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  1. #31

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    AW: Markteinführung SR-Powerkit

    Zitat Zitat von FrankR80GS Beitrag anzeigen
    Die Nadeldüse kann man aber auch ohne Power-Kit montieren. Fährt in beiden Fällen gleich gut oder schlecht. Allerdings wirkt sie sich nicht auf die amtliche AU-Krad aus, denn die passiert im Leerlauf. Wäre ich Prüfer ...
    Siebenrock hat die große Abgasprüfung machen lassen und nicht eine AU im Standgas. Deswegen die Erwähnung der 2.66 er ND. Damit wurde Euro 1 erreicht, mit der 2,68er nur ECE R40-01. Die Smogplakette war halt damals ein Thema, genau wie Nachrüstkats...

    Meinen PK habe ich am 5.4.1999 bei Siebenrock gekauft für 1290 DM. Das Prüfgutachten für den PK wurde in Böblingen am 16.11.1998 ausgefertigt.

    Jan

  2. #32
    Kick-Starter Avatar von andrebiker
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    AW: Markteinführung SR-Powerkit

    Hallo,

    Ich habe :

    - R 80 Monolever Bj. 84

    - Siebenrock Power Kit

    - Oldtimer Fahrzeugpaß

    - rotes 07er Kennzeichen.

    Geht also.

    VG, André

  3. #33
    Admin Avatar von MM
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    AW: Markteinführung SR-Powerkit

    Zitat Zitat von andrebiker Beitrag anzeigen
    ...

    Geht also.

    VG, André
    Unbestritten wird manches bei der Prüfung nicht (richtig) erkannt oder großzügig akzeptiert.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  4. #34
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Markteinführung SR-Powerkit

    Zitat Zitat von andrebiker Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich habe :

    - R 80 Monolever Bj. 84

    - Siebenrock Power Kit

    - Oldtimer Fahrzeugpaß

    - rotes 07er Kennzeichen.

    Geht also.

    VG, André
    Dabei spielt die Frage "wann" eine entscheidende Rolle. Die Spielregeln wurden mehrfach verschärft. Bei einem 1984er BJ wäre es sogar noch denkbar, dass das 07er noch Altbestand aus der Zeit ist, als es die rote Nummer ohne Gutachten ab 20 Jahre Fahrzeugalter gab. Neben den Vorgaben ist auch deren Auslegung im Laufe der Jahre immer enger geworden. Natürlich gibt es auch Prüfer, die bereit sind, ein Auge zuzudrücken. Vorsätzlich oder aus Unkenntnis. Aber das werden weniger. Ist wie bei den Einzelabnahmen.

    Ein pauschales "geht also" ist bei der komplizierten Materie sicher falsch.

    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (19.06.2018 um 07:58 Uhr)

  5. #35
    Avatar von motoclub
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    AW: Markteinführung SR-Powerkit

    Interessante Diskussion. Eigentlich gibt es nur 2 Aussagen, die in abgewandelter Form je 15 Mal wiederholt wurden. Ich versuche mal Klartext:

    1. Nach den vom Gesetzgeber aufgestellten Regeln könnte es schwierig werden, ein 7Rock Kit mit H-Kennzeichen zu kombinieren.

    2. Weil die Modifikation sehr unauffällig ist, und Originalteile bei dem Alter schwierig zu beschaffen sind (ist so so, gell?), gibt es Prüfer, die dies möglich machen.

    Nun kann sich jeder entscheiden: will ich pedantisch den Regeln folgen (dann kein Kit), oder will ich Kit und H-Kennzeichen kombinieren? Je nach Antwort empfiehlt sich eine selbstredende Vorgehensweise.
    Grüße, Thomas

  6. #36

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    AW: Markteinführung SR-Powerkit

    Hallo allerseits,


    alles, was in den ersten 10 Jahren ab Erstzulassung verändert wurde oder innerhalb der ersten 10 Jahren ab Erstzulassung hätte verändert werden können, gilt als original. Also wenn man nachweisen kann, dass das PowerKit ab 1998 hätte eingebaut werden können, so kann (zumindest theoretisch) eine nach 1988 erstzugelassene BMW, die heute mit PowerKit fährt, aus dieser Sicht auch ein H-Kennzeichen bekommen.

    Konkreter Fall bei meiner R80 G/S:
    EZ war 1983. Laut altem Kfz-Brief (den ich gottseidank habe) erhielt sie 1989 das 1000er Fallert-Kit (offen 60 PS), also innerhalb der ersten 10 Jahre. Ein Blick des TÜV-Prüfers in den alten Kfz-Brief: "Kein Problem, das ist orginal". Heute ziert ein nettes "H" meine schöne G/S.


    Grüße

    Martin
    Geändert von mkr (30.06.2018 um 17:37 Uhr)

  7. #37
    Avatar von OXY
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    AW: Markteinführung SR-Powerkit

    Zitat Zitat von mkr Beitrag anzeigen
    Hallo allerseits,


    alles, was in den ersten 10 Jahren ab Erstzulassung verändert wurde oder innerhalb der ersten 10 Jahren ab Erstzulassung hätte verändert werden können, gilt als original. Also wenn man nachweisen kann, dass das PowerKit ab 1998 hätte eingebaut werden können, so kann (zumindest theoretisch) eine nach 1988 erstzugelassene BMW, die heute mit PowerKit fährt, aus dieser Sicht auch ein H-Kennzeichen bekommen.

    Konkreter Fall bei meiner R80 G/S:
    EZ war 1983. Laut altem Kfz-Brief (den ich gottseidank habe) erhielt sie 1989 das 1000er Fallert-Kit (offen 60 PS), also innerhalb der ersten 10 Jahre. Ein Blick des TÜV-Prüfers in den alten Kfz-Brief: "Kein Problem, das ist orginal". Heute ziert ein nettes "H" meine schöne G/S.


    Grüße

    Martin
    Richtig, wie ja bereits mehrfach gesagt.
    Nur für die 5/6/7 gehts halt nicht mehr, alles ab EZ 88 mit xy-Kit rutscht jetzt sukzessive rein, sofern xy tatsächlich ab 98 lieferbar war.
    Schöne Grüße

    Stephan

  8. #38
    Kick-Starter Avatar von andrebiker
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    AW: Markteinführung SR-Powerkit

    Hallo,

    alles klar. Wenn die Bestimmungen jetzt härter sind, ist das eben leider so. Ich hatte die Mono 2004 mit auf die rote Nummer genommen.

    VG, André

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