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Baum-Darstellung

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  1. #1

    Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

    Liebe Oldtimerfreunde,
    nunmehr nach etlichen Monaten vollendete ich endlich meine R75/6 Komplettrestauration.
    Das wunderschöne Exemplar stellte ich dem Dekraprüfer vor und es wurde für mängelfrei befunden.
    Mit meinen gesamten Fahrzeugunterlagen ( Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung 1984, Dekrabescheinigung, sowie die üblichen Unterlagen, stellte ich den Antrag auf Fahrzeugzulassung.
    Leider ohne Erfolg, denn der Fahrzeugbrief war abgeschnitten (Ungültig) zudem seien nach 7 Jahren die Fahrzeugdaten gelöscht. Verweis auf §21 FZO. Es fehle der Datensatz und diesen könne nur der TÜV per Vollabnahme dokumentieren - so die Zulassungsbehörde.
    Also erst mal 50 Euro Abnahmegebühren in den Sand gesetzt :-(
    Dabei sagt §14 eindeutig, wenn kein Datensatz vorhanden ist, greift §21.
    Der Fahrzeugbrief ist der Datensatz. Es gibt nichts anderes, als die Geburtsurkunde (Brief). Dort sind sämtl. Daten verewigt.
    Den Recherchen nach, spielt das sog. "Wohlwollen" einer Zulassungsstelle eine Rolle. Leider kann ich mir keine Klage vor dem Verwaltungsgericht leisten :-(
    Wenn jemand Abhilfe parat hat?!
    Geändert von boxerfreund-nord (05.11.2018 um 20:16 Uhr)

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