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  1. #1

    Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    Liebe Oldtimerfreunde,
    nunmehr nach etlichen Monaten vollendete ich endlich meine R75/6 Komplettrestauration.
    Das wunderschöne Exemplar stellte ich dem Dekraprüfer vor und es wurde für mängelfrei befunden.
    Mit meinen gesamten Fahrzeugunterlagen ( Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung 1984, Dekrabescheinigung, sowie die üblichen Unterlagen, stellte ich den Antrag auf Fahrzeugzulassung.
    Leider ohne Erfolg, denn der Fahrzeugbrief war abgeschnitten (Ungültig) zudem seien nach 7 Jahren die Fahrzeugdaten gelöscht. Verweis auf §21 FZO. Es fehle der Datensatz und diesen könne nur der TÜV per Vollabnahme dokumentieren - so die Zulassungsbehörde.
    Also erst mal 50 Euro Abnahmegebühren in den Sand gesetzt :-(
    Dabei sagt §14 eindeutig, wenn kein Datensatz vorhanden ist, greift §21.
    Der Fahrzeugbrief ist der Datensatz. Es gibt nichts anderes, als die Geburtsurkunde (Brief). Dort sind sämtl. Daten verewigt.
    Den Recherchen nach, spielt das sog. "Wohlwollen" einer Zulassungsstelle eine Rolle. Leider kann ich mir keine Klage vor dem Verwaltungsgericht leisten :-(
    Wenn jemand Abhilfe parat hat?!
    Geändert von boxerfreund-nord (05.11.2018 um 20:16 Uhr)

  2. #2
    Admin Avatar von MM
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    AW: Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    Juristisch war die Auskunft richtig, die du bekommen hast.
    Faktisch ist der alte Brief natürlich von gleichem Inhalt wie das geforderte Dokument nach §21.
    An deiner Stelle würde ich mich schlau machen, wer der Vorgesetzte deiner zuständigen Zulassungsstelle ist. Bei der Person würde ich einen Termin machen, ein Stück Kreide fressen und im freundlichen Ton bitten, hier mal Verstand vor Recht gehen zu lassen.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  3. #3

    AW: Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    Danke dir für die Antwort. Bei dem war ich schon vorstellig. Der hat die Weisheit mit Löffeln gefressen.

  4. #4
    Admin Avatar von MM
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    AW: Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    Zitat Zitat von boxerfreund-nord Beitrag anzeigen
    Danke dir für die Antwort. Bei dem war ich schon vorstellig. Der hat die Weisheit mit Löffeln gefressen.
    Dann haste die Kreide vorher vergessen.

    Wenn der milde Weg nicht fruchtet, geh halt den Weg über den §21.
    Ist zwar ärgerlich, aber der Unmut darüber vergeht beim Fahren des alten Schätzchens schnell.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  5. #5
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    Befinden sich TÜV und Zulassungstelle auf einem Gelände und teilen sich ggs. die sanitären Anlagen? Ich kenne eine solche Zulassungsstelle.

    Nächste Instanz wäre der zuständige Landrat...
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  6. #6

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    AW: Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    Was is´n dat für ne Scheiss - Zulassungstelle......

    Bei unserer bin ich mal vor Jahren "OHNE" jegliche Papiere aufgelaufen, um mein Möp zu zulassen.
    War zwar ein bisschen Akt, aber zum Schluss waren alle zufrieden und die Karre wieder auf der Straße.

    Der zuständige Mann von der Zulassungstelle freute sich mit mir, wieder Kulturgut, fahrbar auf der Straße zu sehen.

    Grez Markus

  7. #7

    AW: Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    :-) Danke, ja diese befinden sich auf einem Gelände. Ob sie sich das WC teilen, kann ich nicht beurteilen.
    Früher heftete man einen 50 D-Mark Schein an den Auspuff, der wurde somit leiser :-)
    Vielleicht sollte man an die WC - Spülung einen 50 Eur -Schein anbringen :-)

  8. #8

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    AW: Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Juristisch war die Auskunft richtig, die du bekommen hast.
    NEIN!

    Gesetzestext:
    2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
    Solange der Brief egal ob entwertet oder nicht noch vorhanden ist reicht IMMER die die normale HU. Wenn die Zulassungsstelle die Zulassung verweigert handelt sie rechtswidrig. Erschwerend: hier ist offenbar sogar die alte Zulassungsbescheinigung noch vorhanden. Nur: durchklagen dürfte weder schneller noch billiger sein als eine Abnahme nach §21.
    Geändert von Olorin (06.11.2018 um 12:10 Uhr)

  9. #9
    Avatar von RolfD
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    AW: Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    ... was mir mal geholfen hat, ist ein formales Anschreiben mit Absender usw... mit Schilderung des Sachverhaltes (wurde hier ja schon geschrieben) und dieser Passage:

    Sollten Sie oder Ihre zuständige Sachgebietsleitung die o.g. Auslegung der bundeseinheitlichen Gesetzgebung nicht teilen, so bitte ich Sie - bevor eine eventuell negative Entscheidung ergeht - sich bei Ihrer zuständigen Fachaufsicht im Staatsministerium oder Landesamt für Verkehr über den oben angeführten Sachverhalt der rechtlichen Grundlagen zu versichern. Teilen Sie mir Ihre rechtsfähige Entscheidung bitte schriftlich mit, sollte es zur Ablehnung - insbesondere betreffend ........... kommen (§25 Verwaltungsverfahrensgesetz). Bitte fügen Sie dieser Entscheidung dann freundlicherweise die Stellungnahme mit gesetzlichen Begründungszusammenhängen sowie die Rechtsgrundlagen Ihrer zuständigen Fachaufsicht bei.
    Mit freundlichen Grüßen... usw.


    Wenn du dies schriftlich einreichst, dann hast du ein formales Recht auf Antwort nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz. Sollte ein negativer Bescheid ergehen, wäre das für einen Rechtsanwalt eine Klagegrundlage, das haben auch Behörden nicht gerne.

    In meinem Fall hat das ein komplettes Zulassungsverfahren zu meinen Gunsten gedreht. Die dortigen Kollegen haben eine Bundesgesetzgebung versucht zu ignorieren. Reine Behördenwillkür war das. Kommt sicher selten vor, ist jedoch nicht ausgeschlossen.

  10. #10
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    Hallo,

    Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht sind mehr als selten anzutreffen. Die meisten sitzen in den Behörden.

    Gruß
    Walter
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    Gebt alle Hoffnung auf, die ihr hier eintretet! (Dante Inferno (Alighieri, 1265-1321))

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