Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1

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    Verwendung und Eintragung Heidenau

    Hi zusammen ich bin am Umbau einer R100 RT, Prod. 12/1980, Typ 247.
    Ist es möglich den Heidenau K60 in 100/90-19 57H und den 120/90-18 71T aufzuziehen und eingetragen zu bekommen. Alternativ K67 in 3,25-19 54T und 4,00-18 64T. Das Problem das ich sehe ist der niedrigere Geschwindigkeitsindex, denn die RT hat ja H Reifen eingetragen. Hat meine angedachte Kombination schon mal jemand eingetragen bekommen?
    Die Suchfunktion hab ich schon bemüht aber kein Ergebis gefunden.
    Gruß Jürgen

  2. #2
    Knarf
    Gast

    AW: Verwendung und Eintragung Heidenau

    Ich habe auf der R100 RT /81 vorne den K60 M+S Silica in 100/90-19 und hinten den 4.00-18 K60 M+S Silica aufgezogen.
    Auf dem Lenker einen Max.190 km/h Aufkleber und der TÜV ist zufrieden.
    Frank

  3. #3

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    AW: Verwendung und Eintragung Heidenau

    Habe den K65. Vorne 100/90x18 und 120/90x18 hinten. In "H".
    Moped: 90/6 mit 1000ccm und 60 PS
    Manfred

  4. #4
    Verschleißästhet Avatar von Luse
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    AW: Verwendung und Eintragung Heidenau

    Moin Jürgen,
    gibt es
    Mahlzeit
    Thomas

    Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
    Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.

  5. #5

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    AW: Verwendung und Eintragung Heidenau

    Guten Morgen
    ich danke euch schon mal für eure Hilfe, dann werd ich das mal mit meinem TÜV Prüfer durchkauen. Mal sehen ob das klappt.
    Gruß Jürgen

  6. #6
    Avatar von Gerd M.
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    AW: Verwendung und Eintragung Heidenau

    Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.
    Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
    Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.

    Quelle:
    http://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/





    Heidenau hat leider keine Freigabe für den K60 und K67 für dieses Motorrad gegeben.
    http://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/0_fahrzeugsuche.htm?searchtyp=fahrzeugtyp



    Ein Anruf dort schafft aber oft Probleme aus dem Weg. Die verantwortlichen Mitarbeiter sind selbst Motorradfahrer ..


    So haben wir schon Freigabebescheinigungen für Reifenkombinationen auf Motorrädern erhalten, die nicht gelistet waren bzw. Hinweise erhalten, welche Reifenkombinationen gerade im Test sind .....
    Geändert von Gerd M. (15.12.2016 um 10:01 Uhr)

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