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Thema: Bremse

  1. #1

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    Bremse

    Ich habe meiner R65 eine Doppelscheibenbremse spendiert.
    Es sind 38 Kolben. Den 13 mm Hauptbremszylinder habe ich behalten, da ich gelesen habe, dass es für mein Baujahr o.k. ist.
    Ich habe eine Monolever Bj 1989 R65 mit 27 PS.
    Muss ich die Doppenscheibenbremse (original BMW) eintragen lassen?
    Gibt es da ein Gutachten für den Tüv? Wenn ja: Kann mir jemand das Gutachten zur Verfügung stellen?
    Oder kann man einfach so zum Tüv fahren?
    Muss ich den Hauptbremszylinder auf 15 mm wechseln? Das war wohl bei den früheren Modellen nötig.

    Vielen Dank für eure Tipps

  2. #2
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Bremse

    BMW Umrüstkatalog Aug 92
    Seite 3.3.1

    Hans
    Geändert von hg_filder (04.04.2018 um 12:38 Uhr) Grund: .
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  3. #3

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    AW: Bremse

    Zitat Zitat von hg_filder Beitrag anzeigen
    BMW Umrüstkatalog Aug 92
    Seite 3.3.1

    Hans

    Ich komme grade von der DEKRA. Da war ich mit dem Umrüstkatalog, doch der Prüfer kann das damit nicht eintragen. Er braucht ein Gutachten. Hab ich nur Pech gehabt? Oder darf der Tüv nur in NRW eintragen?

  4. #4
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Bremse

    Zitat Zitat von Strichacht Beitrag anzeigen
    Ich komme grade von der DEKRA. Da war ich mit dem Umrüstkatalog, doch der Prüfer kann das damit nicht eintragen. Er braucht ein Gutachten. Hab ich nur Pech gehabt? Oder darf der Tüv nur in NRW eintragen?
    Manchmal ist es hilfreich, den Ort in das Profil zu tragen.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  5. #5

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    AW: Bremse

    Zitat Zitat von hg_filder Beitrag anzeigen
    Manchmal ist es hilfreich, den Ort in das Profil zu tragen.

    Hans
    Habe ich nachgetragen.

  6. #6

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    AW: Bremse

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es sich bei dem TÜV - Umrüstkatalog quasi um ein "Sammelgutachten" für alle darin beschriebenen zulässigen Kombinationen / Änderungen handelt und eine Eintragung auf dieser Basis immer möglich war.

    Probleme hatte ich damit in NRW und SH bisher nie.

    Wenn das der Sachverständige nicht anerkennt, dann würde ich um eine sehr genaue Begründung seiner Ablehnung bitten und damit ggf. den Verfasser des Umrüstkataloges konfrontieren.

    Die Freigabe gilt allerdings nur, wenn die Änderung 100% dort auch beschrieben ist....wie ich das verstehe willst du den 13mm Bremszylinder bei 2 Scheiben beibehalten...das ist nicht freigegeben...oder lese ich das falsch?

    Ich drücke dir die Daumen.

    Volker
    Geändert von o.technikus (04.04.2018 um 18:57 Uhr)
    ---Geht nicht gibt's nicht...und ein paar Kilometer auf Blasen gehören dazu!---

  7. #7
    Leben und leben lassen Avatar von boxerhans
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    AW: Bremse

    Die Monolever gab es gegen Aufpreis immer auch mit Doppelscheibe. Wenn Du also mit Serienteilen um/aufgerüstet hast, was willst Du da eintragen?
    Binde doch dem TÜV/Dekra/GTÜ-Mann nicht alles auf die Nase. Wenn Du den fragst, dann versucht der was einzutragen und wenn Du dann nicht alle möglichen Papiere da hast, kannst Du wieder heimfahren.

    Komm grade vom GTÜ und vor mir war ein CB-Sevenfifty-Fahrer. Der hat mir erzählt, dass es die eingetragenen Dunlop-Reifen nicht mehr gibt und er jetzt Metzeler mit Freigabe drauf hat.
    Das hat er brühwarm dem Prüfer erzählt und der hat dann die Freigabeliste und die Reifen angesehen - und festgestellt, dass da zwar zwei Metzeler drauf sind, auch in der passenden Größe, dass aber der vordere Reifen eine andere Typbezeichnung hat. Und die ist blöderweise nicht freigegeben.

    Also fuhr der Mann stocksauer (auf seinen Reifenfuzzy) wieder nach Hause.

    Hätte er gar nichts gesagt, hätte er die Plakette bekommen und gut wär´s gewesen.
    Man kann sich das Leben auch selber schwer machen.
    Beste Grüße
    Hans

    R 80 Bj. 04/86 mit Siebenrock-Power-Kit für heiße Tage
    R 100 RT Classic BJ. 11/95 für Frühling und Herbst



  8. #8

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    AW: Bremse

    Zitat: "Wenn Du also mit Serienteilen um/aufgerüstet hast, was willst Du da eintragen"

    Genau genommen, und bei der Bremse sollte man kein Risiko eingehen, bedeutet das aber, dass die Änderung zu 100% der Serie und damit der ABE der Maschine entsprechen muss.

    Wenn der Durchmesser des Bremszylinders von der ABE des Fahrzeuges abweicht, dann ist die Betriebserlaubnis dahin, egal wie optisch gleich die Maschine aussieht.

    Gleiches gilt übrigens auch bei der leidigen Reifenfrage, selbst wenn der Sachverständige nichts von der Änderung merkt ist das kein Freibrief. Man kann es mögen oder auch nicht, die Verantwortung bleibt beim Betreiber.

    Also besser das Problem angehen und legalisieren, als später traurig sein.

    Volker
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  9. #9
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Bremse

    Man muß aber auch nicht alle ungestellten Fragen beantworten.....
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  10. #10
    Avatar von Gummikuhfan
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    Eicon10 AW: Bremse

    Zitat Zitat von boxerhans Beitrag anzeigen
    ... Die Monolever gab es gegen Aufpreis immer auch mit Doppelscheibe. Wenn Du also mit Serienteilen um/aufgerüstet hast, was willst Du da eintragen? ...
    Hallo Hans,

    das stimmt wohl so nicht. Die 75/6 gab es gegen Aufpreis auch mit Doppelscheibe. Ist bei mir aber explizit im Brief eingetragen mit dem Hinweis, dass sich das Leergewicht um 4 kg erhöht.
    Gruß

    Jürgen us Kölle

    Mein Verein

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