Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1

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    Auspuff R100R an GS

    Ich habe an meiner R100GS schon seit Jahren den tiefen Auspuff der R100R angebaut. Heute schreit der gleiche TÜV Prüfer, der sonst nie was gesagt hat, EINZELABNAHME.
    Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass ich frei wählen kann. Beide Auspuffanlagen sind für den Motor zugelassen. Ich kann jetzt natürlich wieder die alte Anlage anbauen, aber wie sieht es da wirklich aus, kann ich/ darf ich die Auspuffanlage einfach so umbauen oder nicht?

  2. #2
    Avatar von Otti
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    AW: Auspuff R100R an GS

    ich habe auch eine R100R Auspuffanlage/Endtopf an meiner GS, die per Einzelabnahme eingetragen ist. Allerdings ist es ein entblätterter Endtopf mit neuem Typenschild, das war kein Problem aber frist natürlich Geld. Dafür jault keiner mehr rum wenn er es sieht und nicht kennt.
    Grüße aus dem Norden, Otti

  3. #3

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    AW: Auspuff R100R an GS

    Was hat das gekostet?

  4. #4
    Lipperländer Avatar von BMW-Hans
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    AW: Auspuff R100R an GS

    Zitat Zitat von JensL Beitrag anzeigen
    Ich habe an meiner R100GS schon seit Jahren den tiefen Auspuff der R100R angebaut. Heute schreit der gleiche TÜV Prüfer, der sonst nie was gesagt hat, EINZELABNAHME.
    Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass ich frei wählen kann. Beide Auspuffanlagen sind für den Motor zugelassen. Ich kann jetzt natürlich wieder die alte Anlage anbauen, aber wie sieht es da wirklich aus, kann ich/ darf ich die Auspuffanlage einfach so umbauen oder nicht?
    Fahr zu einem anderen Verein, und frag vorm bezahlen, ob das so durchgeht.
    Viele Grüße - Hans

  5. #5
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Auspuff R100R an GS

    Hallo,

    frag doch mal bei BMW Classic nach. Da der "R 80 GS, R 100 GS, PD (90-95) R 100 GS Umbausatz Abgasanlage niedrig" offiziell vertrieben wurde, könnte ich mir vorstellen, dass es von BMW eine Bescheinigung dafür gibt.

    Grüße
    Marcus


  6. #6

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    AW: Auspuff R100R an GS

    Hallo

    Manche TÜVler geben sich auch mit einem Ausdruck der entsprechenden Seite aus dem Ersatzteil Katalog zufrieden.

    Speziell hier ist bei der Verwendung vom Endschalldämpfer die R und die GS angegeben.

  7. #7
    Avatar von Otti
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    AW: Auspuff R100R an GS

    Zitat Zitat von JensL Beitrag anzeigen
    Was hat das gekostet?
    105€ beim TÜV-Nord, allerdings war das der Auspuff und ein Satz tiefe Fußrasten vorne + neuer Fzg-schein.
    Grüße aus dem Norden, Otti

  8. #8
    Avatar von Gerd
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    AW: Auspuff R100R an GS

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    frag doch mal bei BMW Classic nach. Da der "R 80 GS, R 100 GS, PD (90-95) R 100 GS Umbausatz Abgasanlage niedrig" offiziell vertrieben wurde, könnte ich mir vorstellen, dass es von BMW eine Bescheinigung dafür gibt.

    Grüße
    Marcus
    Jens (?), wie hast du denn deinen tiefliegende Anlage sonst befestigt, wenn nicht mit dem Kit?

    Keiner meiner Prüfer (ok: die für's Mopped ) hatten genau damit ein Problem.
    Beste Qrüße - Gerd
    (www.zeebulon.de/bmw)

    Bin dann erstmal weg...

  9. #9
    Avatar von Mauli
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    Eicon06 AW: Auspuff R100R an GS

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    frag doch mal bei BMW Classic nach. Da der "R 80 GS, R 100 GS, PD (90-95) R 100 GS Umbausatz Abgasanlage niedrig" offiziell vertrieben wurde, könnte ich mir vorstellen, dass es von BMW eine Bescheinigung dafür gibt.

    Grüße
    Marcus
    Die gibt es tatsächlich und die fahre ich auch schon seit Jahren spazieren.
    Allerdings ist die Bescheinigung auch nur dann brauchbar, wenn man sich an die darin beschriebene Anbauposition = niedrige Anbauposition (es sind unerfreulicherweise auch Fotos drin) hält.
    Wird der Endschalldämpfer schräg nach oben (~45°) angebaut, ist laut Motorradsachverständiger TÜV Süd eine Einzelabnahme mit Geräuschgutachten... fällig. Durch die veränderte Positionierung kann sich seiner Auffassung nach auch eine Veränderung des Abgasgeräusches ergeben.
    Mein HPN Baja (der ja den R80/100R ESD als Basis hat) ist dagegen wegen des von HPN veranlassten Gutachtens ohne Weiteres eintragungsfähig.
    GrußStefan

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