Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
Hallo,



Da wir gerade bei dem Thema Altöl sind: Hat eigentlich jemand praktische Erfahrungen mit dem Rückversand von Altöl an einen Online-Händler? Auf den Websiten der Händler, bei denen ich kaufe (z.B. hier und hier), schreiben die was von:

  • Gefahrgutdeklaration
  • Einschweißen in extra dicke Folie
  • IATA - Gefahrgutkarton
  • Aufsaugmittel im Karton


Was ich dabei nicht verstehe:
Wenn ich bei den gleichen Händlern neu bestelle, kommt das Öl in einem normalen Versandkarton (nicht eingeschweißt und ohne Aufsaugmittel). Wenn ich für die Autos Öl im 20L Großkanister bestelle kommt der sogar ohne irgendeine Umverpackung. Nur auf den recht dünnwandigen Plastikkanister das Adresslabel geklebt. Wie geht das denn bitte mit den Rücksendevorschriften zusammen?

Grüße
Marcus
Hallo Markus,
neues Öl ist ein Produkt! Altes Öl ist ein Abfall!
Dies ist rechtlich ein wesentlicher Unterschied !

Genau genommen, darf der Versender so etwas gar nicht anbieten. Laut Altölverordnung muß er eine (gewerbliche) Rücknahmestelle in zumutbarer Entfernung benennen.
Der Paketbote der das annimmt macht sich eigentlich auch strafbar weil er gegen die GGVS verstößt (Gefahrgutverordnung Straße) die jeder gewerbliche Transporteur beachten muß.
Der arme ukrainische Paketbote hat weder ein A - Schild am Sprinter, noch ein Gefahrgutzeichen dran, noch hat er nen "Schein" um einen "gefährlichen Abfall", dazu gehört Altöl, transportieren zu dürfen. (Die Polizei und die Feuerwehr wissen halt ganz gerne was bei einem Unfall in so einem Auto transportiert wird!)
Das Abfall und Gefahrgutrecht hat eine recht große Regelungstiefe!
Das gibt ne Strafanzeige wenns auffällt und wird schnell teuer.
Zudem haftest du als Abfallbesitzer (!) für den ordnungsgemäßen Transport und die Entsorgung des Abfalls mit!!!!!!!!

Gruß

Kai