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  1. #1
    Avatar von remsper
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    eingetragene Höchstgeschwindigkeit ändern?

    Hallo Zusammen,

    da ich mich gerade schwer mit einem Tachowechsel beschäftige würde ich auch gerne auf eine realistischere Tachoanzeige wechseln. Max 200 km/h sehen zwar wichtig aus, werden aber nie und nimmer und nicht mal bergab und mit Rückenwind erreicht . Die für mich in frage kommenden Tachos gibts mit max 150 oder 160 km/h - beides unterhalb der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit meiner R80R. Preisfrage daher nun: ist es nun zulässig, die tatsächlich noch zu erreichende Höchstgeschwindigkeit einzutragen (habs nicht ausprobiert, aber 140km/h dürften es bei den 50PS nicht sein?), oder gibts da womöglich eine zwingende Vorschrift, das immer die Höchstgeschwindigkeit ohne Beiwagen gilt - auch wenn dieser (wie bei meiner) nicht wahlweise eingetragen ist.

    Gruß, Michael




    Geändert von remsper (15.01.2016 um 09:44 Uhr)

  2. #2
    Avatar von Fritzel
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    AW: eingetragene Höchstgeschwindigkeit ändern?

    Hallo Michael,

    bei meinen Gespannen(immer wahlweise eingetragen) hat der TÜV auch immer eine 2te Höchstgeschwindigkeit mit eingetragen. Wenn Du dein Gespann nur noch als Gespann fahren darfst, würde ich mir auch den passenden Tacho einbauen und, wenn überhaupt, beim nächsten HU-Termin mal mit dem TÜV-Prüfer darüber reden, ob es in den Papieren geändert werden muss oder nicht. Solange die richtige Geschwindigkeit angezeigt wird, sollte das eigentlich kein Problem sein.
    Gruß

    Friedel

  3. #3
    Fournales&Dellorto Dealer Avatar von h2ovolli
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    AW: eingetragene Höchstgeschwindigkeit ändern?

    Mein Gespann ist nur noch als solches zu bewegen, drum hat der TÜVtler da direkt 145 Km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen.
    Wenn Du wahlweise fahren kannst, wird die Höchstgeschwindigkeit der Solomaschine angenommen.
    Wenn Du einen Tacho willst, der eine andere Skala hat und Dein Krad eh nur die von Dir genannte Geschwindigkeit erreicht, dann bau ihn drauf und werd glücklich, ich kann mir kaum vorstellen, das ein TÜVtler den eingetragenen Wert mit der Skala auf dem Tacho vergleicht.
    Die Betriebserlaubnis erlischt deswegen höchstwahrscheinlich auch nicht.
    Gruß Volker



    Eigene Fehler beurteilen wir wie Rechtsanwälte, fremde dagegen wie Staatsanwälte!

    www.q-stall-minden.de

  4. #4
    Avatar von Ralfichek
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    AW: eingetragene Höchstgeschwindigkeit ändern?

    Hallo,

    wenn du den Acewell Classic nimmst reicht die Skala zwar nur bis 150Km/h,
    in dem Display kann dann aber bis 399 angezeigt werden.
    Dies ist für den Tüv auch zulässig. Ich hab da nachgefragt und meinen mit
    der Anzeige bis 210 genommen damit die Anzeige nicht zu feingliedrig wird.
    Bei meiner K steht auch mehr im Brief.
    Ich würde die Höchstgeschwindigkeitseintragung so lassen wie sie ist.

    Gruß
    Ralf

  5. #5
    Avatar von remsper
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    AW: eingetragene Höchstgeschwindigkeit ändern?

    @ alle

    danke soweit für die Hinweise - dann scheint das Vmax Reduzieren wohl rechtlich machbar zu sein. Die Geschichte mit dem Tacho, der die mögliche Höchstgeschwindigkeit auch anzeigen muss, kann recht restriktiv gehandhabt werden, ein Bekannter ist deswegen mit seinem Umbau vom Tüv wieder nach Hause geschickt worden .

    Gruß, Michael

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