Hallo zusammen,

im Bereich einer komplett/ voll für den Verkehr gesperrten Straße, auch auf einem Privatgrundstück, auf denen kein Fahrzeug ein und ausfahren kann (da für den öffentlichen Verkehr gesperrt!) liegt der Status eines "Privatweges" vor. Auf einem Privatweg gilt weder die StVO noch die StVZO. Wenn dies so nicht wäre, könnten keine Motorsportveranstaltungen mit nicht zugelassenen Fahrzeugen möglich/ genehmigungsfähig sein.
Gruß Maci