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  1. #11
    Avatar von Gummikuhfan
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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Zitat Zitat von Klaus S. Beitrag anzeigen
    ... Ich würde den Satz austragen lassen. ...
    Hallo Leute,

    weiß nicht mehr genau, wo ich das gelesen habe, entweder hier oder in der Nachbarkneipe. Kann es aber leider nicht mehr finden, suche weiter. Angeblich hätte das irgendwelche rechtliche Konsequenzen.
    Gruß

    Jürgen us Kölle

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  2. #12
    Avatar von Gerd M.
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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Hier aufrufen und dann oben auf "Reifenbindungen" klicken,
    da wird das Thema beschrieben:
    https://www.yamaha-motor.eu/de/servi...ten/index.aspx

    In der Datenbank für Reifenbindungen bis 2016 (rechts daneben), taucht die SR500 jedenfalls nicht auf ....

    Hier noch eine Einlassung des Institutes für Zweiradsicherheit, dazu:
    https://ifz.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/08/ifz_Reifenfabrikatsbindung_082015.pdf


    Für diese Reifen liegen Freigaben für die SR 500 vor:

    https://www.motorradreifendirekt.de/...1984+-+1999%29
    Geändert von Gerd M. (22.04.2017 um 11:18 Uhr)

  3. #13
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Demnach hilft das austragen nicht.

    Wenn dann so eine Reifenbäckerbude die Produktion einstellt und weder der noch der Fahrzeughersteller einen Erstz freigibt, kann man sein Motorrad wechschmeissen.

    Oder muss es im Ausland zulassen.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  4. #14
    Avatar von Gummikuhfan
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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Hi,

    habe den Beitrag gefunden. Thomas hat dazu ein par Links eingestellt. Es funktioniert allerdings nur noch der erste. Der war es allerdings auch, den ich noch im Kopf hatte.

    Siehe HIER.
    Gruß

    Jürgen us Kölle

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  5. #15

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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Für die R100CS Bj.82, bei der man den unnötigen Satz auch eingefügt hat...weil die EU das so will, auch wenn es keine Beschränkungen gibt...habe ich einfach einmal bei BMW nachgefragt.

    Die Antwort war klar und deutlich..."Für Ihr Fahrzeug gibt es keine Herstellervorgaben / speziellen Freigaben."

    So verrückt es auch sein mag...damit hält man die Vorgabe halt immer ein, so lange die Reifengrößen stimmen.

    Bei der nächsten "Befassung" mit den Papieren werde ich dem Straßenverkehrsamt diese Herstellerbescheinigung vorlegen und bitten den unnötigen Satz zu streichen. Bis dahin regt der mich aber auch nicht mehr auf.

    Gruß
    Volker
    ---Geht nicht gibt's nicht...und ein paar Kilometer auf Blasen gehören dazu!---

  6. #16
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Zitat Zitat von o.technikus Beitrag anzeigen
    So verrückt es auch sein mag...damit hält man die Vorgabe halt immer ein, so lange die Reifengrößen stimmen.

    Gruß
    Volker
    Aber weshalb denn verrückt? Genau so kenne ich das noch, als es eben diese EG-Betriebserlaubnis noch nicht gab.
    Da musste ein Reifenhersteller noch keine Freigaben erstellen, jeder Reifen, der die richtige Größe und Geschwindigkeitsindex hatte, durfte montiert werden.

    Ich weiß nicht genau, ab welchem Baujahr die EG-BE bindend war, aber sicher nicht in den 70er und frühen 80er Jahren.
    Deshalb kann ich auch die wiederholten Diskussionen über die Freigaben für diese Baujahre nicht nachvollziehen.
    Oder habe ich da mal wieder was falsch verstanden

    Jedenfalls werde ich voraussichtlich am Dienstag zur Zulassungsstelle gehen.
    Ich habe hier noch den alten Fahrzeugbrief, in dem dieser Satz nicht steht.
    (Damals musste ja noch alles in Brief UND Schein stehen).
    Ich werde berichten.
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

  7. #17
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Da wäre ich mir nicht so sicher. Pauschal stimmt das jedenfalls nicht. Über BMW lässt sich die Fabrikatsbindung sehr schnell feststellen.
    Leider nicht mehr. Die schreckliche Website von BMW zeigt nur noch wenig aussagekräftiges neumodisches und nix mehr was Daten zu älteren Modellen angeht.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  8. #18
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Leider nicht mehr. Die schreckliche Website von BMW zeigt nur noch wenig aussagekräftiges neumodisches und nix mehr was Daten zu älteren Modellen angeht.
    Ich habe jetzt nicht nachgeschaut,
    aber evtl. lässt sich bei BMW Classic mehr dazu finden.

    Ach so:
    Eine Fabrikatsbindung für die "älteren Modelle" wird es eben gerade nicht geben.
    Je nach dem, was man dafür hält: Zumindest für die Paralevers wird es schon was geben.
    Geändert von Elmar (22.04.2017 um 23:03 Uhr)
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

  9. #19
    Admin Avatar von Florian
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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Reifeneintragungen R100R, meine endliche Geschichte – 20 Jahre:

    1) 10/1997: Mit der in der Datenbank hinterlegten Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW zusätzlich zum 140er wahlweise den 130er Metzeler ME55A Hinterreifen eintragen lassen.


    2) 11/2008: Austragung Typ-/Markenbindung, jetzt nur noch Dimension, Traglast- und Geschwindigkeitsindex eingetragen: 110/80-18 58H und 130/80-17 65H, 140er Hinterreifen entfällt.


    3) 3/2017: Zusätzlich wahlweise Radialreifen eingetragen: 110/80R18 58H und 130/80R17 65H


    Die für diesen Thread namensgebende Floskel „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten” blieb mir erspart, wohl wegen der dezidierten Austragung der Typ-/Markenbindung 2008.

    Gruß,
    Florian
    Geändert von Florian (23.04.2017 um 00:08 Uhr) Grund: Typo

  10. #20
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
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    AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

    Zitat Zitat von Florian Beitrag anzeigen
    Reifeneintragungen R100R, meine endliche Geschichte – 20 Jahre:

    1) 10/1997: Mit der in der Datenbank hinterlegten Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW zusätzlich zum 140er wahlweise den 130er Metzeler ME55A Hinterreifen eintragen lassen.


    2) 11/2008: Austragung Typ-/Markenbindung, jetzt nur noch Dimension, Traglast- und Geschwindigkeitsindex eingetragen: 110/80-18 58H und 130/80-17 65H, 140er Hinterreifen entfällt.


    3) 3/2017: Zusätzlich wahlweise Radialreifen eingetragen: 110/80R18 58H und 130/80R17 65H


    Die für diesen Thread namensgebende Floskel „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten” blieb mir erspart, wohl wegen der dezidierten Austragung der Typ-/Markenbindung 2008.

    Gruß,
    Florian
    Hallo,
    so bist Du natürlich auf der ganz sicheren Seite, aber:
    Die Eintragung der Radialreifen wäre doch nicht mehr nötig gewesen:
    Fabrikatsbindung nicht mehr vorhanden, Dimensionen unverändert.
    Krass gesagt hat da nur der "Eintragungsverein" dazuverdient.
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

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