Seite 2 von 5 ErsteErste 1234 ... LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 46
  1. #11
    Avatar von RQ65
    Registriert seit
    24.06.2010
    Ort
    92660 Neustadt a.d. Waldnaab
    Beiträge
    759

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Servus,
    das Hauptproblem ist:
    kein Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles.

    Das mit der HU für Kurzzeitkennzeichen gilt seit letztem Jahr.
    Alternativ bei gutem Kontakt zu einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen besorgen

    Thomas

  2. #12
    Avatar von Nichtraucher
    Registriert seit
    02.04.2007
    Ort
    Unna
    Beiträge
    9.873

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Grob einstellen ohne Probefahrten, dann mit dem Anhänger und KZK dahin wo es abgenommen werden soll.

    Willy

  3. #13
    Christian Avatar von austriia
    Registriert seit
    06.03.2017
    Ort
    Österreich - Salzburg
    Beiträge
    853

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von RQ65 Beitrag anzeigen
    Servus,
    das Hauptproblem ist:
    kein Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles.

    Das mit der HU für Kurzzeitkennzeichen gilt seit letztem Jahr.
    Alternativ bei gutem Kontakt zu einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen besorgen

    Thomas
    so würde ich das auch machen. kostet auch weniger

  4. #14
    Avatar von motoclub
    Registriert seit
    17.06.2011
    Ort
    Köln/ Bonn
    Beiträge
    3.130

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Das eigentliche Problem ist, daß ein rundum neu zusammengebauter Motor erst einmal richtig warmgefahren gewesen sein muss, bevor sich irgendwie sinnvolle Werte bei ASU ergeben. Allein schon Montageöl im Brennraum... Ohne TÜV und AU kann man das legal fast nicht mehr machen - nicht mal auf die Nordschleife lassen sie Dich als Privatfahrer, wenn Du keine reguläre Zulassung hast...

    Unser Hobby scheint nicht wirklich bei der Gesetzesänderung im Fokus gewesen zu sein, sondern all die zwölfthand-Golf II-Piloten ohne Bremse und mit schleifendem Auspuff.

    Mein TÜV Mann hat dafür Verständnis und nimmt mir bei passender Erklärung die ASU wohlwollend ab.
    Grüße, Thomas

  5. #15
    343 Avatar von Luggi
    Registriert seit
    04.10.2007
    Beiträge
    23.010

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von RQ65 Beitrag anzeigen
    Servus,
    das Hauptproblem ist:
    kein Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles.

    Das mit der HU für Kurzzeitkennzeichen gilt seit letztem Jahr.
    Alternativ bei gutem Kontakt zu einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen besorgen

    Thomas
    Das Verleihen von roten Dauerkennzeichen führt ebenfalls zum Verlust des Versucherungsschutzes und kostet den Betrieb eventuell sein rotes Kennzeichen!!

    Das ist kein guter Rat.

    Ingnitech und Vergaser kann man ohne Probefahrt einstellen. Bei SR dürften sie wohl in der Lage sein die Vergaser minimal nachzujustieren. Also auf einen Anhänger und hin da....
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  6. #16
    Avatar von Vix_Noelopan
    Registriert seit
    13.01.2012
    Ort
    Bad Mergentheim
    Beiträge
    6.179

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Hallo,

    in besagtem § 16a FZV steht ausdrücklich, dass ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden kann - mit besagten Einschränkungen eben und mit entsprechendem Vermerk in der Zulassungsbestätigung Teil I. Auch für dieses Kennzeichen ist eine Bestätigung des Versicherers der persönlichen Wahl erforderlich (EVB, früher Deckungskarte). Den bisherigen Ausführungen entnehme ich, dass der Versicherungsschutz ausschließlich innerhalb der im Vermerk gesetzten Grenzen gilt?

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  7. #17
    Avatar von Sledge Hammer
    Registriert seit
    14.09.2015
    Ort
    Holledau
    Beiträge
    1.538

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Hallo,

    liegt wohl auch an der Zulassungsstelle.......

    Ich hatte auf meiner K100RS keinen TÜV und mußte auch noch den §21 machen weil ich das Moped aus Österreich einführte und es noch Nie in Deutschland zugelassen war.

    Kurzkennzeichen ging ohne Probleme..... auch bei meiner Versicherung gab es keine Probleme.
    Besprich deinen Fall doch mal mit der Zulassungsstelle.
    Die sind oftmals kulanter als man denkt.

    Vg Werner
    BMWK100BMWR65BMWR80GS

  8. #18
    Hallgebender Avatar von northpower
    Registriert seit
    17.06.2010
    Ort
    Schleswig-Holstein
    Beiträge
    6.237

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Is nicht beim TÜV zur Abnahme auch eine Fahrt mit dem Motorrad notwendig ? Brauchst du nicht dafür schon n Kurzzeitkennzeichen ?
    Also auch bei Anreise per Anhänger ?
    nordische Grüße, Achim

    Ignitech für BMW 2-V Boxer & Sachse Zündungen

    Stelle bei Zündproblemen gegen Porto ein Test-Paket zur Verfügung
    Hallgeber, ZZP- Einstellgerät, Zündschaltgerät, Zündspule


    Hallgeber-Service.de



  9. #19
    Avatar von Vix_Noelopan
    Registriert seit
    13.01.2012
    Ort
    Bad Mergentheim
    Beiträge
    6.179

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Das weiß ich nicht, bin nun jedoch schon aweng erschrocken. Aber läge nicht ein satter Zirkelbezug vor, wenn dem tatsächlich so wäre?

    Ich werde jedoch am Montag mal beim örtlichen Prüfstellenleiter vorsprechen und ihm mein Problem erläutern. Mal sehen, was er dazu sagt. Oder ich fahre nach Tauberbischofsheim zu dem Ingenieur, mit dem ich bislang ausschließlich gute Erfahrungen in Sachen Vertrauen und Kulanz erlebt habe.

    Beste Grüße, Uwe
    Geändert von Vix_Noelopan (27.04.2018 um 11:08 Uhr)
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  10. #20

    Registriert seit
    10.08.2017
    Ort
    Hirschberg
    Beiträge
    125

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Das kann doch so nicht funktionieren. Ohne HU kein Kennzeichen und ohne Kennzeichen keine HU. Der TÜV hat entweder eine rote Nummer oder macht das ohne. Das sollte funktionieren. Nur leider sind sich die Prüfer nicht immer einig. Das fing schon bei den Reifenfreigaben an, die mein Heimat-TÜV nicht akzeptieren wollte. Die Dekra schon und plötzlich wollte auch der TÜV wieder. Eiserne Regel: Vorher bei der Prüfstelle anfragen.
    Viele Grüße

    Andreas

Seite 2 von 5 ErsteErste 1234 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier