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  1. #1

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    Haftung bei schlechtem Straßenzustand

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/..._20151218.html

    Manchmal muss auch der Träger der Straßenbaulast nach einem Sturz zahlen, meint das OLG Hamm. Immerhin...
    Gruß,
    Uli

    DBX: URTEILE

  2. #2
    Admin Avatar von MM
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    48.755

    AW: Haftung bei schlechtem Straßenzustand

    Thema verschoben
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

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