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  1. #1
    Avatar von tony
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    Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Hallo,
    habe heute eine böse Überraschung beim ganz normalen TÜV erlebt. Der Prüfer hat mir eine Plakette verweigert, da meine Bridgestone nicht eingetragen sind. Bisher war das Bridgestone Gutachten offensichtlich ausreichend, kein Eintrag im Schein notwendig, und neuerdings müssen die eingetragen werden.
    Damit ergibt sich noch ein zusätzliches Problem. Ich hatte mir vor 2,5 Jahren eine R100R Vordergabel für meine R100S eintragen lassen, der Vorderreifen wurde aber außen vor gelassen, da man den ja nicht eintragen musste. Bridgestone wiederum erstellt seine ABEs nur für dezidierte Paarungen, d.h. die klassische Q-Paarung ist enthalten die Paarung für meinen Umbau ist jedoch nicht zu finden.
    Da der Umbau ja nicht selten vorgenommen wird, hat jemand von Euch eine Ahnung, ob es hierfür eine Reifenfreigabe gibt? Wie geht Ihr damit um, oder werdet Ihr damit umgehen wenn's demnächst zum TÜV geht?

  2. #2
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Meine /6 muss nächsten Monat hin und mit den Contis, stilecht RB2 und K112, gibt es nur freundliche Kommentare.

    Gruß
    Willy

  3. #3
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Wenn die Reifendaten mit denen in den Papieren übereinstimmen muß nicht zwingend eingetragen werden (oder so ähnlich).

    Du hast in der 100S die Gabel der R100R, mit dem 18" Vorderrad?

    Dann müssen die Reifen definitiv eingetragen werden!
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

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    Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft

  4. #4
    Avatar von tony
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Hat der Kasper aber nicht, siehe Foto:

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  5. #5
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Da hat der DEKRA Mann einen Fehler gemacht!

    Andere Reifengröße muß definitiv eingtragen werden!

    Einen kontrollierenden Polizeibeamten wird die eingetragene Gabel weit weniger interessieren als die Reifengröße, die nicht mit den Papieren übereinstimmt.

    Genau genommen bewegst Du Dich illegal im öffentlichen Verkehr!

    Ich würde mit dem TÜVler reden, ob er Dir alles, wie 's ist, per Einzelabnahme einträgt.
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

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  6. #6
    Avatar von BMW-Leines
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Zitat Zitat von frankenboxer Beitrag anzeigen
    Da hat der DEKRA Mann einen Fehler gemacht!

    Andere Reifengröße muß definitiv eingtragen werden!

    Ich würde mit dem TÜVler reden, ob er Dir alles, wie 's ist, per Einzelabnahme einträgt.
    Moin Tony,

    Ich fahre eine 41,4 mm K 100 Gabel in meinem R 100/7 Cafe Racer in Verbindung mit einer XS Performens 2,5x18 " Speichen Felge und 100/90-18 Bereifung im Vorderrad.

    Ich habe meinem TÜV Mann damals eine Liste vorgelegt was ich eingetragen haben möchte.

    Die Eintragungen wurde bei mir nach einem Fahrversuch aufgrund der geänderten Fahrwerks Geometrie ohne Probleme gemacht, und alles legalisiert. Ohne Reifenbindung.

    Ich fahre z.Z. den Conti Attack

    Gruß aus dem Harz
    Frank
    Egal wie viel Motorräder Mann hat !!!! --- Es ist immer ein´s zu wenig !!!
    BMW R 100/7 RS Bj.82 - BMW R 100/7 Cafe Racer Bj.81 - Ducati 900 SS Königswelle Bj.79 - Ducati 750 SS Carenata Bj.96 - Honda GB 500 Clubman Bj. 88

  7. #7
    Admin Avatar von MM
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Jetzt wurde schon jede Menge geschrieben, aber wichtige Infos fehlen noch.

    Fzg. ist offensichtlich eine R100S; die hat ab Werk
    3.25-19 und 4.00-18.
    Durch den Gabelumbau ist jetzt vorne nötig 110/80-V18; V-Reifen gibts nicht mehr, also 110/80-R18.
    Welche Reifen sollen oder sind jetzt drauf?
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  8. #8
    Avatar von tony
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Ich werde den gleichen DEKRA Menschen anrufen und ihn darauf hinweisen, dies zu korrigieren. Immerhin hat er ja die Gabel eingetragen. Zu jemand anderes brauche ich gar nicht gehen.

    Die jetzigen Reifengrößen muss ich noch nachschauen. Hab da irgendwie kein Gedächtnis für solche Nummern.

  9. #9
    Bösmin Avatar von HM
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Zitat Zitat von tony Beitrag anzeigen
    Hat der Kasper aber nicht…
    Zitat Zitat von tony Beitrag anzeigen
    Ich werde den gleichen DEKRA Menschen anrufen und ihn darauf hinweisen, dies zu korrigieren. Immerhin hat er ja die Gabel eingetragen. Zu jemand anderes brauche ich gar nicht gehen.

    Die jetzigen Reifengrößen muss ich noch nachschauen. Hab da irgendwie kein Gedächtnis für solche Nummern.

    per telefon wird/kann er es sicher nicht korrigieren.
    habe obacht vor dem krokodil.

    HM
    ________________________
    ich habe fast die befürchtung,
    dass wir zu anspruchsvoll sind. Dieter Bohlen


  10. #10
    Avatar von tony
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Habe einen Termin für nächste Woche angefordert und werde bei der Gelegenheit auch meine 40-er Dellortos eintragen. Sollte kein Problem sein, da ich die 38-er bereits eingetragen bekommen habe.

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