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  1. #11
    Gewerbetreibender Avatar von Joerg_H
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    AW: Altöle mischen erlaubt?

    Zitat Zitat von o.technikus Beitrag anzeigen
    Alle Öle dürfen gemischt werden
    Bis Du Dir da gaaanz sicher?

    Ich weiss nicht, wie das bei Euch in DE aussieht, aber hier in der CH trennt man sorgfältig zwischen Kfz- und anderen Ölen (z.B. Haushalts-/Frittenöl).

    Zitat Zitat von o.technikus Beitrag anzeigen
    Der Altöl Aufbereiter nimmt Proben an den Sammelstellen und da kann es teuer werden wenn solche Kontaminationen dabei sind.
    Genau, der möchte eben kein Olivenöl drin haben ...
    Gruss aus dem Westen der Schweiz,
    - Joerg

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  2. #12
    Häretiker Avatar von Zimmi
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    AW: Altöle mischen erlaubt?

    Zitat Zitat von o.technikus Beitrag anzeigen
    Fremdstoffe wie Kühlmittel, Bremsflüssigkeit oder Lösungsmittel dürfen nicht hinein.
    OK, nicht 2V-relevant, aber: Was mach ich mit Öl, was dank Kopfdichtungsundichtigkeit kühlmittelverseucht ist?

  3. #13
    Avatar von Kairei
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    AW: Altöle mischen erlaubt?

    ...das geht dann nicht in die stoffliche Verwertung sondern in spezialisierte Verbrennungsanlagen, genau wie z.B. Bremsflüssigkeit, Lösungsmittel, Kaltreiniger, Ölfilter, ölverunreinigte Betriebsmittel (Lappen etc. etc.).
    KFZ-Betriebe haben dafür auch einen Entsorgungsweg.
    Private Kleinmengen kann man bei der kommunalen Schadstoffsammlung abgeben.

    Gruß

    Kai
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  4. #14
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Altöle mischen erlaubt?

    Zitat Zitat von Kairei Beitrag anzeigen
    Private Kleinmengen kann man bei der kommunalen Schadstoffsammlung abgeben.
    Leider nicht überall. Bei uns im Landkreis und meines Wissens auch in den benachbarten Landkreisen bekommt man Altöl weder gegen gute Worte noch gegen Geld bei den kommunalen Problemmüllsammlungen los. Auch keine Kleinstmengen. Auch nicht, wenn man was anderes reinschüttet und das ganze dann als nicht definiertes Schadstoffgemisch deklariert.

    Grüße
    Marcus

  5. #15
    Gewerbetreibender Avatar von Joerg_H
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    Eicon02 AW: Altöle mischen erlaubt?

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Auch nicht, wenn man was anderes reinschüttet und das ganze dann als nicht definiertes Schadstoffgemisch deklariert.
    Allein das Wort "Schadstoffgemisch" schreit ja nach Ablehnung.

    Im Analysenlabor hatten wir zur Entsorgung von "A-Z"-Resten den Aufkleber "verunreinigtes Lösungsmittel", allerdings ist auch diese Vorgehensweise inzwischen nicht mehr ganz sauber - im wahren Sinn des Wortes.
    Gruss aus dem Westen der Schweiz,
    - Joerg

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  6. #16
    Avatar von Kairei
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    AW: Altöle mischen erlaubt?

    ...wundert mich, exakt genau dafür (undefinierte Schadstoffgemische) wurde die kommunale Schadstoffsammlung eigentlich initiiert!
    Es schlummern in Scheunen, Kellern und Garagen besonders in ländlichen Regionen auch heute noch jede Menge solcher Abfälle, die dann beim Hausverkauf, Renovierung "gefunden" werden.

    Die Kommunale Schadstoffsammlung ist eigentlich das letzte "Rückfallsystem" das eine "wilde Ablagerung" dieser Stoffe in "Feld, Wald und Wiese" verhindern soll. Dann wird es nämlich "richtig" teuer für die Städte und Gemeinden!!!!!

    Mit ungläubigen Grüßen

    Kai

    PS: Eine Sonderabfallverbrennungsanlage interessiert das "Gemisch" nach dem Wort Schadstoff nicht!
    Geändert von Kairei (12.11.2018 um 12:47 Uhr)
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  7. #17
    Avatar von motoclub
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    AW: Altöle mischen erlaubt?

    Bei uns (Rhein Sieg Kreis) kann mal alles mögliche kostenlos abgeben, nur Altöl kostet 2€/l. Logik: beim Kauf kann man Altöl an der Verkaufsstelle kostenlos abgeben.

    Die Rede ist immer von "Motoröl" - Frittenfett ist da m.W. nicht inkludiert, udn ich würde das nicht mischen...
    Grüße, Thomas

  8. #18
    Avatar von twiet
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    AW: Altöle mischen erlaubt?

    Frittenfett ------------- Osterfeuer

  9. #19
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Altöle mischen erlaubt?

    Zitat Zitat von Joerg_H Beitrag anzeigen
    Allein das Wort "Schadstoffgemisch" schreit ja nach Ablehnung.
    Hallo,

    wie geschrieben und vom Kai auch erläutert: Bei uns nehmen die in den Problemmüllsammlungen eigentlich alles an. Auch wenn es nicht identifizierbare Stoffe oder Stoffe sind. In der Presse liest man immer mal wieder von fällen in denen dort schlimmen Stoffe abgegeben wurden. Nur bei Motoröl/Getriebeöl verweisen die auf die Rücknahmepflicht im Handel. Warum auch immer. Ich hatte mal einen Kanister in einem Nachlass gefunden in dem war eine ölige Flüssigkeit drin. Offenbar ungebraucht. Roch wie Getriebeöl. Das wollten die partout nicht annehmen. Da ich nicht wusste was das ist, habe ich die 5 Liter notgedrungen umständlich in keine gebrauchte Plastikflaschen umgefüllt und über den Hausmüll entsorgt. Das ist doch sicher auch nicht sinnvoll.

    Da wir gerade bei dem Thema Altöl sind: Hat eigentlich jemand praktische Erfahrungen mit dem Rückversand von Altöl an einen Online-Händler? Auf den Websiten der Händler, bei denen ich kaufe (z.B. hier und hier), schreiben die was von:

    • Gefahrgutdeklaration
    • Einschweißen in extra dicke Folie
    • IATA - Gefahrgutkarton
    • Aufsaugmittel im Karton


    Was ich dabei nicht verstehe:
    Wenn ich bei den gleichen Händlern neu bestelle, kommt das Öl in einem normalen Versandkarton (nicht eingeschweißt und ohne Aufsaugmittel). Wenn ich für die Autos Öl im 20L Großkanister bestelle kommt der sogar ohne irgendeine Umverpackung. Nur auf den recht dünnwandigen Plastikkanister das Adresslabel geklebt. Wie geht das denn bitte mit den Rücksendevorschriften zusammen?

    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (12.11.2018 um 20:51 Uhr)

  10. #20
    Gewerbetreibender Avatar von Joerg_H
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    Eicon03 Versand von Gefahrgut

    Moin,
    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Da wir gerade bei dem Thema Altöl sind: Hat eigentlich jemand praktische Erfahrungen mit dem Rückversand von Altöl an einen Online-Händler? Auf den Websiten der Händler, bei denen ich kaufe (z.B. hier und hier), schreiben die was von:

    • Gefahrgutdeklaration
    • Einschweißen in extra dicke Folie
    • IATA - Gefahrgutkarton
    • Aufsaugmittel im Karton


    Was ich dabei nicht verstehe:
    Wenn ich bei den gleichen Händlern neu bestelle, kommt das Öl in einem normalen Versandkarton (nicht eingeschweißt und ohne Aufsaugmittel). Wenn ich für die Autos Öl im 20L Großkanister bestelle kommt der sogar ohne irgendeine Umverpackung. Nur auf den recht dünnwandigen Plastikkanister das Adresslabel geklebt. Wie geht das denn bitte mit den Rücksendevorschriften zusammen?
    Das hat nix mit dem Öl an sich zu tun, sondern sind die ganz normalen Vorschriften für den Versand von Gefahrgut (meist +/- Transport auf der Strasse => ADR).

    Kurzfassung, ohne weitere Erklärung (der Kurs dazu dauert rund 1 Tag ):


    1. Wenn das Öl in einem grossen, soliden Originalkanister kam, der eine Typprüfung mit "u über n"-Kennzeichnung hat (eingeprägt), dann kannst Du denselben Kanister auch für die Rücksendung des Altöls versenden. Der Kanister ist dann - dank der u/n-Kennzeichnung - direkt als Transportverpackung zugelassen und darf "so" versandt werden. Voraussetzung: korrekte Befüllung (nicht über 90%), korrekter Verschluss und, natürlich, ordnungsgemässes Etikett.
    2. Wenn das Öl aber in kleinen Plastikkanistern kam, musst Du diese Innenverpackung noch in eine Zwischenverpackung (Plastikbeutel) und den dann wiederum in eine Aussenverpackung (eigens zugelassener, stabiler Karton, der wiederum nach Herstellervorschrift verschlossen) packen. Kurz gesagt: Vergiss es ,...


    Wichtig: Gefahrgutverpackungen aus Kunststoff dürfen für Versandzwecke grundsätzlich nicht älter als 5 Jahre sein (Prägung auf der Packung).
    Geändert von Joerg_H (12.11.2018 um 21:33 Uhr)
    Gruss aus dem Westen der Schweiz,
    - Joerg

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