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21.04.2017, 01:18 #1
Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Hallo,
"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"
So steht das im Fahrzeugschein.
Ez is 1981. Da gab es doch das noch gar nicht??
Ich muss das Fahrzeug nähste Woche zulassen (Yamaha SR 500).
Eigentlich muss ja die Zulassungsstelle wissen, dass bei diesem Baujahr dieser Satz nicht in den Schein gehört.
Also kann ich darauf bestehen, dass das nicht mehr da steht, oder?Ich lese nicht Motorrad.
Manchmal rede ich Motorrad.
Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!
Elmar
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21.04.2017, 04:55 #2
AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Keine Sorge:
Der Satz hat im übertragenen Sinne die gleiche Bedeutung als wenn 100 m vor einer Kreuzung stehen würde "Vorfahrt gemäß Beschilderung beachten" und dann an der Kreuzung keine Schilder sind!
Und was gilt dann? Richtig: rechts vor links
Das ist eben eine Standardformulierung und wenn in der BE nix von Fabrikatsbindung drinsteht, dann muss da nur die Größe passen und Fabrikat kann Hinz&Kunz sein.Beste Grüße
Hans
R 80 Bj. 04/86 mit Siebenrock-Power-Kit für heiße Tage
R 100 RT Classic BJ. 11/95 für Frühling und Herbst
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21.04.2017, 08:02 #3
AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Die Betriebserlaubnis ist beim KBA hinterlegt. Die hat man normalerweise nicht. Ist dann jeweils ein Problem der agierenden Rennleitung.
In einer guten Betriebsanleitung sind die erlaubten Reifenkombinationen beschrieben.Es grüßt aus Stormarn
Matthias
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21.04.2017, 08:15 #4
AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Hallo Leute,
war mir letzte Woche, als ich neue Reifen montieren lassen wollte, auch aufgefallen. Dieser blöde Satz ist wohl bei der Umstellung der Papiere reingerutscht und ich habe gepennt. Habe dann mit Bridgestone telefoniert, weil es keine Unbedenklichkeitbescheinigung für den BT45 in den zölligen Größen 3.25x19 und 4.00x18 für die 75/6 gibt. Da wurde mir erklärt, das ich den Satz austragen lassen muss, ansonsten wäre das bindend!? Habe jetzt den Michelin montieren lassen, der hat eine Freigabe (wollte ich ja sowieso).
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21.04.2017, 18:14 #5
AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Bindend ist es nur, wenn in der ABE des Fahrzeugs eine Reifenfabrikatsbindung enthalten ist, ist sie aber bei unseren 2 Ventilern nicht.
Der Eintrag kommt automatisch, wenn nachträglich Änderungen am Fahrzeug durch die Zulassungsstelle eingetragen werden oder wenn ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt wird, die Segnungen der Ede Vau eben....
Ignorieren oder austragen lassen.
Gruß
Lars
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21.04.2017, 19:08 #6
AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Ich würde den Satz austragen lassen.Müsste problemlos gehen.
Hab ich bei meinen Zweirädern auch machen lassen.
sogar bei meiner Panigale haben die das gemacht.Klaus
Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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21.04.2017, 19:50 #7
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21.04.2017, 19:52 #8
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21.04.2017, 19:58 #9
AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Bei den alten also GS, 90s und der duc 900ss über den Tüv so viel ich noch weis.Bei Sohnemann xt600 glaube ich war das bei STva bei der Ummeldung.bin mir da aber nicht ganz sicher.
Bei der Panigale bei der Stva als die Papiere von Italienisch auf deutsch umgeschrieben wurden.Die war auf Ducati zugelassen.
Achso fällt mir gerade ein.Vorher war die ja beim Händler getüvt.Geändert von Klaus S. (21.04.2017 um 20:01 Uhr)
Klaus
Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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21.04.2017, 20:03 #10
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AW: Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Wenn man genug Eintragungen hat und auf dem Amt keine Lust auf ein weiteres Zusatzblatt am Schein dann lassen die gerne mal überflüssiges weg. So wie diesen Satz , allerdings muss man aufpassen das nicht zu viel plötzlich unter den Tisch fällt. Manche Sachen wie etwa Wahlweise Einzelsitzbank behält doch lieber gerne.
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