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Thema: Einspur, Zweispur, Dreispur?
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11.02.2009, 22:13 #1
Einspur, Zweispur, Dreispur?
Hallo Gemeinde,
wir sind hier heute im Freundeskreis auf das Thema Einspur- bzw. Zweispurfahrzeuge gekommen. Wir wurden uns nur nicht einig, ob ein Gespann vor dem Gesetz als Einspur- oder Zweispurfahrzeug gilt. Weiß da zufällig irgend jemand mehr?
Danke für Eure Antworten.
Nordhessische Grüße
Ingmar
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11.02.2009, 22:26 #2
Zweispureige Kraftfahrzeuge brauchen u.a. Verbandkasten, Warndreieck und Warnblinkanlage. Ich hab mal die Wissenden bei der Hauptuntersuchung gefragt, ob ich das am Gespann auch haben muß.
Gedacht, beraten, geblättert: Einhellige Meinung: Nein.
Schneller Rückschluss: Das dritte Rad ist nur gedacht!Grüße
Günter
Shit happens.
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11.02.2009, 22:41 #3
RE: Einspur, Zweispur, Dreispur?
Für ein Gespann = Motorrad mit Seitenwagen brauchst Du nen 1er, zu neubürokratisch Klasse A, also isses ein Motorrad und ein Motorrad ist einspurig, auch wenn der Beiwagen nicht demontierbar ist. Nen vergewaltigten Käfer (Trike) darf man nur mit dem 3er (B) fahren, muß also immer noch ein Auto sein.
Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter
www.frankenboxer.de
Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft
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11.02.2009, 22:41 #4udoGast
Das müsste mit der Spurbreite zusammenhängen.
Ich meine mal in einem Artikel gelesen zu haben, das Fahrzeuge mit einer Spurbreite von 460 mm schon als Zweispurfahrzeuge zugelassen werden können. Es ging in dem Artikel um ein Motorrad-Dreirad, zwei Räder vorne, eins hinten.
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11.02.2009, 23:27 #5
Hallo,
und danke für die Antworten.
Die Begründungen sind schon interessant. Vor allem die Führerschein-Theorie. Hier stellt sich die Frage, ob eine 125er (die ja mit dem alten Dreier Führerschein gefahren werden darf) ein zweispuriges Fahrzeug ist. Also braucht die auch ein Warndreieck und Verbandkasten
Danke und Grüße
Ingmar
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11.02.2009, 23:37 #6
Hallo Ingmar,
ich halte an meiner Theorie fest!
Denn, wie Du richtig schreibst, die 125er darf mit dem Autoführerschein (Fahrerbaujahrabhängig) gefahren werden. Zwingend erforderlich zum Fahren ist jedoch für jüngere Fahrer der Leichtkraftradführerschein A1.Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter
www.frankenboxer.de
Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft
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11.02.2009, 23:43 #7
Peter hat recht, Gespanne sind Einspurfahrzeuge vor dem Gesetz. Z.B. ist das auch relevant, wenn es um Überholverbot geht. Das Schild mit den zwei autos drauf, eins schwarz, eins rot heisst nämlich genau "Mehrspurige KFZ dürfen nicht überholt werden!" Gespanne aber sehr wohl (wenn sie einen denn vorbeilassen)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Bert Brecht
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11.02.2009, 23:43 #8Original von frankenboxer
ich halte an meiner Theorie fest!
ich bezweifle nicht, dass das richtig sein kann. Ich finds nur lustig. Demnächst müssen alle älteren 125er-Piloten ein Warndreick und ´nen Verbandkasten hinten draufschnallen. Den Gedanken find ich klasse.
Grüße
Ingmar
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11.02.2009, 23:45 #9Original von hubi
... Das Schild mit den zwei autos drauf, eins schwarz, eins rot ...
genau wegen dem Verkehrszeichen kamen wir zu dieser Diskussion.
Grüße
Ingmar
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11.02.2009, 23:46 #10
Da kann ich Dir dann definitiv sagen, Gespanne darf man überholen, ihrerseits dürfen die aber keine mehrspurigen überholen, wie alle anderen auch.
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Bert Brecht
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27.04.2024, 14:33 in Mechanik