Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 27
  1. #1
    Avatar von Bobath
    Registriert seit
    10.03.2007
    Ort
    zuhause
    Beiträge
    925

    Einspur, Zweispur, Dreispur?

    Hallo Gemeinde,

    wir sind hier heute im Freundeskreis auf das Thema Einspur- bzw. Zweispurfahrzeuge gekommen. Wir wurden uns nur nicht einig, ob ein Gespann vor dem Gesetz als Einspur- oder Zweispurfahrzeug gilt. Weiß da zufällig irgend jemand mehr?

    Danke für Eure Antworten.

    Nordhessische Grüße
    Ingmar

  2. #2
    Avatar von Kuhhirt
    Registriert seit
    12.12.2008
    Ort
    Osnabrück
    Beiträge
    757
    Zweispureige Kraftfahrzeuge brauchen u.a. Verbandkasten, Warndreieck und Warnblinkanlage. Ich hab mal die Wissenden bei der Hauptuntersuchung gefragt, ob ich das am Gespann auch haben muß.

    Gedacht, beraten, geblättert: Einhellige Meinung: Nein.

    Schneller Rückschluss: Das dritte Rad ist nur gedacht!
    Grüße
    Günter


    Shit happens.

  3. #3
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
    Registriert seit
    10.12.2007
    Ort
    Poppenhausen, OT Kützberg
    Beiträge
    3.169

    RE: Einspur, Zweispur, Dreispur?

    Für ein Gespann = Motorrad mit Seitenwagen brauchst Du nen 1er, zu neubürokratisch Klasse A, also isses ein Motorrad und ein Motorrad ist einspurig, auch wenn der Beiwagen nicht demontierbar ist. Nen vergewaltigten Käfer (Trike) darf man nur mit dem 3er (B) fahren, muß also immer noch ein Auto sein.
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

    www.frankenboxer.de



    Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft

  4. #4
    udo
    Gast
    Das müsste mit der Spurbreite zusammenhängen.

    Ich meine mal in einem Artikel gelesen zu haben, das Fahrzeuge mit einer Spurbreite von 460 mm schon als Zweispurfahrzeuge zugelassen werden können. Es ging in dem Artikel um ein Motorrad-Dreirad, zwei Räder vorne, eins hinten.

  5. #5
    Avatar von Bobath
    Registriert seit
    10.03.2007
    Ort
    zuhause
    Beiträge
    925
    Hallo,

    und danke für die Antworten.

    Die Begründungen sind schon interessant. Vor allem die Führerschein-Theorie. Hier stellt sich die Frage, ob eine 125er (die ja mit dem alten Dreier Führerschein gefahren werden darf) ein zweispuriges Fahrzeug ist. Also braucht die auch ein Warndreieck und Verbandkasten

    Danke und Grüße
    Ingmar

  6. #6
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
    Registriert seit
    10.12.2007
    Ort
    Poppenhausen, OT Kützberg
    Beiträge
    3.169
    Hallo Ingmar,

    ich halte an meiner Theorie fest!

    Denn, wie Du richtig schreibst, die 125er darf mit dem Autoführerschein (Fahrerbaujahrabhängig) gefahren werden. Zwingend erforderlich zum Fahren ist jedoch für jüngere Fahrer der Leichtkraftradführerschein A1.
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

    www.frankenboxer.de



    Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft

  7. #7
    Avatar von hubi
    Registriert seit
    04.11.2007
    Ort
    Dischingen
    Beiträge
    19.458
    Peter hat recht, Gespanne sind Einspurfahrzeuge vor dem Gesetz. Z.B. ist das auch relevant, wenn es um Überholverbot geht. Das Schild mit den zwei autos drauf, eins schwarz, eins rot heisst nämlich genau "Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!" Gespanne aber sehr wohl (wenn sie einen denn vorbeilassen)
    Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
    Bert Brecht

  8. #8
    Avatar von Bobath
    Registriert seit
    10.03.2007
    Ort
    zuhause
    Beiträge
    925
    Original von frankenboxer
    ich halte an meiner Theorie fest!
    Hallo Peter,

    ich bezweifle nicht, dass das richtig sein kann. Ich finds nur lustig. Demnächst müssen alle älteren 125er-Piloten ein Warndreick und ´nen Verbandkasten hinten draufschnallen. Den Gedanken find ich klasse.

    Grüße
    Ingmar

  9. #9
    Avatar von Bobath
    Registriert seit
    10.03.2007
    Ort
    zuhause
    Beiträge
    925
    Original von hubi
    ... Das Schild mit den zwei autos drauf, eins schwarz, eins rot ...
    Hallo Hubi,

    genau wegen dem Verkehrszeichen kamen wir zu dieser Diskussion.

    Grüße
    Ingmar

  10. #10
    Avatar von hubi
    Registriert seit
    04.11.2007
    Ort
    Dischingen
    Beiträge
    19.458
    Da kann ich Dir dann definitiv sagen, Gespanne darf man überholen, ihrerseits dürfen die aber keine mehrspurigen überholen, wie alle anderen auch.
    Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
    Bert Brecht

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier