Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 53

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Slalomfahrer Avatar von kurt49
    Registriert seit
    14.03.2007
    Ort
    Rheinstetten
    Beiträge
    1.386

    Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Wenn Ihr ein Fahrzeug (z.B. Anhänger) mit mehr als zwei Monaten überzogenem TÜV Termin auf einem Privatgrundstück abstellen wollt, macht das so, dass man das Kennzeichen nicht von außen sehen kann, sonst droht eine gebührenpflichtige Verwarnung, wenn es mehr als acht Monate sind, gibt es sogar einen Punkt in Flensburg.
    Das widerspricht total meinem Rechtsempfinden, ich ging davon aus, dass ich auf meinem Privatgrundstück mit meinen Fahrzeugen machen kann, was ich will, also z.B. auch ohne TÜV abstellen.
    Ist aber wohl nicht so

  2. #2
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
    Registriert seit
    10.12.2007
    Ort
    Poppenhausen, OT Kützberg
    Beiträge
    3.157

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Vor zwei Jahren hab ich eine Monolever zum TÜV gefahren bei der der HU-Termin um 13 Jahre überzogen war. Ich darf mein Grundstück im Wohngebiet zwar nicht in einen Schrottplatz verwandeln, aber wenn ich da ein zugelassenes Fahrzeug mit abgelaufenem HU-Termin deponiere dürfte mir eigentlich niemand was können. So jedenfalls meine Rechtsauffassung.
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

    www.frankenboxer.de



    Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft

  3. #3

    Registriert seit
    15.04.2013
    Ort
    Althegnenberg
    Beiträge
    316

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Die Polizei darf im öffentlichen Verkehrsraum kontrollieren d.h. auch auf frei zugänglichen Privatgrundstücken. Hinter einem Zaun oder in einer Garage sieht das anders aus. Sollte das bei dir der Fall sein würde ich Widerspruch einlegen ggf. verbunden mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

  4. #4
    Avatar von Kairei
    Registriert seit
    15.09.2016
    Ort
    Hunsrückrand
    Beiträge
    7.267

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Hallo,

    du darfst natürlich keinen privaten Schrottplatz anlegen!
    Wenn einer der Schutzgüter (Boden, Wasser, Luft) betroffen bzw. gefährdet ist, kann es auch auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück zu einem Strafverfahren (Anzeige...) inkl. Räumungsverfügung kommen.
    Eine "Sammlung klassischer Automobile" bzw. Motorräder ist davon jedoch nicht betroffen . Dies hat ein Freund von mir mal durchkämpfen müssen (2 RO 80 , drei DS, ein HY und diverse Enten)

    Wär auch ein Eingriff ins Eigentumsrecht und unserere automobile Kultur:
    "... wie alt dein Sohn, hab noch schön dreier BMW für ihn da hinten , ganz tief, wenn Du wolle mache dann TÜV und alles. Wenig Geld ".

    Gruß
    Kai
    G/S Treiber,
    verflossene Liebschaften:Zündapp GTS 50, RD 350, XT 500, Laverda 10003C, Yamaha XV 550, Yamaha TR1, BMW R80/7
    Momentane Pflegefälle: Yamaha xt 660x, Ducati 750 ss (92), Kawasaki 125 Ninja


  5. #5
    Lipperländer Avatar von BMW-Hans
    Registriert seit
    08.02.2009
    Ort
    Bad Salzuflen
    Beiträge
    4.027

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Wenn das Grundstück nicht umzäunt bzw. abgeschlossen ist, kann es
    zum öffentlichen Verkehrsraum gehören. Da darf z.B. der Sohnemann auch
    nicht ohne Führerschein rumfahren. Und dort kann man auch jederzeit einen
    Strafzettel wegen abgelaufenem TÜV bekommen.
    Viele Grüße - Hans

  6. #6
    Slalomfahrer Avatar von kurt49
    Registriert seit
    14.03.2007
    Ort
    Rheinstetten
    Beiträge
    1.386

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Zitat Zitat von frankenboxer Beitrag anzeigen
    Vor zwei Jahren hab ich eine Monolever zum TÜV gefahren bei der der HU-Termin um 13 Jahre überzogen war. Ich darf mein Grundstück im Wohngebiet zwar nicht in einen Schrottplatz verwandeln, aber wenn ich da ein zugelassenes Fahrzeug mit abgelaufenem HU-Termin deponiere dürfte mir eigentlich niemand was können. So jedenfalls meine Rechtsauffassung.
    Wenn das Fahrzeug so steht, dass man das Kennzeichen von außen sieht, kannst Du ein Knöllchen bekommen.

  7. #7
    Avatar von Nichtraucher
    Registriert seit
    02.04.2007
    Ort
    Unna
    Beiträge
    9.874

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Moin, ohne wenn und aber, es ist so:

    "ein zugelassenes Fahrzeug muss eine gültige HU haben"

    Wo es steht, ob es zerlegt im Keller liegt, alles völlig egal. Man kann sogar bei der Abmeldung eines solchen Fahrzeuges noch an Punkte kommen. In der Regel fällt es nicht auf aber wenn der Mitarbeiter bei der Zulassung korrekt ist oder schlechte Laune hat, kann durchaus eine Anzeige erfolgen.

    Willy

  8. #8

    Registriert seit
    12.07.2007
    Beiträge
    1.206

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Zitat Zitat von Nichtraucher Beitrag anzeigen
    ... ob es zerlegt im Keller liegt, alles völlig egal.... aber wenn der Mitarbeiter bei der Zulassung korrekt ist oder schlechte Laune hat, kann durchaus eine Anzeige erfolgen....
    Ganz so wild ist es wohl nicht; aber man weiß ja nie.
    Willkür sollte eigentlich ausgeschlossen sein.

    In einem solchen Fall wäre das Einschreitensermessen auf Null reduziert,
    OWi-Behörde oder Gericht würden die Sache einstellen müssen,
    wollten sie nicht gegen den verfassungsrechtlichen
    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen.

    Das Argument kann man sich aber mal merken;
    es gibt jeden Tag viel zu viel, was es eigentlich nicht gibt.
    Und Behördenwillkür ist hierzulande ein Fremdwort, gell?

    ffritzle

  9. #9
    Avatar von Nichtraucher
    Registriert seit
    02.04.2007
    Ort
    Unna
    Beiträge
    9.874

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    § 29 Abs. 1 StVZO

    Normalerweise muss es als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Falsch handelt, wer es, als zuständige Person, nicht macht....

    Willy

  10. #10
    Avatar von Gummikuhfan
    Registriert seit
    11.05.2009
    Ort
    50705 Köln
    Beiträge
    2.763

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Zitat Zitat von kurt49 Beitrag anzeigen
    ... Das widerspricht total meinem Rechtsempfinden, ich ging davon aus, dass ich auf meinem Privatgrundstück mit meinen Fahrzeugen machen kann, was ich will, also z.B. auch ohne TÜV abstellen. ...
    Hallo Kurt,

    das sehe ich genau wie du. Auf dem Privatgrundstück nimmt der Anhänger nicht am öffentlichen Verkehr teil. Da würde ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung aber mal schlau machen.
    Gruß

    Jürgen us Kölle

    Mein Verein

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier