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  1. #31
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von der niederrheiner Beitrag anzeigen
    Warum wurde das überhaupt so kompliziert gemacht? Kennt man Gründe?



    Stephan
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ku...em_067906.html
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  2. #32
    Avatar von er90es
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von Herr F. Beitrag anzeigen
    ....Die HU kann auch bei einem stillgelegten Fahrzeug durchgeführt werden.
    Danke für die Anmerkung. Der Fall beschäftigt mich, weil ich mit "neuem" Getriebe und Motor, nicht probe- und eingefahren, ungern beim TÜV vorfahren würde. Lieber wäre mir, die Q in meinem "Renntransporter" ("Graue Maus") vorzustellen. Dann stände ich bei Nachbesserungen nicht mit der Gültigkeit des roten Kennzeichens unter Druck.

  3. #33
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von der niederrheiner Beitrag anzeigen
    Warum wurde das überhaupt so kompliziert gemacht? Kennt man Gründe?


    Stephan
    Vermutlich Missbrauch - am Wochenend mal mit 'nem Teil spazierenfahren ohne irgend eine Überprüfung.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  4. #34
    Avatar von gb500
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Übrigens, es gibt auch Prüfer die Hausbesuche machen. Man muss nur mal fragen.
    Gruß
    Kurt

  5. #35
    Admin Avatar von MM
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von Vix_Noelopan Beitrag anzeigen
    ...

    Bliebe trotzde die Frage: Straftat oder Ordnungswidrigkeit? Sanktionen?

    Beste Grüße, Uwe
    Dann schau mal in den §48 der FZV. Solange nix passiert, sind das Ordnungswidrigkeiten. Bis zu welcher Höhe die geahndet werden können, steht im Ordnungswidrigkeitengesetz...
    Das hilft aber letztlich nicht weiter, weil das Risiko droht, dass es bei einem Unfallereignis noch viel schlimmer kommen kann.
    Wer nicht ausgesprochen risikofreudig ist, geht einen sicheren Weg.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  6. #36
    Leben und leben lassen Avatar von boxerhans
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Pack das Ding auf den Hänger oder in den Transporter und fahr hin.

    Und dann erzähl uns was war.
    Beste Grüße
    Hans

    R 80 Bj. 04/86 mit Siebenrock-Power-Kit für heiße Tage
    R 100 RT Classic BJ. 11/95 für Frühling und Herbst



  7. #37
    Avatar von eddiek
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Ich würde das Möppi auch nach SR speditieren.

    Wenn ich selber fahren wollen würde, dann würde ich mit den Kurzzeitkennzeichen zur HU in meinem Bezirk fahren und dann zur Behebung des Mangels der nicht eingetragenen Zylinder zu SR fahren.

    Sofern das überhaupt auffallen würde..............

  8. #38
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zur HU kannst du auch mit einem normalen, ungestempelten Kennzeichen fahren.
    Dieses von der Zulassungsstelle zuteilen lassen, Voraussetzung ist die Deckungszusage deiner Versicherung für Fahrten mit ungestempelten Kenneichen. Allerdings nur zur nächsten Prüfstelle und zur Zulassungsstelle.

    Willy

  9. #39
    Avatar von Vix_Noelopan
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Zitat Zitat von eddiek Beitrag anzeigen
    Wenn ich selber fahren wollen würde, dann würde ich mit den Kurzzeitkennzeichen zur HU in meinem Bezirk fahren und dann zur Behebung des Mangels der nicht eingetragenen Zylinder zu SR fahren.

    Sofern das überhaupt auffallen würde..............
    Hallo,

    eben deswegen werde ich am Montag beim Leiter der Prüfstelle hier vorsprechen. Würde er mir zusagen, den übrigen Umbau abzunehmen und eine HU-Plakette »mit geringen Mängeln« auszustellen, würde ich genau so verfahren. Dann wäre allerdings die reguläre Zulassung mit anschließender Änderung der Papiere wohl insgesamt preisgünstiger.

    Die geänderten Zylinder unterzuschieben würde ich, wie bereits gesagt, erst gar nicht wagen, um keinen unnötigen Ärger zu provozieren. Das Visier bleibt offen. Immerhin ist die Lasergravur an den Zylinderfüßen mit Angabe der Bohrung nur bei zugehaltenen Augen zu übersehen.

    Zitat Zitat von Nichtraucher Beitrag anzeigen
    Zur HU kannst du auch mit einem normalen, ungestempelten Kennzeichen fahren.
    Dieses von der Zulassungsstelle zuteilen lassen, Voraussetzung ist die Deckungszusage deiner Versicherung für Fahrten mit ungestempelten Kenneichen. Allerdings nur zur nächsten Prüfstelle und zur Zulassungsstelle.
    Tja, dann hätte ich doch genau das beschriebene Problem nach wie vor.

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  10. #40
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Kurzzeitkenzeichen; § 16a FZV

    Mehr als funktionieren muss die Maschine doch erst mal nicht, die Feinarbeiten kann man auch mit HU und Zulassung machen.
    Als ich mit der Kreidler hin bin war ich nicht sicher, wurde immer langsamer, ob sie auch den Rückweg schafft......ok, nur 4Km pro Strecke und sie wiegt nur 85Kg...
    Wenn nach SR, dann würde ich es, wie schon geschrieben, mit einem Anhänger machen.

    Willy

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