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Thema: Umbau-Neuling

  1. #31
    Avatar von Jogi
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    Moin Moin,

    O-Augen kein Problem bei Erstzulassung (nicht Baujahr, das Baujahr ist uninteressant) vor 1.1.1987. Danach nicht unmöglich, macht aber nicht jeder Prüfer. Ich hab auch Ochsenaugen noch bei ner EZ 1990 ohne hintere Blinker eingetragen. Erst ab einer EG-Zulassung des Fahrzuegs ist hier Ende, da laut EG vier Blinker Pflicht sind.


    Spiegel:

    Nationales Recht: Ab EZ 1.1.1990 zwei Spiegel erforderlich, Mindestgröße 60 qcm

    EG-Recht: Mindestgröße 100 qcm


    Gruß

    Jogi
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

  2. #32
    Bedenkenloser Avatar von Maxtor1971
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    Moin,

    folgendes zu den Blinkern:

    § 54 StVZO
    FahrtrichtungsanzeigerErforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

    an Krafträdern

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein.

    Also nach StVZO beträgt der Abstand 240 mm, innenkante Lichtaustrittsfläche.

    Richtlinie 93/92/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen:
    6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen mindestens 180 mm sein.

    Nach EU - Richtline beträgt der Abstand 180 mm, innenkante Lichtaustrittsfläche.

    Welche kann ich nehmen?
    Alte Fahrzeuge nach StVZO, und neue nach EU?

    Gruß

    Matze
    Reiseleitung Nord

  3. #33
    Avatar von Jogi
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    Moin Moin,

    wie ist den dein Fahrzeug zugelassen, national oder nach EG? Damit wäre die Frage dann beantwortet.


    Ich hab bei manchen Sachen auch gemixt bei meinen Fahrzeugen, aber sauber ist das nicht.

    Auf der sicheren Seite bist du hinten mit den 240 mm, manchmal ist das Kennzeichen ja schon breiter....

    Vorne sind die 340 mm einzuhalten und die 100 mm vom Scheinwerfer. Bei O-Augen galten eigenlich mal 560 mm Abstand Minimum, aber das siehste bei nem Ausgewachsenen die O-Augen von hinten fast gar nicht.

    Gruß

    Jogi
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

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