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12.11.2020, 19:09 #1
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Fahrzeug nach längerer Standzeit anmelden
Hallo,
hoffe ich bin richtig hier in der Abteilung.
Frage: Wenn ich ein Fahrzeug nach längerer Standzeit (ohne TÜV) zulassen möchte, muss da ne Vollabnahme gemacht werden? Oder reicht es bei einer HU?
Gruß
Pit
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12.11.2020, 23:19 #2
AW: Fahrzeug nach längerer Standzeit anmelden
Servus,
normale HU hat bei mir nach 12 Jahren gereicht.
Gruß: Joachim
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12.11.2020, 23:31 #3
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AW: Fahrzeug nach längerer Standzeit anmelden
Viele Grüße
Bernd
R 100 RT (Bj. 1982)
R 100 GS Paris-Dakar _________________________________________
Die Maschine ist die souveräne Beherrscherin unseres gegenwärtigen Lebens.
Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph
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12.11.2020, 23:37 #4
AW: Fahrzeug nach längerer Standzeit anmelden
Hallo,
ich weiß nicht ob das überall gleich ist, aber ich hatte Ende 2017 eine langzeitstillgelegten R100GS PD. Stillegung war schon >7 Jahre her, also über der Löschfrist der Fahrzeugpapiere. In Erwartung einer "Vollabnahme" bin ich mit dem Motorrad auf dem Hänger zum TÜV. Der hat dann was gebrummelt von "§21 Baurat gibts nicht mehr". Ist dann kurz um Moped, Fahrgestellnummer, Reifen, Beleuchtung, an den Rädern und dem LKL gewachelt, kurze Probefahrt und am Ende Standgas CO. Kurzes "Klasse Klang die alten Boxer". Und ab zur Kasse. Abladen und Wiederaufladen auf den Hänger hat länger gedauert als die Prüfung (gut, die GS war nahe am Neuzustand mit 16.000 KM auf dem Tacho). Abgerechnet wurde eine "Hauptuntersuchung §29 StVZo plus Abgasverhalten". Standardpreis 66,70 Euro. Nicht mal der Aufpreis für "Vertiefte Prüfung".
Auf der Zulassungsstelle dann "Hmm, mal schauen ob da noch Daten da sind". Waren keine da. Alten Fahrzeugbrief genommen ABE Nr. usw. und neue ZB1/2 Papiere erstellt.
War alles extrem easy.
Grüße
Marcus
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12.11.2020, 23:52 #5
AW: Fahrzeug nach längerer Standzeit anmelden
Hallo,
war bei mir in Hessen auch so einfach, ohne §21.
Meine DKW wurde in 1962 abgemeldet und in 2014 wieder angemeldet.
Normaler TÜV und Zulassungsstelle musste alles per Hand eintragen (Mitarbeiter war etwas genervt )
Bei der RS (war 5 Jahre abgemeldet) auch nur normaler TÜV und Zulassungsstelle hatte noch die Daten.
Somit überhaupt kein Problem.Gruß Werner
BMW R100 RS + BMW R100 CS + BMW R100 GS PD + DKW RT 175 + BMW R27 + Honda CB 500 Four
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13.11.2020, 16:19 #6
AW: Fahrzeug nach längerer Standzeit anmelden
Meine R65 war seit 2013 abgemeldet. Wurde nichts erwänht. Nur TÜV gemacht.
Grüße Peter
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13.11.2020, 18:41 #7
AW: Fahrzeug nach längerer Standzeit anmelden
Meine R25 BJ 1951 (erstes Moped) wurde 1974 abgemeldet.
2015 ein Kennzeichen beim LRA ausgesucht und reserviert.
Schild bei den Kennzeichenprofis bestellt und angeschraubt.
Versicherung abgeschlossen.
TÜV-Termin (normale HU) beim örtlichen OPEL Autohaus vereinbart, Krad geprüft und für gut befunden.
Anschließend zur Zulassungstelle gefahren und angemeldet.
War alles total easy und alle waren glücklichGeändert von FietePF (13.11.2020 um 18:47 Uhr)
Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist! Henry Ford
Früher war mehr Lametta! Loriot
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13.11.2020, 18:47 #8
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AW: Fahrzeug nach längerer Standzeit anmelden
Hallo,
das wollte ich wissen.
Gruß
Pit
Das Problem mit dem Stift des...
18.04.2024, 23:45 in Mechanik