhanden ist.

    Rechtsanspruch gibts jedenfalls nicht.

    Vielleicht klappts im Nachbarbezirk.

  3. #3

    Registriert seit
    17.08.2010
    Beiträge
    63

    AW: Vollabnahme nach 43 Jahren ?

    Hallo,

    meine Zulassungsstelle verlangte eine Vollabnahme und ein Kurzzeitkennzeichen. Habe jedoch bei der Zulassungsstelle eine Online-Reservierung vornehmen lassen und mir für das Wunschkennzeichen ein Schild prägen lassen und damit zum TÜV. Problemlos mit der erfolgreichen Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und meine Stempel erhalten. Vielleicht war bei der Aktion von Vorteil, dass das Fahrzeug bereits mal im Bezirk zugelassen war.

    Ich drück Dir die Daumen

  4. #4
    Avatar von Grunzer
    Registriert seit
    26.03.2010
    Beiträge
    520

    AW: Vollabnahme nach 43 Jahren ?

    Hatte kein Problem nach über 10 Jahren Stilllegung (Dekra Bayern). "Normale" HU, dauerte ganze 10 Minuten und selbst die alten Reifen waren kein Problem.
    Meine persönliche Einstellung zur Untersuchung ist spätestens seit diesem Erlebnis leicht "ambivalent".

    Die Kesselflicker selber äußern sich zum Thema so.
    Geändert von Grunzer (11.07.2015 um 08:23 Uhr)

  5. #5

    Registriert seit
    29.12.2011
    Ort
    Mecklenburg
    Beiträge
    540

    AW: Vollabnahme nach 43 Jahren ?

    Hatte vor Jahren mal ne SR 500 welche 22 Jahre abgemeldet war ! Der Ingenieur machte ne HU und meinte zu mir : das reicht , und wenn DIE da Streß machen sollen sie ihn anrufen . . . Er hält es für Geldschneiderei da die "Vollabnahme" im Grunde auch nicht mehr als ne HU ist ! ! ! Ergebnis war : die erste Dame wollte nicht und der Zulassungsstellen-Leiter meinte ob ich ein Wunschkennzeichen will . . . Ohne Diskussion

    Grüße aus McPomm

  6. #6

    Registriert seit
    18.02.2015
    Beiträge
    15

    AW: Vollabnahme nach 43 Jahren ?

    Hallo, vielen Dank für Eure Tipps.
    Bestätigt durch Eure Antworten bin ich zur Zulassung gefahren und es war kein Problem eine Zulassung zu bekommen. Der Sachbearbeiter war mit der Aussage vom GTÜ-Prüfer einverstanden und verlangte nun keine Vollabnahme mehr.
    Grüße aus dem hohen Norden
    Achim

  7. #7
    Avatar von motoclub
    Registriert seit
    17.06.2011
    Ort
    Köln/ Bonn
    Beiträge
    3.130

    AW: Vollabnahme nach 43 Jahren ?

    In der Praxis (zumindest bei uns) wird das wie folgt gehandhabt (laienhaft beschrieben):
    - wenn Papiere vorhanden sind, die die Zulassung ermöglichen (in der Regel ein alter Brief) dann ist eine Hauptuntersuchung (aka "TÜV Abnahme) fällig - das kann der TÜV, aber auch KÜS, Dekra, etc machen. Jahre spielen keine Rolle. Meine 90S war in den 80iger Jahren stillgelegt, Zulassung mit HU kein Problem, weil der Brief vorhanden ist.

    - wenn keine Papiere vorhanden sind, müssen die technischen Daten festgestellt werden. Das kann nur der a.a.S. (im Westen: TÜV, im Osten: Dekra) machen. Das ist dann eine Vollabnahme mit allem pipapo, kostet das doppelte, und die zusätzliche Arbeit besteht in der Feststellung der Daten und dem Ausfüllen der Papiere. Meine 51/3 hatte nur holländische Papiere, da wurde das so gemacht.
    Grüße, Thomas

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier