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  1. #21
    Avatar von Sledge Hammer
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von AnWoSo Beitrag anzeigen
    Das kann doch so nicht funktionieren. Ohne HU kein Kennzeichen und ohne Kennzeichen keine HU. Der TÜV hat entweder eine rote Nummer oder macht das ohne. Das sollte funktionieren. Nur leider sind sich die Prüfer nicht immer einig. Das fing schon bei den Reifenfreigaben an, die mein Heimat-TÜV nicht akzeptieren wollte. Die Dekra schon und plötzlich wollte auch der TÜV wieder. Eiserne Regel: Vorher bei der Prüfstelle anfragen.


    Denke, dass der TÜV/DEKRA Mann gar nie nicht OHNE Kennzeichen und Versicherungsschutz eine Probefahrt machen wird.
    Vg Werner

    PS: Bei meiner §21 Abnahme z.B. war der TÜV Prüfer 30 Minuten auf öffentlichen Strasse unterwegs.
    BMWK100BMWR65BMWR80GS

  2. #22

    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von AnWoSo Beitrag anzeigen
    ......ohne Kennzeichen keine HU.
    ....ist Quatsch. Er bekäme lediglich keine Plakette. Die gibt es erst bei Zulassung des Fahrzeuges. Die HU kann auch bei einem stillgelegten Fahrzeug durchgeführt werden.

  3. #23
    Avatar von Vix_Noelopan
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von Sledge Hammer Beitrag anzeigen
    Denke, dass der TÜV/DEKRA Mann gar nie nicht OHNE Kennzeichen und Versicherungsschutz eine Probefahrt machen wird.
    Das stimmt auch wieder, stellt jedoch kein wirkliches Problem dar. Entweder ich transportiere die Kiste per Hänger zu Siebenrock, wo mit einiger Wahrscheinlichkeit ein rotes Kennzeichen vorhanden sein dürfte, oder es klappt tatsächlich hier vor Ort mit Kurzzeitkennzeichen.

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  4. #24
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von Herr F. Beitrag anzeigen
    ....ist Quatsch. Er bekäme lediglich keine Plakette. Die gibt es erst bei Zulassung des Fahrzeuges. Die HU kann auch bei einem stillgelegten Fahrzeug durchgeführt werden.
    Korrekt!

    Probefahrt muß nicht sein. Brems- und Lenkproben können auch auf abgeschlossenem Gelände durchgeführt werden.
    Geändert von Luggi (27.04.2018 um 11:39 Uhr)
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  5. #25

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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Das wwar nur der Fall was wäre wenn, auf den Beitrag davor. Natürlich ist es Quatsch.
    Viele Grüße

    Andreas

  6. #26
    Avatar von Sledge Hammer
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von Vix_Noelopan Beitrag anzeigen
    Das stimmt auch wieder, stellt jedoch kein wirkliches Problem dar. Entweder ich transportiere die Kiste per Hänger zu Siebenrock, wo mit einiger Wahrscheinlichkeit ein rotes Kennzeichen vorhanden sein dürfte, oder es klappt tatsächlich hier vor Ort mit Kurzzeitkennzeichen.

    Beste Grüße, Uwe


    Ich würde zu SR fahren, mit dem Anhänger. Da würde ich ja eh mal gerne hinwollen

    Vg Werner
    BMWK100BMWR65BMWR80GS

  7. #27

    Registriert seit
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Wie kann es sein dass Siebenrock Teile verkauft die nicht bei jeder TÜV-Prüfstelle zugelassen werden können. Das zieht doch nach sich das wenn man bei der Polizei angehalten wird und die einen aus technischen unsachverstand zur nächstgelegenen TÜV Stelle schicken diese dann auch wieder nein zur Eintragung sagt und der Ärger dann doppelt so groß ist außerdem glaube ich dass Siebenrock sowohl eine rote Nummer als auch einen Leistungsprüfstand hat wo sie ausgiebig dein Motorrad einfahren können.



    Grüße küppi

  8. #28
    Avatar von Sauerlandkuh
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von küppi Beitrag anzeigen
    Wie kann es sein dass Siebenrock Teile verkauft die nicht bei jeder TÜV-Prüfstelle zugelassen werden können. Das zieht doch nach sich das wenn man bei der Polizei angehalten wird und die einen aus technischen unsachverstand zur nächstgelegenen TÜV Stelle schicken diese dann auch wieder nein zur Eintragung sagt und der Ärger dann doppelt so groß ist außerdem glaube ich dass Siebenrock sowohl eine rote Nummer als auch einen Leistungsprüfstand hat wo sie ausgiebig dein Motorrad einfahren können.



    Grüße küppi
    Hallo Küppi

    Zum einen kann jedermann alle kaufbaren Teile in einem Onlineshop käuflich erwerben, da wird nicht vom Verkäufer nachgefragt, ob der Käufer das Teil auch genau für die vorgeschriebenen Modelle kauft.
    Vielleicht nutzt Siebenrock auch die Möglichkeit mit Uwes Motorrad ein Mustergutachten für genau das Modell zu erarbeiten, anschließend wäre das Modell mit freigegeben für andere Kaufinteressenten.
    Das weiß ich aber nicht, sind nur so meine Gedanken.
    Zum Thema Leistungsprüfstand bei Siebenrock, auch den läßt er sich bezahlen, und wenn Uwe das Wissen und die Möglichkeit hat, das selbst durchzuführen, spart er dadurch auch Geld und weiß anschließend, was er gemacht hat.

    Just my Five cent .
    Gruß, der

  9. #29
    Avatar von Vix_Noelopan
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Hallo,

    dass das BB-Kit qua Gutachten nicht direkt zu meinem Möppi passt, war mir von Beginn an bewusst. Ich habe es folglich erst nach schriftlicher Zusage bestellt, dass das Möppi anschließend auch abgenommen und die Veränderung(en) eingetragen werden können, sogar mit den 94er Vergasern. Dass ich hierzu dorthin zu fahren habe, habe ich in Kauf genommen. Siebenrock zu beschuldigen ist daher fehl am Platze.

    Was ich allerdings nicht wusste, sind die Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Kurzzeitkennzeichen. Der Fehler liegt eindeutig bei mir.

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  10. #30

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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Warum wurde das überhaupt so kompliziert gemacht? Kennt man Gründe?



    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

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