Wird ein Motorradfahrer in einer Rechtskurve zu weit nach links getragen, vollzieht er dann jenseits seiner Fahrbahnmitte eine Vollbremsung und kollidiert letztendlich auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Motorrad, lässt dies typischerweise auf einen Fahrfehler des seine Fahrspur verlassenden Motorradfahrers schließen, der seine 75-prozentige Haftung für das Unfallgeschehen rechtfertigen kann.

Das Oberlandesgericht Hamm, Az: 9 U 131/14 entschied dies in seinem Urteil vom 08.09.2015.

Es hätte auch 50 : 50% ausgehen können.

DBX: RECHT, HAFTUNG