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  1. #1

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    KBA Schreiben zum Thema Kotflügel / Schutzblech

    Servus an alle.
    Weiß jemand von euch ob dieses Schreiben vom KBA noch aktuell ist und Gültigkeit hat ?
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  2. #2
    Admin Avatar von MM
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    AW: KBA Schreiben zum Thema Kotflügel / Schutzblech

    Der Inhalt hat nach wie vor Gültigkeit.
    Der Hintergrund ist allgemein verständlicher an einem Beispiel:

    Du fährst ein Motorrad XY Bauj. 1998 mit nationaler Typzulassung; damit gelten dafür noch die alten Regeln für Kotflügel.
    Dein Nachbar fährt exakt die gleiche XY, die ein paar Monate später gebaut wurde und schon eine EC-Typzulassung hat; für die gelten die genannten Regeln nicht.
    Ihr sitzt samstags beim Bier zusammen vor euren Maschinen und beschließt spontan, die klobigen Kotflügel hinten auf ein sportlicheres Maß zu kürzen. Anschließend fahrt ihr zusammen zur HU zum TÜV. Getreu nach den Buchstaben der Verordnungen müsste der Prüfer jetzt die Änderung an deinem Moped als unzulässig verwerfen, während sie ihn am Moped deines Nachbarn nicht interessiert.

    Erstens ist dies Ungleichbehandlung niemandem zu vermitteln und
    zweitens agiert man grundsätzlich liberaler im Interesse des Kunden.
    Ähnliches gilt z. B. auch für lichttechnische Einrichtungen, die man bei Vorliegen des E-Prüfzeichens bei korrektem Anbau inzwischen auch grundsätzlich akzeptiert.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

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