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Thema: Markteinführung SR-Powerkit
Hybrid-Darstellung
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17.06.2018, 11:06 #1
Markteinführung SR-Powerkit
Wann war eigentlich die Markteinführung des SR-Powerkit´s für die 800er ?
Die Suche gibt dazu leider nichts herBeste Grüße
Hans
R 80 Bj. 04/86 mit Siebenrock-Power-Kit für heiße Tage
R 100 RT Classic BJ. 11/95 für Frühling und Herbst
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17.06.2018, 11:37 #2
AW: Markteinführung SR-Powerkit
Muss so um 2001 gewesen sein.
Klaus
Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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17.06.2018, 12:04 #3
AW: Markteinführung SR-Powerkit
Servus Hans
Dürfte jedenfalls vor 1999 gewesen sein.
Den ersten Powerkit habe ich im Herbst 1999 verbaut.
In den damaligen einzelnen Prospektblättern sind die Preise noch sowohl in DM als auch € angegeben.
DM 1290,00/ EUR 659,57
Leider kann ich keine Jahreszahl auf dem Blatt finden.
Edit: Das Teilegutachten ist vom 16.11.1998.
Geändert von JIMCAT (17.06.2018 um 12:12 Uhr) Grund: Edit:
Viele Grüße Fritz
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17.06.2018, 12:09 #4
AW: Markteinführung SR-Powerkit
Der Hintergrund meiner Frage ist, ob man mit Powerkit überhaupt ein H-Kennzeichen bekäme?
Beste Grüße
Hans
R 80 Bj. 04/86 mit Siebenrock-Power-Kit für heiße Tage
R 100 RT Classic BJ. 11/95 für Frühling und Herbst
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17.06.2018, 12:32 #5
AW: Markteinführung SR-Powerkit
Klaus
Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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17.06.2018, 12:56 #6
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17.06.2018, 15:21 #7
- Registriert seit
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AW: Markteinführung SR-Powerkit
Ich denke mal so: Wenn Du eine 60/7 von 1978 hast und erhöhst heute den Hubraum auf 800ccm dann ist das ein Umbau der damals auch gemacht wurde und die Bauteile zur Verfügung standen.
Der 7 Rock Umbausatz stand damals nicht zur Verfügung.
Ich habe eine 25/2 und werde die /3 Gabel einbauen. Und mein TÜVI hat mir das so erklärt.
Manfred
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17.06.2018, 15:58 #8
AW: Markteinführung SR-Powerkit
Doch, durchaus.
Der wesentliche Gedanke des H-Kennzeichens ist der Originalzustand. Umbauten (=Veränderungen des Originalzustands) sind in der Regel unkritisch, wenn Sie während der Bauzeit des Fahrzeugs möglich/üblich waren und/oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach der EZ durchgeführt wurden. Die konkrete Auslegung ist bei bei den Prüforganisationen und den einzelnen Prüfern leider nicht einheitlich.
Mir sind aus dem Freundeskreis Fälle aus dem PKW-Bereich bekannt, da wurde seitens der Prüfer heftigst auf dem "Originalzustand" und auf "Schönheits- und Zustandsthemen" herumgeritten. Der Gesetzgeber hatte 2011 die Spielregeln deutlich verschärft. In anderen Fällen war es dann auffällig problemlos.
Der PK an einer Monolever oder Paralever wird nach meiner Vermutung keine Probleme machen. Ein erst später verfügbarer BBK oder ein Anbau an ältere Modelle dagegen schon. Wenn man nicht einen willigen Prüfer findet. Ist wohl ähnlich wie bei den Einzelabnahmen.
Grüße
Marcus
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17.06.2018, 16:12 #9
AW: Markteinführung SR-Powerkit
Wird das Gutachten nach §23 ordnungsgemäß gemacht, gibts mit Powerkit kein positives Ergebnis. In den Vorgaben zur Beurteilung steht, dass nur zeitgenössische Änderungen / Umbauten zu akzeptieren sind, die innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt sind.
Konkretes Beispiel dazu:
Q Baujahr 88 (das jüngste, welches schon H-fähig wäre) wird spätestens (belegbar) 98 umgerüstet. Das ist der einzige Fall, der gerade so funktionieren würde (wenn es 98 überhaupt schon Zylinder gab).
PS: Marcus war schneller...
Die Ausführungsbestimmungen für eine §23-Prüfung wurden in 2018 nochmals konkreter gefasst, sodass "Auslegungen" fast nicht mehr möglich sind.Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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17.06.2018, 16:53 #10
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AW: Markteinführung SR-Powerkit
In den Vorgaben zur Beurteilung steht, dass nur zeitgenössische Änderungen / Umbauten zu akzeptieren sind, die innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt sind.
Diese Umbauten gab es auch schon 1980. Mussten aber nie eingetragen werden.
Nach Deiner Aussage geht dieser Umbau nicht.
Oder Rahmen: Die /6 Rahmen gab es bis 1988. Dann nix mehr. Nur noch die Nachfolgerahmen. Gibt es auch hier keine "H"?
Manfred
Plötzlich 2L Getriebeöl
28.04.2024, 03:20 in Betriebsstoffe