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  1. #11
    Avatar von BOT
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    AW: Schraubenbezeichnungen

    Zitat Zitat von alsterboxer Beitrag anzeigen

    Und er glaubt Dir und Deiner Quittung, weil Du so schöne blaue Augen hast, klar.

    Tut er!
    Ich habe einen Teil einer 10.9 Gewindestange verbaut, da dort ja nun mal auch nix draufsteht, machte der TÜVi den gleichen Vorschlag.
    Die auf meinen Namen lautende, und als bezahlt quittierte Rechnung wurde dann eingescannt und mit den anderen Umbauunterlagen beim TÜV archiviert.
    Warum sollte jemand Geld für etwas ausgeben und es dann nicht ordnungsgemäss verbauen?
    Klar es könnte dies und könnte das..................aber der gesunde Menschenverstand wird das in solchen Fällen schon regeln.
    Gruss Dietmar




  2. #12
    alsterboxer
    Gast

    AW: Schraubenbezeichnungen

    Zitat Zitat von BOT Beitrag anzeigen
    Tut er!
    Ich habe einen Teil einer 10.9 Gewindestange verbaut, da dort ja nun mal auch nix draufsteht, machte der TÜVi den gleichen Vorschlag.
    Die auf meinen Namen lautende, und als bezahlt quittierte Rechnung wurde dann eingescannt und mit den anderen Umbauunterlagen beim TÜV archiviert.
    Warum sollte jemand Geld für etwas ausgeben und es dann nicht ordnungsgemäss verbauen?
    Klar es könnte dies und könnte das..................aber der gesunde Menschenverstand wird das in solchen Fällen schon regeln.
    Glück gehabt

    Was meinst Du warum die Hersteller Sonderschraubenformen für solche Befestigungen verwenden?
    Beispiel: Bremssattelbefestigung BMW K100RS4V hinten:


    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	20160222_090931.jpg 
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    Eine Sonderbauform, die es so nirgendwo sonst zu kaufen gibt und eine, wo was drauf steht.

    Kann jeder Prüfer überall nachvollziehen.
    Geändert von alsterboxer (22.02.2016 um 09:15 Uhr)

  3. #13
    Avatar von motoclub
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    AW: Schraubenbezeichnungen

    Aus meiner Sicht ist es weniger Glück, als vielmehr die Absicht des Prüfers, das Motorrad abzunehmen oder auch nicht. Aufgabe des Prüfers ist es, den technischen Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Prüfung festzustellen. Wenn der Eigner bestimmte Eigenschaften zusichert, dann traut er dem Vorführenden - oder auch nicht. Wenn er dem nicht traut, wird er an einem Umbau Gründe finden, warum das Motorrad nicht abgenommen wird, und wenn's am Reifenluftdruck liegt.

    Am Ende kann er nachweisen, daß der Eigner das korrekte Material verbaut hat. Stellt sich das als falsch raus, und der Eigner fliegt auf die Nase deswegen, ist der Prüfer doch in Dietmar's Beispiel auf der sicheren Seite - und der Fahrer hat die Quittung für's tricksen bekommen.
    Grüße, Thomas

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