Wenn Ihr ein Fahrzeug (z.B. Anhänger) mit mehr als zwei Monaten überzogenem TÜV Termin auf einem Privatgrundstück abstellen wollt, macht das so, dass man das Kennzeichen nicht von außen sehen kann, sonst droht eine gebührenpflichtige Verwarnung, wenn es mehr als acht Monate sind, gibt es sogar einen Punkt in Flensburg.
Das widerspricht total meinem Rechtsempfinden, ich ging davon aus, dass ich auf meinem Privatgrundstück mit meinen Fahrzeugen machen kann, was ich will, also z.B. auch ohne TÜV abstellen.
Ist aber wohl nicht so