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  1. #1

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    Rahmenfreigabe Schwingenmodelle

    Um in den Schwingenmodellrahmen einer R50, R60... einen stärkeren Motor einbauen zu können z.B. R60/5 benötigt man die Freigabe von BMW. Angeblich hat BMW die Schwingenrahmen bis zu 40PS freigegeben. Ich habe bei mehreren TÜV-Stellen nachgefragt. Keiner TÜV-Stelle war solch eine Freigabe bekannt.

  2. #2
    Admin Avatar von MM
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    AW: Rahmenfreigabe Schwingenmodelle

    Schau mal hier rein bzw. nimm Auszüge mit:
    Diese Unterlagen hat BMW seinerzeit weit gestreut, sind aber vielleicht nicht überall vorhanden oder bekannt (ist immerhin über 30 Jahre her).
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  3. #3
    Avatar von BerndB
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    AW: Rahmenfreigabe Schwingenmodelle

    Hallo,

    irgendwo in den Sielen der Dokumentation befindet sich ein Papier, das damals die BMW-Entwicklung gemeinsam mit dem Tüv (-Süd) erarbeitete. Das enthält die m.W. auch heute noch maßgeblichen Dinge der Freigabe von Vollschwingenrahmen für neuere Gleitlager-Motoren.

    Die Essentials aus dem Kopf:

    Motoren bis 42 PS sind freigegeben, so wie sie sind. (Ist insofern logisch, als die 69 S 42 PS hat.)

    Motoren bis 50 PS sind freigegeben (also die 750er und 800er Motoren, nicht die 800er R 80/7 mit 55 PS) unter der Voraussetzung, dass vorne die Bremse der /5 eingebaut wird.

    (Bem.: diese Bestimmung eröffnet ein Fenster von nur 8 zusätzlichen PS.)

    Bei allen Motorenumbauten muss in jeder Lage der Lenkung ein Abstand der Schwinge zum Motordeckel von 16mm mindest eingehalten werden.

    (Bem.: Das macht die Verwendung neuerer Motoren heikel, die nicht mit dem "Buddhabauch" der ältesten /5- etc. Deckel ausgerüstst sind.
    Es macht zudem beinahe immer erforderlich, die rückseitig auf der Querstrebe abgeflachte Schwinge der späten 69 S (mit dem Schwingungsdämpferdom) zu verwenden, oder aber eine normale Schwinge zu befräsen und die Frästelle flach zu verschließen, schweißen nur von einem Schweiß-Befähigten ... bzw. die Querstrebe ganz rauszutrennen und ein Stück höher zu positionieren.)

    Bei allen Motoren wird verlangt, dass deren normale Auspuffanlage mit verwendet wird.

    Hinzu zu den Bestimmungen vom Tüv-Süd kommt bei Motoren oberhalb 42 PS noch die gewisse Umbau-Notwendigkeit des Hinterradantriebs auf den Schwingenhals einer /6 mitsamt der "Spange", die normalerweise die Befestigung des Federbeins hinten rechts an die kräftigeren Achsgetriebe der Gleitlager-maschinen macht.

    Die alten Achsgetriebe sind ein bisschen schwach auf der Brust, aber 30-35-40-42 PS halten sie wohl aus.

    Es muss jeder selber wissen, ob er sich für "nur plus 8 PS" diese Umbauten antut. Oder es mit einem 40-PS-600er Motor gut sein lässt.

    Gangbare Alternative m.E.: Sich eine bereits auf Gleitlagermaschine umgebaute Schwingen-BMW mit der bereits eingetragenen Wunschmotorisierung zu kaufen.

    freundliche Grüße
    Bernd B


    (Nachtrag: ohh, ich sehe, MM war schneller.)
    Sauerland, oh Sauerland,
    begrabt mein Herz am Möhnestrand.

  4. #4
    Avatar von R50R75
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    AW: Rahmenfreigabe Schwingenmodelle

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    Bei allen Motoren wird verlangt, dass deren normale Auspuffanlage mit verwendet wird.
    [/QUOTE]

    Interessant dabei ist, dass genau diese originale Krümmer nicht passen, da sie rechts mitten auf dem Bremshebel enden...

    Der "alte" Endantrieb hat bei mir mit 75/5 Motor alle 20 tkm ein neues Tonnenlager gebraucht.

    Gruß Norbert

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