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  1. #1
    Avatar von Wirkowski
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    Kotflügelpflicht?

    Hallo,
    bei meiner R 80 bin ich fleissig beim Umbau (siehe Foto).
    Persönlich habe ich mit den Kotflügeln so meine Schwirigkeiten.
    Darum meine Fragen:
    Muss ich Kotflügel am Motorrad haben laut StVO?
    Falls ja, gibt es da Vorgaben bezüglich größe?
    Falls ja, wie (Werkzeug?) beschneide ich die Kotflügel am besten? Da habe ich schon so einige Fotos gesehen.

    Vielen Dank für Tips und Belehrung.
    Aber, über Praxistauglichkeit und Wetter möchte ich nicht diskutieren.:]
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken IMG_1734.jpg  
    Servus aus München
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    Wirkowski

  2. #2
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: Kotflügelpflicht?

    Bei nach StVZO zugelassenen Fahrzeuge, und dazu gehören unsere 2-Ventiler, muss die Radabdeckung bis 15cm über die Radachse herunterreichen.
    Es ist aber heute kein Problem mehr, eine Änderung in dem Bereich per Einzelabnahme eintragen zu lassen. So geht das dann auch ohne Kotflügel.
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  3. #3
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: Kotflügelpflicht?

    Zitat Zitat von Wirkowski Beitrag anzeigen
    ... wie (Werkzeug?) beschneide ich die Kotflügel am besten?
    Stichsäge und Lamellenschleifer in der Einhandflex tun das. Sehr gut funktioniert das mit den alten GFK-Kotflügeln der /5-/7 Baureihen. Bei den Monoleverkotflügeln aus einem heiß gespritzten Kunststoff kann man auch noch sägen, muss aber beim Schleifen möglichst kalt arbeiten, damit der Kunststoff nicht schmilzt.
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  4. #4
    Avatar von sven 1
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    AW: Kotflügelpflicht?

    Hallo,

    da hat Detlev leider nur teilweise recht. Das letzte Wort hat der TÜV. Bei uns z.B. sagt der TÜV das es Ihm egsl ist ob es da Diskrepanzen zwischen EU Recht Stvo, und was weiß ich gibt, Es gilt in letzter Instanz sein Wort. Dieses lautet keine Zulassung ohne Heckkotflügel. Also ruf deinen TÜV des Vertrauens an und klär deine Umbauwünsche im Vorfeld. Wenn die Vorstellungen des dortigen TÜVèrs nicht den deinen entsprechen, neuen TÜV suchen.

    Grüße

    Sven

  5. #5
    Admin Avatar von MM
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    AW: Kotflügelpflicht?

    Deine Fragen zu den rechtlichen Aspekten:

    Alle unsere 2V haben aufgrund ihrer Bauzeit eine nationale ABE und unterliegen so den Aussagen der StVZO.
    §36a fordert grundsätzlich eine Radabdeckung, eine ergänzende vorläufige Richtlinie aus den 1960er Jahren sagt vereinfacht:

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Radabdeckung.jpg 
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Größe:	16,5 KB 
ID:	136135
    Vorne (blau) von vor der Mitte bis 150 mm über Radachse;
    hinten (grün + blau) beidseitig nötig.

    Seit 06/99 dürfen Fahrzeuge in der EG nur noch mit EG-BE in Betrieb gebracht werden. Nun lassen sich die EG-Richtlinien aber gar nicht über Radabdeckungen an Motorrädern aus.

    Im Interesse einer möglichst einheitlichen und fairen Bewertung ist man daher in der Praxis dazu übergegangen, Radabdeckungen (und deren nachträgliche Veränderung) großzügig zu bewerten.
    Sofern es also um unsere 2V bis Baujahr 1996 geht heißt das:
    Radabdeckungen müssen vorhanden sein; in welcher Abmessung sie noch akzeptiert werden, liegt im Ermessen des Prüfers.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  6. #6
    Avatar von Wirkowski
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    AW: Kotflügelpflicht?

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Mit anderen Worten: Erlaubt ist was gefällt, man muss nur einen Prüfer finden der es abnimmt.
    Servus aus München
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    Wirkowski

  7. #7
    Avatar von eddiek
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    AW: Kotflügelpflicht?

    Eiegntlich gibts da nichts zu deuteln.

    Hat das Fahrzeug EG-ABE gilt halt EG-ABE Recht, ansonsten nicht.

  8. #8
    Avatar von Wirkowski
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    AW: Kotflügelpflicht?

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Deine Fragen zu den rechtlichen Aspekten:

    ...
    Im Interesse einer möglichst einheitlichen und fairen Bewertung ist man daher in der Praxis dazu übergegangen, Radabdeckungen (und deren nachträgliche Veränderung) großzügig zu bewerten.
    Sofern es also um unsere 2V bis Baujahr 1996 geht heißt das:
    Radabdeckungen müssen vorhanden sein; in welcher Abmessung sie noch akzeptiert werden, liegt im Ermessen des Prüfers.
    Hm,
    laut eddieke nun doch nicht so einfach.
    Warum habe ich nur gehofft, dass es eine eindeutige Regelung gibt?
    Der eine sagt es gibt da eine Regel, die großzügig ausgelegt werden kann, der nächste wieder nicht.

    Wer ist denn schon mal ohne oder mit stark verkleinerten vorderen Kotflügel TÜV gefahren oder hatte negative Erlebnisse mit unseren Gestzeshütern?
    Servus aus München
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    Wirkowski

  9. #9

    AW: Kotflügelpflicht?

    Warum fragst Du nicht den Prüfer, der das Mopped abnehmen soll ??

  10. #10
    Avatar von Wirkowski
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    AW: Kotflügelpflicht?

    Darauf läuft es wohl raus.
    Servus aus München
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    Wirkowski

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