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  1. #21
    Avatar von Maci
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    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Hallo zusammen,

    im Bereich einer komplett/ voll für den Verkehr gesperrten Straße, auch auf einem Privatgrundstück, auf denen kein Fahrzeug ein und ausfahren kann (da für den öffentlichen Verkehr gesperrt!) liegt der Status eines "Privatweges" vor. Auf einem Privatweg gilt weder die StVO noch die StVZO. Wenn dies so nicht wäre, könnten keine Motorsportveranstaltungen mit nicht zugelassenen Fahrzeugen möglich/ genehmigungsfähig sein.
    Gruß Maci

  2. #22
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Wenn der Polizist da raufgucken kann, spielt das keine Rolle.

    Gleiches gilt für Fahrtveranstaltungen auf abgeschlossenem Gelände.

    Oder auch auf dem TÜV Gelände in der Warteschlange.

    Die StVZO hat mit privatem Gelände erst mal nix zu tun.

    Die HU Verpflichtung nach § 29 StVZO hat der Halter eines Fahrzeuges. Diese Eigenschaft verliert man auch auf Privatgelände nicht.
    Geändert von Luggi (12.07.2018 um 22:07 Uhr)
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  3. #23
    Avatar von Mauli
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    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Seien wir lieber froh (...verwunderlich ist es auf jeden Fall auch) darüber, dass die jeweiligen Behörden noch nicht so gut vernetzt sind, wie sie sein könnten.
    Wenn beispielsweise die Zulassungsbehörden über den Stand der HU informiert wären, könnten die reihenweise Stilllegungen veranlassen.
    GrußStefan

    In ungezählten Mühen wächst das Schöne
    (Euripides)


    IMES

  4. #24
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Zitat Zitat von Mauli Beitrag anzeigen
    Seien wir lieber froh (...verwunderlich ist es auf jeden Fall auch) darüber, dass die jeweiligen Behörden noch nicht so gut vernetzt sind, wie sie sein könnten.
    Wenn beispielsweise die Zulassungsbehörden über den Stand der HU informiert wären, könnten die reihenweise Stilllegungen veranlassen.
    Wie kommst Du drauf, das nicht gut vernetzt wären?

    Die können mehr als wir ahnen.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  5. #25

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    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Privatstrasse unerheblich. Es kommt drauf an, ob sie zugelassen und nicht abgemeldet sind, #8.

  6. #26
    Avatar von Mauli
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    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Wie kommst Du drauf, das nicht gut vernetzt wären?

    Die können mehr als wir ahnen.
    Wenn sie vernetzt sind, wäre es doch ein Leichtes, zugelassene Kfz mit entsprechend langer HU-Überschreitung zwangsweise stillzulegen.
    Bislang habe ich (Gott sei Dank) davon noch nichts gehört oder gemerkt.
    GrußStefan

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    IMES

  7. #27
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Zitat Zitat von Mauli Beitrag anzeigen

    Wenn beispielsweise die Zulassungsbehörden über den Stand der HU informiert wären, könnten die reihenweise Stilllegungen veranlassen.

    Naja,

    durch die Olditmerpresse ging vor längerem mal ein Fall, in dem eine eifrige Zulassungsstelle bei der Abmeldung eines längst zerlegten Rollers, der dann nach x Jahren doch abgemeldet werden sollte, die (viele Jahre) abgelaufene HU anhand des Kennzeichens und der Fahrzeugpapier festgestellt hat. Die haben dann die Polizei informiert, die dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet haben. Das ist dann erst mit anwaltlicher Hilfe kassiert worden.

    Die Behauptung weiter oben, dass die abgelaufene HU auf Privatgelände unerheblich ist, ist falsch. Wenn angemeldet, dann muss eine gültige HU vorhanden sein (wurde ja schon am Eingang des Freds geschrieben und begründet). Dass die Behörden dass auf Privatgelände nicht kontrollieren können, wenn man das Kennzeichen von außen nicht sieht, stimmt natürlich.

    Grüße
    Marcus

  8. #28
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Zitat Zitat von Mauli Beitrag anzeigen
    Wenn sie vernetzt sind, wäre es doch ein Leichtes, zugelassene Kfz mit entsprechend langer HU-Überschreitung zwangsweise stillzulegen.
    Bislang habe ich (Gott sei Dank) davon noch nichts gehört oder gemerkt.
    Die arbeiten dran. Sei gewiß.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  9. #29
    traebbe
    Gast

    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Die arbeiten dran. Sei gewiß.
    #18

    Ich schreib nun mal nicht, was ich denke, sonst bekomm ich die rote Karte

  10. #30
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
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    AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück

    Zitat Zitat von Maci Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    im Bereich einer komplett/ voll für den Verkehr gesperrten Straße, auch auf einem Privatgrundstück, auf denen kein Fahrzeug ein und ausfahren kann (da für den öffentlichen Verkehr gesperrt!) liegt der Status eines "Privatweges" vor. Auf einem Privatweg gilt weder die StVO noch die StVZO. Wenn dies so nicht wäre, könnten keine Motorsportveranstaltungen mit nicht zugelassenen Fahrzeugen möglich/ genehmigungsfähig sein.
    Gruß Maci
    Leider stimmt das so nicht.
    Auch ein "Privatweg" ist kein rechtsfreier Raum.
    Motorsportveranstaltungen dürfen auch nicht auf jedem Privatgelände durchgeführt werden, dazu sind ganz andere Genehmigungen notwendig.
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

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