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  1. #11
    Avatar von BlaueEmma
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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

    Hallo,

    mal ne bescheidene Frage

    http://www.ebay.de/itm/like/25273011...&ul_noapp=true

    ist sowas zugelassen (E-Nr.) und taucht das was?
    Weil bei dem Preis für 2 Stk., da könnte ich als Schwabe schwach werden.

    Gruß Holger

    P.S. auch wenns an so ner ollen Q fremdartig aussieht, wenn ich dann besser seh ist auch okeh.
    ...wenn die Nacht am tiefsten, ist der Tag am nächsten

  2. #12

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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

    Moin,

    ob's was taugt kann ich dir nicht sagen, legal dürfte es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht sein.
    Die Harleybude die die Dinger anbietet hat auch ECE zugelassenen Modelle im Angebot und weist bei denen deutlich darauf hin und zeigt die Zulassungsprägung auf der Frontscheibe UND ruft dafür auch 'leicht' andere Preise auf.
    (Spannend finde ich, daß die auch ohne mit der Winmper zu zucken ausschließlich DOT geprüfte und damit hierzulande auch nicht legalisierbare Typen ohne jeden Hinweis darauf anpreisen (Harley - Daymaker).
    Ich würde da die Finger von lassen.

    Grüße,
    Jörg.
    Geändert von GdG (17.03.2017 um 18:07 Uhr)

  3. #13
    Avatar von BlaueEmma
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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

    Danke Jörg,

    mich hat halt das "E-zugelassene" aufmerksam gemacht.
    Da müsste man halt dann mal bestellen und sich die Ware genau anschauen, ob da auch wirklich ein "E" drauf ist.

    Gruß
    Holger
    ...wenn die Nacht am tiefsten, ist der Tag am nächsten

  4. #14

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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

    Moin,

    ein E schon (rechts (bzw. in Fahrtrichtung links) oben auf der Scheibe kann man mit viel Phantasie was in die Richtung erahnen. Nur das alleine reicht leider nicht.
    Und die notwendigen Spezifizierungsbuchstaben - im konkreten Fall CR [Abblend- und Fernlicht], RL [TFL], A [Standlicht resp. Begrenzungsleuchten] kann ich nirgendwo entdecken.

    Grüße,
    Jörg.

    P.S.
    Nebenbei: Wenn der 'verschraubte' Frontring nicht nur Atrappe und Styling ist, steht alleine der einer Zulassung entgegen => LED Scheinwerfer und Rückleuchten sind als nicht manipulierbare geschlossene Einheiten auszuführen. D.h. der Zugriff auf die einzelnen LEDs darf nicht möglich sein.
    Geändert von GdG (17.03.2017 um 18:29 Uhr)

  5. #15
    Hallgebender Avatar von northpower
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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

    Zitat Zitat von Rainman Beitrag anzeigen
    Moin, danke erstmal für die Antworten.Ich würde gern wissen wo ich die Angaben mit den 2000 lumen nachlesen kann.

    Danke für die Mühe,
    Achim
    guckst du in Beitrag #5
    da is n pdf angehängt da steht´s
    nordische Grüße, Achim

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  6. #16
    Avatar von achim68
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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

    Frage: Was steht denn genau alles auf den Truck-Lite Scheinwereinsätzen drauf?
    Bei den Amis auf der Seite sehe ich "HCR" auf dem Glas

    H = Halogenglühlampe (Halogen = LED ???)
    CR = Abblend- und Fernlicht

    oder: Welche Prüfung wird beworben?

    ECE-R48 oder 53 oder 86 oder was sonst noch?

    Die Aussage "es hat eine E-Nummer" sagt gar nichts zulassungsrelevantes aus, die Nummer ist auch auf der Kontrollleuche einer Waschmaschine drauf.

    E mit Zahl im Kreis sagt nur was über das Land der Prüfung, die Nummern dahinter geben den Rest her, nur wie?

    EG bzw. ECE Regelungen unterscheiden bei den Beleuchtungseinrichtungen zwischen Krafträdern und Kraftwagen.

    CR ist für Kraftwagen
    MB ist Fern-/Abblendlicht für Krafträder

    Scheinbar ist das Thema was für Volljuristen. Mit der Tabelle für die Abkürzungen kann man denken CR ist nur für Kraftwagen nicht für Krafträder, aber versteckt in der Rili 93/92/EWG (Beleuchtung Zweiräder) steht das für M1 und N1-Fahrzeuge genehmigte Leuchten auch für Krafträder zulässig sind.

    Geändert von achim68 (17.03.2017 um 23:12 Uhr)
    Gruß, Achim

    - errare humanum est -

  7. #17
    Admin Avatar von MM
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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

    Das Thema ist in der Tat kompliziert; die Übersichtlichkeit hat dank der EG massiv gelitten.

    HR = Fernlicht
    HC = Abblendlicht
    HCR = verbundenes Fern- und Abblendlicht.

    Wer an absoluter Rechtssicherheit interessiert ist, lässt seine geänderten lichttechnischen Einrichtungen am besten beim TÜV begutachten.
    Da unsere Alteisen noch nach nationalem Recht ihre Betriebserlaubnis erlangt haben, ist dann streng genommen eine Prüfung nach aktuellen EG-Richtlinien nötig.

    Korrigiert, da verschrieben.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  8. #18

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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

    Moin, habe am Freitag noch einmal mit der Frau Uphoff telefoniert. Sie hat noch niemals von Problemen mit der Abnahme gehört, will aber nochmal schauen ob sie noch etwas in Erfahrung bringen kann.

    guckst du in Beitrag #5
    da is n pdf angehängt da steht´s
    Ich meinte nicht die technischen Daten sondern die Vorschrift mit den 2000 Lumen.

    Schönen Sonntag,
    Achim

  9. #19
    Avatar von capcuadrate
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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

    Moin,

    ich hab zwar keine Ahnung von Scheinwerfern,weiß aber aus einer anderen Branche das elektrische Produkte in jedem EU Land einzeln vom Inverkehrbringer zugelassen werden müssen.Und die Registrierung kostet richtig Geld. Also in D registrieren und online nach F oder NL verkaufen ist nicht.

    Martin

  10. #20
    Avatar von capcuadrate
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    AW: Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?


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